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Zugleich Amtliches Orgs» für Kreis ««d Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mir belletristischer Silage,
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Nr. 301.
Mittwoch den 24. Dezember
1884.
Amtliches.
Da unsere Bekanntmachung vom 24. Oktober 1872 (Amtsblatt S. 191) nicht überall die gehörige Beachtung gefunden hat, so werde» die Herren Medizinalbeamten unseres BezirkeS hierdurch nochmals auf dieselbe ausmerksam gemacht.
Nach den in dieser Bekanntmachung angezogenen Ministerialver- fügungen sollen die amtlichen Atteste und Gutachten der Medizinalbeamten d. h. der Kreisphysiker sowohl als der KreiSwundärzte, falls sie sich auf den Gesundheitszustand von Personen beziehen, jedesmal enthalten :
1) die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Ausstellung des Attestes, des Zweckes, zu welchem dasselbe gebraucht und der Behörde, welcher es vorgelegt werden soll;
2) die etwaigen Angaben des Kranken oder der Angehörigen desselben über den Zustand des Kranken;
3) bestimmt gesondert von den Angaben zu 2 die eigenen thatsächlichen Wahrnehmungen des Beamten über den Zustand des Kranken;
4) die aufgefundenen wirklichen Krankheitserscheinungen;
5) das thatsächlich und wissenschaftlich motivirte Urtheil über die Krankheit, die Zulässigkeit eines Transports, oder einer Haft, oder über die sonst gestellten Fragen;
6) die diensteidliche Versicherung, daß die Mittheilungen des Kranken oder seiner Angehörigen (ad 2) richtig in das Attest ausgenommen worden sind, daß die eigenen Wahrnehmungen des Ausstellers (ad
3 u. 4) überall der Wahrheit gemäß sind und daß das Gutachten auf Grund der eigenen Wahrnehmungen des Ausstellers und nach dessen bestem Wissen abgegeben ist, und
7) Ort und Tag der stattgehabten ärztlichen Untersuchung.
Außerdem müssen die Atteste mit vollständigem Datum, vollständi- ger Namensunterschrift, insbesondere mit dem Amts-Charakter des Ausstellers und mit einem Abdruck des Dienstsiegels versehen fein.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf diejenigen Atteste der Medizinalbeamten Anwendung, welche von ihnen in ihrer Eigenschaft als praktische Aerzte zum Gebrauch der Gerichtsbehörden ausgestellt wer- den. Sind solche Atteste aber zum Gebrauche vor anderen Behörden bestimmt, und nicht nach der vorbezeichneten Form ausgestellt, so bleibt es dem Ermessen der Behörde überlassen, in geeigneten Fällen die Ausstellung eines der Bestimmung der Ministerial-Berfügung vom 20. Januar 1853 entsprechenden Attestes zu verfügen.
Es wird schließlich bemekt, daß wir genöthigt sind, der genauen und sorgfältigen Ausführung der hier gegebenen Vorschriften unsere besondere Aufmerksam! it zuzuwenden.
Kassel den 9. September 1878.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Vorstehender Erlaß wird hierdurch zur Rachachtung in Erinnerung gebracht.
Kassel den 15. Dezember 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
GekarmLumchNnzen Kömgl. LandrathsaMts.
Durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 10. d. Mts., B. 13782, ist dem Pfarrer Hufnagel zu Langenselbold die Lokal- schulinspektion dortselbst übertragen worden.
Hanau am 18. Dezember 1884.
V. 12742 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpslichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist,
spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung fpätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau am 22. Dezember 1884.
M. 6775 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Auf dem Marktplatz stehen geblieben: 2 Henkelkörbe.
Entflogen: Zwei Gänse.
Verloren: Ein weißes Taschentuch, M. 8. gez. Ein halbseidener schwarzer Regenschirm. Ein grauer Handschuh. Ein Paar vergoldete Ohrringe mit weißen Steinen.
Hanau am 24. Dezember 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.
Weihnachten!
Das Weihnachtsfest ist ein Fest des FriedenS, sowohl ein Fest zur Feier des Friedens, wie ein Fest, daS uns zum Frieden mahnt. In diesem letzteren Sinne haben wir gerade diesmal alle Veranlassung, Weihnachten zu feiern. Wir kommen soeben von dem Schauplatz politischer Kämpfe, welche ihren Ursprung in Haß, Neid, Mißgunst und Selbstsucht haben. Unser öffentliches Leben ist von Hader und Zwietracht erfüllt, gerade jetzt, wo wir alle Veranlassung zur Einigkeit und zum Frieden hätten, — für gewisse Parteien scheint der Kampf Selbstzweck geworden zu sein, und diese Kämpfe vergiften mehr und mehr das öffentliche Leben Dies ist um so schlimmer, als wir erst in diesen Tagen wieder den Beweis erhalten haken, daß finstere Gewalten auch in unserem Volke thätig sind und selbst nicht vor schändlichen Verbrechen zurückscheuen. Man könnte an dem deutschen Volke, an der Menschheit irre werden, wenn man über alle diese Erscheinungen nachdenkt, welche eher dem Kriege Aller gegen Alle als dem verheißenen Frieden ähnlich sind.
Und doch ist der „Friede auf Erden", welcher bei der Geburt des Heilandes der Welt verkündet wurde, eine wahre und echte frohe Botschaft! Freilich die menschliche Natur wird ihre Gebrechen, die dem Frieden hinderlich sind, nicht vollständig ablegen, aber das Christenthum und mit ihm das Weihnachtsfest mahnt uns, diese Gebrechen möglichst zu bekämpfen, damit der Friede auf Erden mehr und mehr zur Wahrheit werde. Sehen wir in unseren Tagen mit Schrecken und Bangen auf den Hader, welcher tie Genossen eines und desselben Volkes entzweit, auf die treibenden Beweggründe, welche zu Zwietracht führen, auf die Gefahren, welche Staat und Gesellschaft bedrohen, so dürfen wir nicht verzagen, sondern müssen darin um so mehr einen Ansporn erblicken, dem Frieden auf Erden immer mehr nachzujagen.
Was wir auf politischem und socialem Gebiete erstreben, das ist die Herstellung eines friedlichen Zustandes, die Ausgleichung aller Gegensätze. So alt das Menschengeschlecht geworden, so sind wir davon doch noch sehr weit entfernt. Der Grund diefer Erscheinung liegt darin, daß das Christenthum noch nicht voll in unser Aller Bewußtsein übergegangen ist und uns in unseren Handlungen nicht ganz durchdringt. Um zu diesem Ziele zu gelangen, ist freilich nicht Friede, sondern fortdauernder Kampf nöthig, aber Kampf gegen sich selbst, Kampf gegen die schlechten Triebfedern der Menschen, Kampf gegen die Elemente, welche von ihnen geleitet und beherrscht werden. Die Friedensbotschaft des WeihnachtSfestes fordert uns keineswegs auf, in diesem Kampfe nachzu- lassen: sie mahnt uns nur, den Frieden auf Erden begründen und immer mehr befestigen zu helfen. Das kann aber nur in ernstem heiligem Kampfe geschehen gegen alle Hindernisse, die sich diesem Frieden entgegenstellen.
Aber wir dürfen heute auch das WeihnachtSfriedenfest als ein Fest zur Feier des Friedens begehen. Hat doch der Friedensgedanke, dessen Verwirklichung wir in dem inneren politischen Leben noch vermissen, gerade setzt erfreulicher Werfe unter den Völkern Anerkennung gefunden, festen Fuß gefaßt und schöne Früchte getragen. Der Friede unter den