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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit An-nahme der Son«. und Feiertage, mit belletristischer B-ilage.
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Nr. 300.
Dienstag des 23. Dezember
1884.
Abonnements-Ginladung.
Mit dem 1. Januar 1885 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", amtliches Organ für Lreis und StaM Hanau.
Derselbe bringt täglich amtliche Bekanntmachungen, die wichtigsten politischen und Tagesereigniffe Cours- und Markt- berichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Ge- schästs- und Privat Anzeigen. DaS Unterhaltnngsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannichfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hananer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Reu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.
Die Expedition des „Hananer Anzeiger".
Amtliches.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 21. Juni d. I. dem Vorstände des Vaterländischen Frauen. Vereins zu Kassel die Erlaubniß ertheilt, zum Besten des Krankenpflege-Instituts vom rothen Kreuz daselbst eine öffentliche Verloosung von praktisch verwendbaren Gegenständen der Kunst, des Kunstgewerbes und der Industrie zu veranstalten und die betreffenden Loose — deren Zahl 300 000 ä 1 Mark beträgt — in den Provinzen Hessen Nassau, Westfalen, Hannover und Sachsen, sowie in der Rheinprovinz abzusetzen.
Kassel den 6. Dezember 1884.
Der Ober-Präsident. Graf zu Eulenburg.
Die Kirchenbuchführung in der erledigten Curatiestelle zu Ober- rodend ach ist dem mit der Hülfsseelsorge daselbst beauftragten Kaplan Johannes Blume einstweilen übertragen worden. Gesuche um Erthei- lung von Kirchenbuchs-Auszügen und Attesten sind daher an denselben zu richten.
Kassel am 11. Dezember 1884.
Königliches Regierungs-Präsidium.
Der Herr Ober-Präsident hat mittelst ErlasseS vom 10ten d. Mts. dem Vorstände der Anstalt für Epileptische in Bielefeld in Berücksichtigung der fortdauernd stattfindenden Aufnahme von zahlreichen unbemittelten Kranken aus der Provinz Hessen-Nassau in die gedachte Anstalt gestattet, daß zum Besten derselben auch in den Jahren 1885 und 1886 je einmalige Sammlungen sreiwilliger Gaben bei den Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau veranstaltet werden dürfen.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden hierdurch veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß den zu veranstaltenden Sammlungen keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Wir bemerken, daß die Collectanten mit Seitens des Vorstandes der Anstalt ausgestellten und von der Polizeibehörde zu beglaubigenden LegitimationSpgpieren und paginirten Sammellisten bei den Einsamm- lungen versehen sein müssen.
Kassel den 17. Dezember 1884.
Königliche Regier ung, Abtheilung des Innern.
BeLartntMKchNngerr Königl. LandrathsWALs.
In Gemäßheit des §. 49 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, wird hiermit für die Ortskrankenkasse der Landgemeinden des Kreises Hanau und die Stadt Windecken eine gemeinsame Meldestelle errichtet und mit Verwaltung beriethen der diesseitige Büreau-Gehülfe I. Kühnes zu Hanau beauftragt.
Unter Bezugnahme auf den § 76 Absatz 1 deS oben genannten Gesetzes werden deßhalb die Vorstände derjenigen Krankenkassen in den Landgemeinden des KreiseS und in der Stadt Windecken, deren Mitgliedschaft von der Verpflichtung, der Gemeinde Krankenversicherung oder einer Ortskrankenkasse anzugehören, befreit, aufgefordert, jeden Austritt eines Mitgliedes binnen einer Woche bei der oben genannten Meldestelle zur Anzeige zu bringen.
Die gesetzliche An- und Abmeldepflicht der Arbeitgeber bleibt hierdurch unberührt.
Hanau am 20. Dezember 1884.
V. 12669 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Gefunden: Ein grauer Muff. Ein Portemonnaie mit gelbem Bügel und Inhalt. In einem Laden liegen geblieben: 1 Regenschirm, 1 Puppenkleid nebst dunllen Kinderhandschuhen.
Verloren: Ein weißes Taschentuch.
Hanau am 23. Dezember 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.
Steckbriefs-Erledigung.
Der von dem unterzeichneten Commando am 12. August d. JS. hinter dem Grenadier David Heil erlassene Steckbrief hat seine Erledigung gefunden.
Schwerin, den 20. Dezember 1884.
Commando des Großherzoglich Mecklenburgischen Grenadier-Regiments Nr. 89.
Tagesschau.
— Berlin, 21. Dezbr. Dem zum Königlich serbischen Konsul in Gleiwitz ernannten Kaufmann Benno Schlesinger ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
— Berlin, 22. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten im Laufe deS heutigen Vormittags die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Perponcher sowie deS Wirklichen Geheimen Raths v. WilmowSki und empfingen den bisherigen Königlich bayerischen Militärbevollmächtigten und Bevollmächtigten zum Bundesrath, General-Major Ritter v. Xylander in Abschiedsoudienz. Gleich darauf hatte der zum Nachfolger desselben ernannte Königlich bayerische Oberst Ritter von Tylander die Ehre, von Sr. Majestät empfangen zu werden.
— Berlin, 22. Dezbr. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember d. I. beschlossen, daß auf Grund deS § 115 des Ber- einSzollgesetzes vom 1. Juli 1869 zu Strängen zusammengedrehte KokoS- fasern (Kokosgarn) zur Anfertigung von Tauwerk, Fußdecken u. s. w. mit dem Beding der Wiederausfuhr im weiterverarbeiteten Zustande unter den zur Sicherung des Zollinteresses geeigneten Kontrolen zollfrei eingelassen werden dürfen.
— Berlin, 22. Dez. Die „Nordd. Allg. Zig." meldet: Auf dem Auswärtigen Amt und der Admiralität eingegangene amtliche Mel- düngen bestätigen, daß kaiserliche Kriegsschiffe an verschiedenen Punkten Neu-Guinea'S und des Neubritannischen Archipels bte deutsche Flagge aufgehißt haben, um auf den im letzten Sommer von den betheiligten Reichsangehörigen ausgesprochenen Wunsch die dortigen deutschen Niederlassungen und Handelsstationen unter den Schutz des Reiches zu stellen. — Anläßlich der aus den verschiedensten Theilen des Reiches angeregten Sammlung eines Dispositionsfonds, wodurch dem Vertrauen in die nationale Politik deS Fürsten Bismarck Ausdruck gegeben werden soll, bildete sich, dem „Deutschen Tagblatte" zufolge, hier ein provisorifches Centralcomits, um eine einheitliche Gestaltung und Verwirklichung dieses Gedankens herbeizuführen. (Fr. N.)
— Berlin, 22. Dez. In der heutigen Sitzung der Westafrikanischen Conferenz, in welcher Unterstaatssekretär Busch den Vorsitz führte, wurde abermals das amerikanische Neutralisationsprojekt besprochen, jedoch die weitere Berathung vorläufig vertagt, da die Frage von verschiedenen Seiten als nicht zur eigentlichen Aufgabe der Conferenz gehörig bezeichnet wurde.
— Berlin, 21. Dezember. Die „Post" veröffentlicht folgenden öffentlichen Dank des Fürsten Bismarck: „Berlin, den 21. Dez. 1884.