SBonnemeat** Preis:
Athrlich 9 Merk. H-lbj.4M.SVPf,.
Bierteljährlich 8 War! 95 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffe», tot Postauf,chia,. Lte einzelne Rum» mer 10 Pfg.
fjmimicr Inniger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
Jnsertion»- PreiS:
Die ifpaltige Barmondzeile ob. deren Raum
10 Pig.
Die Sfgiait. Beils 20 Pfg.
LieSspalilgeZeile bb.Pfg
Nr. 28.
Mittwoch den 3. Februar
1886.
Bekarttttmachunsten Königl. LaKdrathsamts.
1) Polizei-Berordnung, betreffend den Erlaß eines neuen Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands.
Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 26. November v. J. auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung den Erlaß eines neuen Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen hat, bringen wir in Gemäßheit eines Erlaffes des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 31sten v. Mts. das in der Anlage beigefügte Bahnpolizei-Reglement zur Veröffentlichung und bestimmen zugleich mit Bezug auf §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen für den Umfang unseres Regierungsbezirks, was folgt:
§. 1. Das anliegende Bahnpolizei-Reglement tritt mit dem 1. April 1886 an Stelle der Bahnpolizei-Reglements vom 4. Januar 1875, vom 12. Januar 1878 und vom 17. Mai 1881 in dem im §. 74 angegebenen Umfange in Kraft.
§. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 53 bis 62 incl. des Bahnpolizei-Reglements werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit der im §. 62 des Reglements aufgeführten Geldstrafe bis zu einhundert Mark bestraft.
Cassel den 11. Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
_______ Die in der Anlage beigefügten Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzlers vom 30. November v. I., betreffend die Signalordnung für die Eisenbahnest Deutschlands und die Normen für die Construction und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, werden hiermit auf Anordnung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten mit dem Anfügen veröffentlicht, daß mit dem 1. April 1886 die Signalordnungen für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875, vom 12. Juni 1878 und vom 20. Juni 1880 und die Normen für die Construction und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands vom 12. Juni 1878 außer Kraft treten.
Cassel den 11. Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Das in den vorstehenden Publikationen erwähnte Bahnpolizei- Reglement nebst der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 30. November 1885 ist dem Amtsblatt der Königl. Regierung Nr. 4 vom 27. Januar 1886 als Anlage beigefügt.
Hanau am 28. Januar 1886.
Der Königliche Landrath
V. 877 Gf. Bismarck.
Nach einer Mittheilung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins kann die auf den 6. anberaumte Vereins-Versammlung erst am Sonnabend den 13. d. M. stattfinden. Ich ersuche die Herren Bürgermeister diese Aenderung zur Kenntniß der Gemeinden zu bringen.
Hanau am 3. Februar 1886.
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Im Interesse einer wirksamen Schulbesuchs-Controle ist von der Königlichen Regierung angeordnet, daß von jetzt ab die Ortsvorstände beim Anzug fremder Familien gehalten sind, den Königlichen Lokalschul- inspektoren, bezw. Stadtschulinspicienten Kenntniß davon zu geben, ob resp, welche schulpflichtigen Kinder von diesen Familien mitgebracht sind. Die Ortsvorstände werden hiernach veranlaßt, diese Mittheilungen alsbald nach dem erfolgten Anzug auswärtiger Familien prompt zu erstatten.
Hanau am 26. Januar 1886.
Der Königliche Landrath
V. 699 Gf. Bismarck.
Tagesschau.
— Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizeipräsidenten Freiherrn v. Richthofen, nahmen die Meldung des kommandirenden Generals des 1. Armeekorps, General- Lieutenants von Kleist, entgegen und hörten die Borträge des Chefs der Admiralität, General-Lieutenants v. Caprivi, und des Chefs des Militär- kabinets, General-Lieutenants v. Albedyll.
— Berlin, 2. Febr. Die „Norddeutsche Allg. Ztg." meldet: Zur wissenschaftlichen Erforschung der noch unbekannten Theile von Kaiser- Wilhelms-Land rüstete die Neuguinea-Compagnie eine Expedition unter Leitung des Astronomen und Geographen Schrader (Hamburg) aus, welcher außerdem der Botaniker Hollrung (Dresden), der Geologe Schneider (Breslau) und ein in Kaiser-Wilhelms-Land hinzutretender Beamter der Compagnie angehören. Die Herren Schrader, Hollrung und Schneider find, von dem Kaufmanne Elias begleitet, am Sonnabend nach London abgereist, von wo sie mit dem Dampfer „Luetta" über Batavia sich nach Cocktown begeben. Von dort erfolgt ihre Ueberführung nach Finschhafen auf einem der Compagnie angehörigen Dampfer. Die Dauer der Expedition ist auf zwei Jahre berechnet. (Rh K.)
— Berlin, 2. Februar. Der Bischof Dr. Kopp ist aus Fulda hier eingetroffen, um sich aus Anlaß seiner Berufung zum Mitgliede des Herrenhauses bei dem Kaiser persönlich zu melden.
— Berlin, 2. Febr. Der Magistrat von Berlin hat den Antrag des Aeltestenkollegiums der Berliner Kaufmannschaft, auf kommissarische Verhandlung über den Plan, eine deutschnationale Ausstellung zu Berlin 1888 zu verunstalten, angenommen und seinerseits Commissarien ernannt. Die Verhandlungen dürften alsbald beginnen-
— Berlin, 1. Febr. Nach dem Beschluß der Reichstags-Bau- Kommission wird auch in diesem Jahre dem Reichstage keine Darlegung über den Stand der Arbeiten am neuen Reichstags - Gebäude vorgelegt werden. Die Bau-Ausführungen am Könisgplatze sind noch nicht so weit fortgeschritten, daß man auch nur von einem Theil-Abschlüsse sprechen kann. Es empfiehlt sich daher, mit den Bauberichten bis zum nächsten Jahre zu warten. — In der Zuckersteuerkommission beantragte v. Wedell- Malchow, die Rübensteuer auf dem gegenwärtigen Satze zu belassen und von Fabriken, welche selbstgewonnene Melasse entzückern, einen Zuschlag von 10 Pfg. zu erheben. Die Melassefabriken sollen eine Steuer von 3 Mk. 50 Pf. pro 100 kg zahlen. — Seitens des Zentrums ist der Antrag eingebracht: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Den §. 27 der Geschäftsordnung mit allem dazu gehörigen Material an die Geschäftsordnungskommission behufs Berichterstattung, event. Formulirung einer allen Zweifel ausschließenden Fassung zu verweisen. (§. 27 bestimmt, daß Anträge, welche eine Geldbewilligung in sich schließen oder in Zukunft herbeizuführen bestimmt sind, erst dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie von einer Kommission vorberathen sind. Von der Ansicht ausgehend, daß der Antrag Achenbach unter diesen Paragraphen falle, haben die Mitglieder der Opposition bekanntlich am Samstag das Haus verlassen, als zur Abstimmung über diesen Antrag geschritten wurde.) (F. N.)
— Kiel, 1. Febr. Briefsendungen u. s. w. für S. M. Schiffs- jungen-Schulschiff Musquito sind bis zum 9. Februar nach Port Royal (Jamaica), letzte Post aus Berlin am 9. ds. 9 Uhr 12 Minuten Vormittags über Southampton, und vom 10. Februar bis weiter nach Ha- vannah (Cuba) zu richten. (K. Z.)
— Wilhelmshaven, 1. Febr. Briefsendungen für S. M. Panzerschiff Friedrich Karl sind bis zum 5. ds. nach Gibraltar, von da ab bis zum 12. ds. nach Malta zu richten.
— Dresd en, 2. Febr. Die zweite Kammer genehmigte das in der Thronrede angekündigte Gesetz, betreffend die Verschärfung des polizeilichen Ausweisungsrechtes gegenüber von bestraften Personen.
— Dessau, 1. Febr. Der „Anh. St.-A." veröffentlicht folgende Bulletins:
In dem Krankheitszustande Sr. Hoheit des Erbprinzen ist seit einigen Tagen Verschlimmerung eingetreten, welche zu ernsten Besorgnissen Veranlassung gibt.
Cannes, 30. Januar 1886. Leyden. Böttger.