»bomremeutS« Preis:
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haiiauer Ameiner.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Die Sspalttge Zeile 30 Ps,
Nr. 2
Montag den 4 Januar
1886.
Amtliches-
Der Herr Ober-Präsident hat dem Vorstände des Vereins für Geflügel- und Singvögelzucht in Hanau die Genehmigung ertheilt, bei Gelegenheit der in der Zeit vom 6. bis 9. März b. I. stattfin enden Geflügel-Ausstellung eine Berloosung von mustergiltigen Hühnerstämmen, Singvögeln rc., welche den Ausstellungsobjecten zu entnehmen sind, zu verunstalten.
Die Zahl derLooseist auf 7000 ä 30 Pf. festgesetzt und der Vertrieb derselben auf den Umfang der Kreise Hanau, Gelnhausen und Schlächtern beschränkt.
Cassel den 19. Dezember 1885.
Königliche Regierun g, Abtheilung des Innern.____
Bekarmtmachrm-qen Königl, Landrathsamts.
Gemäß § 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt Nr. 46 S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtigen vom Jahrgang 1866 und ältere, welchen eine entgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstande, bei Meidung der im Gesetzeangedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolll zu melden.
H Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Diese lautet:
„Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden."
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Ortsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1863, 1864, 1865 und 1866 nebst Belägen sind bis zum 15. Januar d. J. einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1886.
Der Königliche Landrath.
1 In Vertretung: B aabe.
Der Schuhmacher, jetzt Tagelöhner Eduard Caspar Bergmann, geboren am 22. Oktober 1846 in Kleinkrotzenburg, seither hier Leimen- gasse 12 wohnhaft, hat seine Familie, bestehend aus Frau und 2 unmündigen Kindern, seit Monatsfrist heimlich verlassen, ohne für deren Unterhalt zu sorgen, sodaß die öffentliche Armenpflege eintreten mußte.
Es wird ersucht, nach dem Aufenthaltsorte des rc. Bergmann zu : fahnden und im Ermittelungsfalle Nachricht hierher zu geben.
Hanau am 30. Dezember 1885.
Der Königliche Landrath.
P. 7049 In Vertr.: Baabe.
Gefunden: Ein Herrnhut. Ein seidener Regenschirm. Eine Tabakspfeife. Ein englischer Schraubenschlüssel. Ein Hundemaulkorb. Ein Sparkassenbuch für Frau Rode. Ein farbiger Stein. Ein dunkles Taschentuch. Ein Armband von Haargeflecht.
Zugelaufen: Ein kleiner gelber Hund m. Geschl. Ein junger gelber Wolfshund mit 4 weißen Pfoten.
Abh anden gekommen: Ein vierräderiger Handwagen (Kastenwagen).
Verloren: Eine Vorstecknadel mit schwarzem Stein mit Diamant in der Mitte und ringsum mit Perlen besetzt. Eine rothe Knabenmütze mit Ueberzug. Ein kettenförmiges silbernes Armband mit Glöckchen. Eine schwarze Schürze.
Entlaufen: Ein junger Dachshund. Ein kleiner rother Wachtelhund mit weißer Brust m. Geschl, auf den Namen „Bello" hörend.
Hanau am 4. Januar 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.___________________
chebäude-Dermiethung.
Die domainenfiscalischen Wohn- und Wirthschaftsgebäude der zerschlagenen Domaine Lehrhof, Auheimerweg Nr. 9 dahier, sollen vom 22. Februar bis 1. April d. J. und von da ab weiter auf zwölf Jahre anderweit öffentlich meistbietend vermiethet werden.
Zweiter Termin hierzu ist auf
Montag den 11, dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt. Miethreflectanten werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessenes Miethgebot der Miethvertrag ohne Abhaltung eines weiteren Termins abgeschlossen werden wird.
Hanau, am 2. Januar 1886.
Der Königliche Domainen-Rentmeister
Bell. 115
als:
Wiesen-Verpachtung.
Die nachverzeichneten Domanialwiesen in der Gemarkung Hanau,
Karte Lit. QQ. Nr.
// ,/
// //
// V
// TT.
,/ // " //
sollen vom 1. Januar
47 = 0,2665 ha Wiese, stößt auf die Fallbach
54 --- 0,1818 „ „
68 = 1,2426 „ „
58 = 1,0838 „ „
60 = 0,1335 „ „
im Pferch, daselbst, die dürre Horst und bei der dürren Horst,
1886 ab auf ein Jahr anderweit öffentlich meist
bietend verpachtet werden.
Zweiter Termin hierzu ist auf
Montag, den Uten dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr,
in das Büreau des Domainen-Rentamts — Frohnhof Nr. 4 dahier —
anberaumt.
Pachtreflektanten werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessene Pachtgeldgebote der Pachtzuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins ertheilt werden wird.
Hanau, am 2. Januar 1886.
Der Königliche Domainen-Rentmeister 114 Bell.
Jubelseier in der Reichshauptstadt.
Der „R. u. St.-A." berichtet hierüber folgendes:
Berlin, 3. Januar 1886. Aus Anlaß der heutigen Feier hat sich die Reichshauptstadt festlich geschmückt; trotz der Ungunst des Wetters herrscht in den Straßen ein erhöhtes Leben, und Tausende strömen vor das Königliche Palais, um in freudigen Zurufen Sr. Majestät dem Kaiser und König eine patriotische Huldigung zu bereiten.