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Hanauer Anzeiacr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Nr. 4

Mittwoch den 6. Januar

1886.

Ämtliches.

Der Herr Oberpräsident hat genehmigt, daß für die Rettungsan­stalt zu Hof Reith bei Schlüchtern im Jahre 1886 wiederum eine ein­malige Sammlung freiwilliger Beiträge bei den evangelischen Einwohnern im Regierungsbezirk Cassel mit Ausschluß des Kreises Rinteln so­wie im Stadtkreise Frankfurt a. M. durch polizeilich zu legitimirende Collectanten veranstaltet werden darf.

Cassel den 18. Dezember 1885.

Königliche Regierun g, Abtheilung des Innern.

Der Herr Finanzminister hat genehmigt, daß die nach Einführung der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau bei dem Kreise Hanau verbleibenden, seither zum Bezirke der Steuerkasse in Bockenheim gehörigen Ortschaften Bergen und Enkheim, Bifchofsheim, Duttenfelder Hof, Fechen- Heim, Gronau und Gronauer Hof vom 1. April k. Js. ab dem Bezirke der Steuerkasse I in Hanau zugewiesen werden.

Cassel den 12. Dezember 1885.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

BetaKNtmschmrFeA KöMgL. öWdrsthsamts.

Gefunden: Eine Hemmkette. Eine lederne Tasche mitEßwaaren. Eine rothe Kappe mit Ueberzug. Ein getragener Regenschirm. Ein weißes Taschentuch.

Vom Wasenmeister ein gefangen: Ein getiegerter Hund m. Ge­schlechts.

Verloren: Ein vierreihiges Coralleuband; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein silbernes Armband. Eine s. g. Chetkette.

Hanau am 6. Januar 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Gemäß § 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt Nr. 46 S. 269 sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Ortsvorftände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtigen vom Jahrgang 1866 und ältere, welchen eine entgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Ortsvorftände, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nach­theile, zur Nekrutirungs-Shammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zög­linge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei­willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Un­terzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.

Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machest.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stamm­rolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden."

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Ortsvorstände auf die Eingangs beregte In­struktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1863, 1864, 1865 und 1866 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.

Hanau am 2. Januar 1886.

Der Königliche Landrath.

M. 1 In Vertretung: Baabe.

Heöäude-Dermiethung.

Die domainenfiscalischen Wohn- und Wirthschaftsgebäude der zer­schlagenen Domaine Lehrhos, Auheimerweg Nr. 9 dahier, sollen vom 22. Februar bis 1. April d. I. und von da ab weiter auf zwölf Jahre anderweit öffentlich meistbietend vermiethet werden.

Zweiter Termin hierzu ist auf

Montag den 11, dieses Monats,

Vormittags 1O Uhr, an Ort und Stelle anberaumt. Miethreflectanten werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessenes Miethgebot der Miethvertrag ohne Abhaltung eines weiteren Termins abgeschlossen werden wird.

Hanau, am 2. Januar 1886.

Der Königliche Domainen-Rentmeister

Bell. 115

Tagesscha«.

DerR.- u. St.-A." veröffentlicht an der Spitze des Blattes folgende- Allerhöchste Kundgebung:

Als Ich im Januar des Jahres 1861 durch Gottes Gnade dazu berufen wurde, den Thron Meiner Väter zu besteigen, durfte Ich bei Meinem schon damals vorgeschrittenen Lebensalter nach menschlicher Be­rechnung kaum hoffen, daß Mir eine lange Dauer der Regierung beschieden fein würde. Jetzt blicke Ich in Gemeinschaft mit Meiner Gemahlin auf eine Reihe von fünfundzwanzig Jahren zurück, in denen es Mir vergönnt gewesen ist, unter freud- und leidvollen Erfahrungen Meines schweren, verantwortlichen Fürstlichen Berufes mit ungeahnten glücklichen Erfolgen zu walten. Unerschöpflich ist Mein Dank gegen den Allmächtigen, der Mich diesen Tag Meines Regierungs-Jubiläums noch erleben ließ, der Mein ganzes langes Leben hindurch, namentlich in dem letzten Viertel­jahrhundert, mit Gnade Mich überhäuft, der im wechselvollen Laufe der Geschicke Meine Königliche Regierung im Innern wie nach Außen reich gesegnet hat. Was Mich bei der Feier des frohen Ereignisses besonders ' erhebt, das ist das unerschütterliche Vertrauen, die treue, unwandelbare Liebe Meines Volkes, welche Ich bei den verschiedensten Gelegenheiten so oft erfahren, und welche sich auch bei dem gegenwärtigen zwiefachen Anlaß der Jahreswende und Meines Jubiläums wiederum in der mannigfaltig­sten herzlichsten Weise bekundet hat. Nicht blos aus Meiner Monarchie, aus dem ganzen deutschen Vaterlande und weit über dessen Grenzen hin­aus, soweit die deutsche Zunge klingt, bin Ich von communalen und kirchlichen Verbänden, von anderen Körperschaften und Collegien jeder Art, von Vereinen und Anstalten in zum Theil kunstvoll ausgestatteten Adressen, sowie von einzelnen Personen in Zuschriften, poetischen wie musikalischen Ergüssen und in Telegrammen beglückwünscht. Auch in festlichen Ver­anstaltungen und Versammlungen hat das Gefühl des Volks zur Feier des Gedenktages sich kund gethan; und nicht minder sind Mir aus dem Kreise Meiner ehemaligen braven Krieger Beweise der Treue in großer Menge zugegangen. Solche ungemein zahlreichen Zeugnisse von Anhäng­lichkeit und Verehrung, welche dem Tage die rechte Weihe geben, erfüllen Mein Herz mit tiefer Erkenntlichkeit und stärken Mich in Meinen: hohen Alter zu weiterer Ausübung seiner Fürstlichen Pflicht für die Zeit, welche Mir Hienieden noch beschieden sein wird. Aus überströmenoem Herzen danke Ich Allen, Allen, welche Mich und Meine Gemahlin durch ihre Theilnahme beglückt haben; mit ihnen vereinige Ich Mich in dem