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Nr. 32. Montag den 8. Februar 1886.

GetaKNtMschNnqW Königl. ^andrathsamts. |

Nach Beschluß des Bundesraths vom 24. April 1882 findet auch für das Jahr 1885 eine Ermittelung des Erndteertrages statt. Dieselbe ist auf die im Erhebungsformulare B. bezeichneten wichtigeren feldmäßig gebauten Fruchtarten beschränkt und in der zweiten Hälfte des Monats Februar b. I. vorzunehmen.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich daher je 2 Exemplare des genannten zur Erhebung des Erndteertrages dienenden Formulars B., welche die im Königlich statistischen Bureau handschriftlich eingetragenen Erndteertragsziffern pro 1884, sowie die bei der Erndte- ermittelung vom Jahre 1884 und der Bodenbenutzung im Jahre 1883 für die betreffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zuge­sandt, um in denselben alsbald unter genauer Beachtung der dem For- mulare vorgedruckten Anleitung den Erndteertrag im Jahre 1885 einzu- tragen. Hierbei mache ich besonders darauf aufmerksam, daß die einzu- setzenden Ertragsangaben, wie in dem Vordrucke im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramm auf 1 Hectar bedeuten und durchaus zu unter­lassen ist, sich auf andere Gewichts- bezw. Flächeneinheiten zu beziehen. Ebenso ist nicht zu übersehen, daß für alle in dem Erhebungsformular angegebenen Früchte, für welche in den Formularen A. zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung im Laufe des Herbstes 1883 Areal angegeben worden ist, auch Erndteerträge pro Hectar angegeben werden müssen.

Da, wo Hagelschlag vorgekommen ist, sind für jeden einzelnen Fall die in dem Anhänge auf Seite 3 des Erhebungsformulars B. verlangten näheren Angaben zu machen und zwar unter Benutzung der im Februar v. I. bereits zugestellten Notizblätter.

Bis spätestens zum 1. März d. J. ist mir das eine Ereilt- ; plar des richtig und deutlich auszufüllenden und sauber zu haltenden Formulars B. mit Datum und Unterschrift versehen, wieder einzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinde- Repositur sorgfältig aufzubewahren ist.

Zur vorläufigen Notirung der im Jahre 1886 etwa eintretenden Hagelwetter habe ich den H.errn Ortsvorständen gleichzeitig je ein Exem­plar des betreffenden Notizblattes übersandt. Dieses Notizblatt ist auf­zubewahren und die in dasselbe etwa im Laufe des Jahres zu verzeich­nenden Angaben sind demnächst bei Ermittelung des Erndteerlrags pro 1886 zu benutzen.

Hanau am 3. Februar 1886.

Der Königliche Landrath

V. 960___________ - Gf. Bismarck._____

Tagesschau.

P. Aus dem Abgeordnetenhaus«. Berlin, 6. Februar. Das Abgeordnetenhaus trat heute in die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern ein. Die Einnahmen wurden ohne erhebliche Debatte bewilligt, dagegen knüpfte sich an die Gehaltsposition des Ministers eine sehr lange Diskussion, in welcher das Bestätigungsrecht der Regie­rung bezüglich der Kommunalbeamten den Mittelpunkt bildete. Während die Linke das Verfahren des Ministers auf diesem Gebiete zum Gegen­stand einer heftigen Kritik machte, legte der Minister mit großer Klarheit dar, daß nur eine monarchische Regierung in Preußen die ihr auf diesem Gebiete zustehenden Rechte mit großer Milde und Nachsicht handhaben könne, wie es thatsächlich der Fall sei, und zwar ganz im Gegensatz zu einem parlamentarischen Regiment in andern Staaten, wo die Partei­regierung unvermeidlich sei. Aus dem. Grunde würde auch eventuell ein liberalparlamentarisches Ministerium in Preußen viel schärfere Prinzipien zur Anwendung bringen als das gegenwärtige. Im weiteren wurde dann noch die ganze parlamentarische Situation und das Verhältniß der Par­teien im Allgemeinen besprochen. Nachdem der Gehalt des Ministers bewilligt, wurden die übrigen Titel des KapitelsMinisterium" debatte- los genehmigt und sodann die Berathung auf Montag 11 Uhr vertagt. Berlin, 6. Febr. Dem Kaiserlichen Konsul zu San Sebastian ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. Dem zum Vize-

Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln ernannten Herrn Gustav W. Mallinckrodt ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Berlin, 6. Februar. (K. Z.) Eine Verständigung der Mächte über die Flottenbewegung zur Abwehr eines griechischen Angriffs wird, falls eine solche erforderlich sein sollte, nicht mehr bezweifelt und würde alsdann auch auf die Gemeinsamkeit der Weisungen sowie des Oberbefehls wahrscheinlich zurückwirken; man hofft indessen auf das entsprechende Ein­lenken Griechenlands, mit welchem auch Serbiens Entgegenkommen bei den Bukarester Verhandlungen wahrscheinlich wenigstens nach einiger Zeit Schritt halten wird.

Berlin, 6. Febr. Auf der Tagesordnung der am 27. Fe­bruar d. J. hier in Berlin stattfindenden Ausschußsitzung des Zen tralverbandes deutscher Industrieller stehen unter an­deren folgende Gegenstände: Genehmigung der für die Verwaltung der Direktorialgeschäfte aufgestellten neuen Geschäftsordnung, Antrag des elsässischen Jndustriellenspndikats auf eventuelle Unterstützung einer an den Herrn Reichskanzler gerichteten Eingabe betreffend die Neue Klassifizirung resp. Tarifirung der Baumwollenwaaren, Reskript des Herrn Staatsse­kretärs des Innern betreffend die von dem Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands in Vorschlag gebrachten legislativen Maßnahmen gegen den Verrath von Fabrik- und Geschäfts­geheimnissen, die vom Centralverein der Wollwaarenfabrikanten an den Reichstag gerichtete Petition gegen Einführung eines Wollzolles, die Lage der deutschen Streichgarnspinnerei und ein hieran sich knüpfender Antrag der Streichgarnspinner aus dem Regierungsbezirk Aachen, die im Reichs­tag eingebrachten Anträge betreffend die Ausdehnung der Arbeiterschutz­gesetzgebung und das Reskript des Herrn Handelsministers betreffend die Herausgabe einer Zusammenstellung der deutschen Schutzmarken und Waarenzeichen.

Berlin, 6. Febr. In der vergangenen Nacht fand in der Wohnung des Generals Fürst Radziwill am Pariser Platze ein Ein­bruchsdiebstahl statt, wobei eine große Anzahl werthvoller Gold- und Silbergegenstände entwendet wurde. Ein Theil derselben wurde heute früh in einem Bosquet am Pariser Platze wieder aufgefunden. Von den Einbrechern, welche vor einigen Tagen den Diebstahl bei dem General v. Albedyll ausführten, ist nunmehr einer verhaftet worden.

Berlin, 6. Febr. Die nationalliberale Partei hat im Verein mit der conservativen und sreiconservativen folgenden Antrag eingebracht: Zu beschließen: In Erwägung, daß der Versuch gemacht ist, den §. 27 der Geschäftsordnung im Widerspruch mit seinem Zweck, seiner Ent­stehungsgeschichte, feiner bisherigen Anwendung so wie mit der Natur der Sache auf solche Resolutionen zu beziehen, deren allgemeiner Inhalt eine financielle Vorprüfung nicht gestattet; in Erwägung, daß es sich hiernach empfiehlt, einer derartigen unberechtigten Berufung auf den bezeichneten Paragraphen für die Zukunft vorzubeugen, die Geschäftsordnungskommis­sion zu beauftragen, eine den vorstehenden Erwägungen entsprechende Fassung des §. 27 der Geschäftsordnung in Vorschlag zu bringen." Der Antrag ist von den Nationalliberalen ausgegangen und von je fünf Mit­gliedern der drei Parteien unterzeichnet.

DiePost" schreibt:Im Gegensatze zu dem römischen Tele­gramme derGermania", wonach im Vatikan große Mißstimmung über den Inhalt der neuen kirchenpolitischen Gesetzesvorlage für Preußen herr­schen soll, halten wir nach unseren Informationen das gerade Gegentheil aufrecht. Das Entgegenkommen an die persönlichen Wünsche und An­schauungen Sr. Heiligkeit des Papstes selbst ist ein so weitgehendes, daß die Tendenznachricht des Kuliurkampfblattes bald in nichts zerfallen wird."

Remsch eid. Durch einen hervorragenden Akt werkthätiger Nächstenliebe hat die hiesige (Privat-) Elementarlehrer-Wittwen- und -Waisenkasse einen erfreulichen Zuwachs ihres Vermögens erfahren. Eine durch ihren Wohlthätigkeitsfinn bekannte Menschenfreundin, die in der Gemeinde Ehringhausen kürzlich verstorbene Frau Wittwe Hermine Hasen- klever, geb. Hardt, hat unter andern für gemeinnützige Zwecke ausgesetzten Legaten, insgesammt in der Höhe von 37,600 Mark, auch die genannte Kasse bedacht und ihr ein Geschenk von 10000 M. zugewiesen. (Schuibl.)

Karlsruhe, 6. Febr. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer beantwortete Staatsminister Turban die an die Regierung ge-