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LieSspaltiqegeile so Ps,
Nr. 3
Dienstag den 5. Januar
1886.
OetaKKtmschuK^en Köni^l. LraKdralhsamts.
Georg Philipp Böff zu Fechenheim ist als Vieh- und Fleischbeschauer dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.
Hanau am 4. Januar 1886.
Der Königliche Landrath.
V. 10/86 In Vertr.: Baabe.
t Die Branntweinsteuerfrage.
Daß die Branntweinbesteuerung einer Reform dringend bedürftig ist, darüber herrscht bei allen Parteien Einigkeit. Selbst die freisinnige Partei hat wiederholt anderen Steuerprojecten gegenüber auf die Nothwendigkeit einer Branntweinsteuerreform hingemieseu und dieses Genußmittel als das geeignetste Object für eine Besteuerung, welche den finanziellen Bedürfnissen vollauf Rechnung tragen könne, bezeichnet. Aber neben dem finanziellen Ziel fordern die Befürworter dieser Reform auch stets die Einschränkung der immer mehr um sich greifenden Branntweinpest und die Bekämpfung der Trunksucht, also die Verringerung des Consums. Eine zweckmäßige Reform müßte auf diese beiden Ziele gerichtet sein. Nicht minder aber muß dabei das Augenmerk auf die Branntweinproduction gerichtet werden, welche ein der Land- wirthschaft unentbehrliches Nebengewerbe geworden ist. Die Branntweinfabrikation ist mit der Bewirthschaftung des Bodens innig verbunden; sie ist in einem großen Theil des ärmeren Ostens das einzige Mittel, um eine angemessene Viehhaltung zu ermöglichen, billigen Dünger zu produ- ciren und die Erträge des Bodens überhaupt zu steigern. Eine vernünftige Reform muß also auch als Ziel die Wahrung der land wirthschaft lichen Interessen verfolgen.
Daß diese drei an eine Branntweinsteuerreform zu stellenden Anforderungen in gewissem Sinne unvereinbar sind, wird nicht in Abrede zu stellen sein. Denn die Einschränkung des Consums stellt das Ziel der erheblichen Steigerung des Steuerertrags in Frage, während auf der anderen Seite das landwirthschastliche Interesse sowohl der Einschränkung des Konsums wie der Erhöhung der Steuer entgegensteht. Die mit der Zunahme des Branntweinconsums verbundenen Gefahren für die sittliche Entwicklung des Volkes, sowie die aus der niedrigen Besteuerung sich ergebenden finanziellen und wirthschaftlichen Nachtheile, insbesondere auch die hierdurch begünstigte Ueberproduction lassen es indessen als eine unabwendbare Nothwendigkeit erscheinen, mit Ernst an die Lösung der Frage heranzugehen und eine Besteuerungsform zu finden, welche die Möglichkeit, die drei vorstehend angegebenen Gesichtspunkte gleichmäßig zu wahren, erhoffen läßt.
Was speciell die Erträge der Branntweinabgabe, sowie die Vermehrung des Consums betrifft, so mögen folgende Angaben hierüber näheren Aufschluß geben.
Deutschland — oder vielmehr das Reichssteuergebiet, von welchem Bayern, Württemberg und Baden ausgeschlossen sind — nimmt an Branntweinsteuer und Zoll netto einen Ertrag (im Jahre 1883/84) von beinahe 49 Millionen Mark ein, und es entfällt damit auf den Kopf der Bevölkerung ein Steuerertrag von 1,35 Mark. Die anderen für den Branntweinconsum in Betracht kommenden Staaten haben dieses Object bei Weitem höher besteuert. In Frankreich, wo der Branntweingenuß wegen des stärkeren Weinverbrauchs verhältnißmäßig geringer ist, kommt auf den Kopf an Branntweinsteuer 1,87 Mark und beträgt die Steuereinnahme aus Branntwein 65 Millionen Mark; in Schweden 3,86 Mk. bezw. 17 Millionen Mark; in Rußland 6,88 Mark bezw. 567 Millionen Mark; in Holland 9,50 bezw. 38 Millionen Mark und in Großbritannien 11,88 bezw. 422 Millionen Mark. Deutschland bleibt also in seinen Steuerträger: weit hinter den übrigen Staaten zurück, die uns zugleich den Beweis der finanziellen Ergiebigkeit dieses Steuerobjects deutlich vor Augen führen.
Was nun aber den Branntweinconsum in Deutschland anbetrifft, so hat derselbe sich von 7,6 Liter pro Kops im Jahre 1870 auf gegen 19 Liter im Jahre 1879 vermehrt; ebenso haben sich die Trinkgelegen- heilen, d. h. die Schankstellen in Preußen von 119,945 im Jahre 1869 in Folge der durch die Reichsgewerbeordnung erleichterten Anlegung von Schankstellen auf 165,640 Schenken im Jahre 1879 vermehrt. Die
außerordentliche Zunahme der Verbreitung der Schankstellen ergibt sich auch daraus, daß während z. B. im Jahre 1837 in Pommern für 100,000 Einwohner 194 Schankstellen genügten, im Jahre 1872 mehr als die doppelte Zahl, nämlich 401 vorhanden war. In Lübeck kommt eine Branntweinschenke auf 116, in Hamburg auf 71 Einwohner. Wie die Novelle vom 23. Juli 1879 in Bezug auf die Einschränkung von Schankwirthschaften und des Branntweinverbrauchs gewirkt hat, darüber liegen noch keine zuverlässigen Angaben vor. Im Ganzen wurden in Preußen nach angestellten Berechnungen während des Jahres 1881/82 261 Millionen Mark in Branntwein von der Bevölkerung verausgabt. Dagegen sehen wir in Schweden, wo ein eigenthümliches genossenschaftliches Concessionssystem (das sog. Gothenburger, von dem später einmal die Rede sein soll) und eine hohe Steuer eingeführt ist, eine auffallende Verringerung des Consums. Im Jahre 1835 kamen auf den Kopf nicht weniger als 42 Liter, 1855 noch 23 Liter Branntweinverbrauch, im Jahre 1870 nur noch 10,34 Liter. Die Zahl der Verkaufsstellen ging in Stockholm von 700 im Jahre 1847 auf 289 im Jahre 1875 zurück.
Tagesschau.
— Berlin, 4. Jan. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Helsingfors, Hermann Mariens, zum Konsul in St. Louis zu ernennen geruht.
— Berlin, 4. Jan. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm hat, wie der „R.- u, St.-A." aus Potsdam meldet, gestern Nachmittag die erste Ausfahrt gemacht.
— Ueber das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm ist heute folgendes Bulletin erschienen:
Potsdam, 4. Jan. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Wilhelm von Preußen sind fieberfrei geblieben. Wenn Höchstdieselben Sich auch noch recht angegriffen fühlen, so ist doch der Verlauf der Krankheit ein regelmäßiger und werden Bulletins vorläufig nicht mehr erfolgen. Dr. Ebmeier.
— Berlin, 4. Jan. Zur Feier des Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers und Königs sind u. A. hier noch eingetroffen: der General der Kavallerie z. D. Hann von Weyhern, Chef des Pommerschen Husaren-Regiments (Blücher'sche Husaren) Nr. 5, die Generale der Infanterie z. D., Graf von Monts und von Ziemietzky, sowie die General- Lieutenants von Kanitz, a la s; ite der Armee, und von Bredow, ä la suite des Allmärkischen Ulanen-Regiments Nr. 16.
— Berlin, 4. Jan. Bezüglich einer Meldung von bevorstehenden Emissionen dreinhalbprozentiger Consols bemerken die „Berl. Pol. Nachr.", es handle sich nicht um außerordentliche und bedeutende Emissionen, sondern nur um bereits bewilligte Credite, welche durch dreiein- halbprozentige Obligationen flüssig gemacht werden dürften.
— Berlin, 4. Jan. Anläßlich des Todestages Moses Mendels- sohn's wendete der Geheime Commerzienrath Franz Mendelssohn hier der hiesigen Universität eine Stiftung von 150,000 Mark zu Stipendien für deutsche Studirende der philosophischen Fakultät ohne Unterschied des Glaubens zu. Gleichzeitig übersandte derselbe dem hiesigen Oberbürgermeister 30,000 Mark zur Vertheilung an Riesige Arme.
— Wie der „Hamb. Börsenhalle" aus Rom mitgetheilt wird, hat der Papst dem Fürsten BiSmarck den höchsten Orden, den Christusorden mit Diamanten, verliehen.
— Eleve, 4. Januar. Hier wurden am Samstag in einer Sandgrube drei Leute verschüttet. Einer wurde bald gerettet; die beiden andern waren am Sonntag noch nicht zu Tage gefördert.
— Wien, 4. Jan. Bei dem deutschen Botschafter, Prinzen Reuß, fand fand gestern Abend zu Ehren des deutschen Kaisers ein Galadiner statt, zu dem die gemeinsamen Minister, die Gesandten von Baden und Bayern, sowie andere hohe Würdenträger geladen waren.
— Wien, 4 Januar. (Köln. Z.) Die Bezirkshauptmannschaften haben den vertraulichen Auftrag gehabt, an die Statthaltereien bis Ende 1885 zu berichten, wie die Ortsgruppen des deutschen Schulvereins sich seit ihrem Bestände zu den politischen Vorgängen verhalten haben. Man fürchtet, die Regierung wolle den gelieferten Stoff zu baldigster Auflösung des Schulvereins benutzen.