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Nr. 9.
Dienstag den 12. Januar
1886.
Ämtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehnier resp. Collekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- winnzah lung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privat verkäufern von Loosen einerseits und den Königlichem Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
_____Dammas. Liliental._________
ÄeklmMmKchULNett Königl. LaNdrathsamts.
Gemäß § 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt Nr. 46 S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtigen vom Jahrgang 1866 und ältere, welchen eine entgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur (Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.
„ Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Diese lautet:
„Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder
Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden."
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Nekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Ortsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1863, 1864, 1865 und 1866 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1886.
Der Königliche Landrath.
M. 1 In Vertretung: B aab e.
Uebersicht
über die Wirksamkeit der kreisständischen Natural-Verpflegungs- und Ar- beits-Sationen während des Monats Dezember 1885.
1) Groß auheim: Zahl der Unterstützten 43. An dieselben wurden verabreicht: 17 Mittagessen, 28 Abendessen, 28 Nachtquartiere, 24 Frühstücke = 20 Mk. 8 Pf.
2) Langenselbold: Zahl der Unterstützten 104. An dieselben wurden verabreicht: 4 ganze Brodportionen, 40 Mittagessen, 60 Abendessen, 60 Nachtquartiere, 10 Frühstücke = 35 Mk. 96 Pf.
3) Bergen: Zahl der Unterstützten 23. An dieselben wurden verabreicht: '2 ganze Brodportionen, 6 Mittagessen, 11 Abendessen, 11 Nachtquartiere, 15 Frühstücke — 9 Mk. 2 Pf.
4) Windecken: Zahl der Unterstützten 51. An dieselben wurden verabreicht: 1 halbe Brodporlion, 6 ganze Brodportionen, 12 Mittagessen, 32 Abendessen, 24 Nachtquartiere 14 Mk. 67 Pf.
Von den aufgeführten Unterstützten fand keiner weder vorübergehende noch dauernde Beschäftigung.
Hanau am 8. Januar 1886.
Der Königliches Landrath
V. 265. Gf. Bismarck.
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 9 veröffentlicht: Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung der Form des Stempelzeichens zur Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräthen, vom 7. Januar 1886.
— Berlin, 11. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute einige militärische Meldungen entgegen und arbeiteten längere Zeit mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath v. Wilmowski.
— Berlin, 10. Jan. Die „Köln. Ztg." schreibt: Heute hat abermals ein Ministerrath beim Reichskanzler Fürsten Bismarck stattge- funden, in welchem die Thronrede für den Landtag festgestellt worden sein soll. Da das Befinden des Kaisers befriedigend ist, so wird vielfach geglaubt, der Monarch werde doch in eigener Person die Abgeordneten bei Beginn der neuen Legislaturperiode begrüßen
. — Berlin, 10. Jan. Die Wiederwahl der Präsidenten aus dem vorigen Landtag ist, nach der „K. Z.", in beiden Häusern gesichert. Das Bureau des Abgeordnetenhauses wird dagegen einzelne Veränderungen erfahren. Sind doch von den früheren Schriftführern drei, die Herren Delius, Sachse und Graf Schmising-Kerssenbrock, nicht wiedergewählt.
— Berlin, 10. Jan. Die Zeitungsnachricht, daß der Papst mit Beziehung auf die katholischen Missionen an den Kaiser geschrieben habe, beruht, der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge, anf Erfindung.
— Ber lin, 11. Jan. Die Budgetcommission des Reichstages beendete die Berathung des Postetats und genehmigte alle in das Extra- Ordinarium eingestellten zweiten Bauraten, sowie die ersten Banraten für Postgebäude in Küstrin, Stettin, Celle, Bingen, Kreuznach, Wismar, Stralsund und 320,000 Mk. zur Erwerbung eines Grundstücks in der Mauerstraße zu Berlin. Die für Psstgebäude in Ludwigslust, Werdau,