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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 25.
Samstag den 30. Januar
1886.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch die nicht periodische Druckschrift, betitelt: „Mucker-, Pfaffen- und Königsschwindel (Zur Naturgeschichte der Volksausbeuter)", auf welcher weder der Name des Verfassers, Verlegers oder Herausgebers, noch der Druckort angegeben ist, verboten.
Arnsberg den 15. Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Rudloff.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die im Selbstverläge des Verfassers erschienene nichtperio- dische Dru ckschrift:
„Was will die Arbeiterpartei? Ein offenes Wort an die Arbeiter, Handwerker und Kleinbauern in den kleinen Städten und auf dem Lande von Wilhelm Hasenclever in Halle a. S."
Druck von Schönfeldt und Harnisch in Dresden,
unterm heutigen Tage von der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden.
Schleswig den 14. Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
_______________________von Frank.___
H In Abänderung der unter dem 24. November 1869 ergangenen Anweisung zur Ausführung des Titel III der Gewerbeordnung wird hiermit bestimmt:
Auf Recurse gegen Bescheide der Bezirks-Regierungen, durch welche die Ertheilung eines Wandergewerbescheines versagt worden ist (in denjenigen Landestheilen, in denen das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 noch nicht zur Einführung gelangt ist), und auf Beschwerden von Ausländern über Verfügungen der RegierungsPräsidenten, durch welche ihre Anträge auf Gewährung eines solchen Scheines zurückgewiesen sind (im Geltungsbereiche des genannten Gesetzes), entscheidet der Ober-Präsident.
Berlin den 21. Dezember 1885.
Der Minister des Innern. Für den Minister für Handel
v. Puttkamer. und Gewerbe.
v. Boetticher.
Der Finanz-Minister. Scholz.
Vorstehenden Erlaß bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Cassel den 6. Januar 1886.
__________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.__________
NB. Die Fortschritte der Tuch-Industrie zu Forst i./L.
Der Fabrikanten-Verein zu Forst i./L. hat die sehr nachahmens- werthe Einrichtung getroffen, daß alle aus den dortigen Verkehr bezüglichen Zahlen und Daten gesammelt und alljährlich durch einen Jahresbericht veröffentlicht werden. Dies ist auch für das Jahr 1885 geschehen, und der Bericht zeigt, welche segensreichen Folgen der neue Zolltarif in der Tuchbranche hervorgerufen hat. Darnach betrug der Wolle-Eingang 8 033 813 Kilo im Jahre 1885, gegen 7 569 339 Kilo im Jahre 1884 exkl. der bedeutenden Zufuhren per Achse von Cottbus, welche sich der Berechnung entziehen. Der Tuche-Ausgang betrug 5 731 178 Kilo in 1885 gegen 5 059 251 Kilo in 1884 und 2 472 556 Kilo im Jahre 1878. Es wurden beschäftigt Ende Dezember 1885 in 56 kompleten Tuchfabriken 4704 Arbeiter, von 106 Tuchfabrikanten, theils in Pacht, theils auf Handweberei 1855 Arbeiter, in 32 Lohnspinnereien, Walken und Appreturen rc. 350 Arbeiter, in Summa von 194 Arbeitgebern 6909 Arbeiter. Dagegen wurden beschäftigt Ende Dezember 1883 in 47 kompleten Tuchfabriken 4092 Arbeiter, von 102 Tuchfabrikanten, theils in Pacht, theils auf Handweberei 1683 Arbeiter, in 24 Lohnspinnereien, Walken und Appreturen rc. 287 Arbeiter, in Summa von 173 Arbeitgebern 6062 Arbeiter.
Ein Vergleich des abgelaufenen Jahres mit dem Jahre 1878 gibt am besten Zeugniß von dem Aufschwungs der dortigen Industrie. Während im Jahre 1878 die Produktion 48 111 Zentner betrug, ist dieselbe im Jahre 1885 auf 114 622 Zentner gestiegen. Ferner betrug der Ge- sammt-Gütereingang bei der dortigen Bahnstation im Jahre 1878 nur 2 236 630 Zentner, während er im Jahre 1885 auf 3 851 585 Zentner gestiegen ist.__
Tagesschau.
P. Aus den Parlam enten. Berlin, 28. Januar. Der Reichstag berieth den Antrag des Abg. Junggreen, betreffend die Gleichberechtigung der dänischen und der deutschen Sprache als Gerichtssprache in Distrikten des Herzogthums Schleswig. Abg. Hartmann (deutschk.) erblickte in diesem Anträge einen Angriff auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Abg. Guerber (Elsasser) erklärte sich für denselben, während Abg. Francke (nationallib.) denselben sowohl aus nationalen, wie aus praktischen Gesichtspunkten bekämpfte. Nachdem noch Abg. v. Graeve (Pole> den Antrag mit der Gerechtigkeit, die man jedem unterdrückten Volksstamm schuldig sei, zur Annahme empfohlen, wurde auf Antrag des Abg. Richter, welcher die Beschlußfähigkeit des Hauses angezweifelt, der Namensaufruf vollzogeu, welcher die Anwesenheit von nur 179 Mitgliedern ergab. Das Haus war demnach nicht beschlußfähig und mußte die Berathung abbrechen. Morgen Fortsetzung der Berathung des Jung- greenschen Antrages und Etat.
Im Abgeordnetenhause gelangte der die Ausweisungen in den östlichen Provinzen betreffende Antrag zur Berathung. Der Antrag der Majorität wurde vom Abg. v. Rauchhaupt (konserv.) mit großer Beredsamkeit und unter nachhaltigem Eindruck vertreten. Unmittelbar nach ihm nahm der Reichskanzler Fürst v. Bismarck das Wort, um auf die ganze historische Entwickelung der polnischen Verhältnisse unter Zugrundelegung von Aktenstücken einzugehen und dabei namentlich zu betonen, daß die bei der Besitzergreifung gemachten Zusagen des Königs durch das spätere revolutionaire Verhalten der Polen vollständig hinfällig geworden seien. Besonders urgirte er dabei die im Reichstage vom Abg. Windthorst neulich erhobene Bewahrung gegen den angeblich deutsch-nationalen Exzeß, welcher sich den berechtigten nationalen Bestrebungen der Polen widersetze. Die Staatsregierung sei inzwischen zu der Ueberzeugung gekommen, daß es an der Zeit sei, das richtige Verhältniß zwischen den Deutschen und den Polen wieder herzustellen, und aus diesem Grunde seien auch die Ausweisungen der Fremden erfolgt. Ueber diese Ausweisungsmaßregeln sei die Regierung übrigens mit den Nachbarstaaten vollständig einig. Der Reichskanzler kennzeichnete dann die Grundzüge der dem Landtage zu machenden Vorlage in Beziehung auf den Ankauf einzelner Grundstücke, in Bezug auf die nöthigen Maßregeln auf dem Gebiete der Schule, und bezüglich der zukünftigen Verwendung der Polen im Militair- wie im preußischen Zivildienste. Er warf schließlich einen vorschauenden Blick auf unsere zukünftige Politik nach außen und. innen und schloß seine zweistündige Rede unter dem lebhaftesten Beifalle der Majorität, nachdem er am Ende derselben seinen Dank für das Entgegenkommen ausgesprochen, welches der Majoritätsantrag der Regierung gegenüber enthalte. Abg. Dr. Windthorst (Zentrum) trat darauf den Ausführungen des Herrn Reichskanzlers, wie zu erwarten war, ziemlich nach allen Richtungen hin entgegen. Nach dem Abg. Dr. Windthorst nahm zunächst der Kultusminister Dr. v. Goßler Veranlassung, die vollständig irrigen Angaben des Vorredners über die Stellung der ehemaligen katholischen Abtheilung des Kultusministeriums richtig zu stellen. Abg. Dr. Wehr (freikons.) trat für den Majoritätsantrag nach jeder Richtung ein. Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wurde um 4 Uhr die weitere Berathung auf morgen 11 Uhr vertagt.
P. Aus dem Reichstag. Berlin, 29. Jan. Der Reichstag beendete heute zunächst die erste Berathung des Sprachenantrages des Abg. Junggreen (Däne), und erledigte sodann den Rest des Etats überall nach Beschlüssen der Kommission. — Morgen: Antrag Ackermann zur Gewebe- ordnung.
— Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Mittag 12 Uhr in Allerhöchstihrem Palais die Kadetten, welche demnächst nach abgelegtem Examen in die Armee treten werden, im Beisein der Vorgesetzten.