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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Nr. 298.
Samstag den 20. Dezember
1884.
BeLünntMEchUNM Kömgl. LaNdrathsamLs.
Vom Wasenmeister ein gefangen: am 19. d. M. ein schwarzer Metzgerhund m. Geschl.
Gefunden: Ein Geldstück. Eine alte Pferdedecke.
Hanau am 20. Dezember 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschan.
— Berlin, 19. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Polizeipräsidenten v. Madai.
— Berlin, 19. Dez. Die Commission der westafrikanischen Cenferenz verständigte sich heute über den englisch-italienischen Antrag, betreffend die Einschränkung des Handels mit Spirituosen im Congo- und Ni^ergebiete.
— Berlin, 19. Dez. Der BundeSrath nahm die Ausschußanträge, betreffend den Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der in land- und forstwirthschafil'chen Betrieben beschäftigten Personen, an. '— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung, betreffend die Ausführung der Uebereintunft zwischen Deutschland einerseits und Belgien und Italien anderseits über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst.
P. (Aus dem Reichstage) Berlin, 18. Dezember. Dem Reichstage ist der Gesetzentwurf, betreffend die weitere Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung, zugegangen. Nachdem zunächst per Akklamation das bisherige Präsidium für die Dauer der Session bestätigt, führte der von sozialdemokratischer Seite beantragte Gesetzentwurf wegen Abänderung des Krankenkaffengefetzes eine längere Diskussion herbei, welcher von der Kommission, entsprechend dem Anträge bis Avg. Struckmann, folgende Fassung erhalten hat: „Mitglieder solcher bestehenden Hülfskoffen der in §. 75 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15 Juni 1883 bezeichneten Art, welche am 1. Dezember 1884 den daselbst festgesetzten Anforderungen noch nicht genügt, aber bereits vor dies-m Tage dre zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderliche Abänderung ihrer Statuten mit dem Anträge auf fernere Zulassung oder Genehmigung bei der zuständigen Stelle eingtbracht haben, ist, sofern sie der Kasse schon vor dem 1. Dezember 1884 angehört haben, der Austritt aus derjenigen Orts-, Betriebs- (Fabrik ), Bau- oder Jnnuugs- Krankenkasse, welcher sie auf Grund des Krankenversickerungsgesetzes vermöge ihrer Beschäftigung angehören, auch im Laufe des Rechnungs- jahres und ohne die §§' 19, 63, 72, 73 a. a. O. vorgeschriebene Kündigung zu gestatten, wenn 1. die Hülfskasie, welch-r sie angehören, die fernere Zulassung oder Genehmigung auf Grund abgeänderter Statuten, nach welchen sie den Anforderungen des §. 75 a. a. O. genügt, bis zum 1. Juli 1885 erwirkt, 2. der Austritt innerhalb vier Wochen nach erfolgtet fernerer Zulassung oder Genehmigung der Kasse bei der zuständigen Stelle angemeldet wird. — Der Austritt ist in diesem Falle Mit dem auf die Anmeldung folgenden Zahlungstermine für die Kassen- beiträge zu gestatten." — Gegen den Gesetzentwurf wurde von keiner Seite Widerspruch erhoben, die Debatte beschrä kte sich im Wesentlichen auf Beschwerden gegen die Ausführung des Krankenkasfengesetzes seitens einzelner Landesregierungen, an welche sich zugleich persönliche Aus- einandersetzungeu namentlich zwischen den Abgg. Beb-l und Hartwig (Dresden) knüpften. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Lesung ur d alsbald auch in dritter Lesung einstimmig genehmigt. —
Das Haus beschäftigte sich sodann mit Wahlprüfungen, wobei ohne Debatte für gütig erk ärt wurden die Wahlen der Abgg. Mayer (Württemberg), Löwe, Sczaniecki, Graf V. Rayhaus Cormons, Freiherr v. Gustedl, Freiherr v. Unruhe-Bomst, Krafft (Baden) und v. B-nd^- 9e' gen welchi Wahlen sämmtlich Proteste vorlagen. Betreffs derübngens für gütig erklärten Wahl des Abg. Fürsten Radziwill (10. Wahlkreis Posen) gelangte der Avtheilungsantrag zur Annahme, an bin Herrn Reichskanzler das Ersuchen zu richten, über eine von einem katholischen Geistlichen in der Kirche angeblich gethanen Aeußerung bezüglich dieser Wahl, Erhebungen anstellen zu lassen. Endlich wurde beschlossen, über die bei den Wahlen der Abgg. Schinck und Dr. Kropatscheck angeblich vorgekommenen Unregelmäßigkeiten vor der Entscheidung über deren Gültigkeit zunächst gewisse Ermittelungen zu veranlassen. Die nächste Sitzung findet Donnerstag den 8. Januar k. I., Nachmittags 1 Uhr, statt. (Etatsberathung des Nachtragsetats.)
— Libau, 18. Dez. Bis heule Vormittag 11 Uhr sind, nachdem sich die bisherigen Stürme in der Nacht gelegt hatten, 18 Dampfer aus dem Hafen gegangen. Falls die ruhige See anhält, werden auch die großen Leichter bedürfenden Dampfer und Segler in See gehen und die auf der Rhede ankernden 8 Dampfer in den Hafen laufen.
— Rom, 19. Dez. Die amtliche Zeitung veröffentlicht eine Verfügung deS Ministers deS Innern, welche für Sicilien, Sardinien und die angrenzenden Inseln die Quarantäne für Schiffe aus italienischen und ausländischen Häfen aufhebt.
— London, 19. Dez Nach weiteren Ermittelungen scheint der Inhalt der gestern von der Polizei zu Dover beschlagnahmten Kiste nicht Dynamit, sondern Pulver, welches zur Sprengung von Minen angewandt werden sollte, gewesen zu sein. — Die „Daily News" erfahren, der König von Belgien habe den Wunsch geäußert, daß einige erprobte englische Offiziere Dienst im Kongogebiete unt.r der afrikanischen Gesellschaft nehmen sollten
— London, 19. Dez. Dem „Reuter'schen Bureau" wird auS Melbourne gemeldet, daß das Gerücht circulire, auf einzelnen Theilen Neu-Jrlands, Neu-BritannienS, der AdmiralitätS Inseln und aus einem Theil der Rordküste von Ren Guinea sei die deutsche Flagge aufgehißt worden.
Prozeß Reinsdorf.
Leipzig, 18. Dez. Hochverraths-Pcoceß gegen Reinsdorf und Genossen. In der heutigen Nachmittagssitzung wurde die Beweisaufnahme zu Ende geführt. Der Zeuge Sattlermeister Fellbecker aus Barmen deponirte: Der Angeklagte Rupsch habe längere Zeit bei ihm gearbeitet und in der ersten Zeit keinen Grund zur Unzufriedenheit gegeben, bis er sich mit den Sozialdemokraten eingelassen habe. Später habe er (Zeuge) entdeckt, daß Rupsch ihn bestohlen; als er ihm dies vorgeh alten, habe Rupsch gesagt, die Sozialdemokraten hätten ihn dazu verführt. — Der Zeuge Klempnermeister Brinkmann aus Barmen sagte aus: Rupsch habe gegen ihn geäußert, es werde mit den Sozialdemokraten noch ein schlimmes Ende nehmen; es sei ihm aber gleich, ob so oder so — Der Schriftsetzer Sommereisen gibt an: Reinsdorf habe mit ihm in einer Druckerei gearbeitet; er habe einmal gesehen, wie Reinsdorf aus Paris einen Brief mit einem 100-Frcs- oder 50-Frcs- Billet erhalten habe. — Zmge Färber Boellhof aus Elberfeld deponirte betreffs eines an seine Adresse gelangten Briefs mit 100 Mk. Inhalt aus New Dort: er wisse nicht to e er zu diesem Geld gelange. - Zeuge Schiebeck aus Elberfeld gab an: Reinsdorf habe ihm gesagt, er w-rde eine große That verüben, und dnZüichern einen Streich spielen; ganz ; Deutschland werde an ihn dcukrN. Reinsdorf habe stets einen schweren I Revolver bei sich getragen, auch eine Flasche Schwefelsäure besessen. — i Der Gerichtshof beschloß, die Zeugen Palm und Westweber nicht zu vereidigen, da sie der Theilnahme verdächtig seien. — Nachdem noch mehrere Schriftstücke verlesen worden waren, wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Morgen früh 9 Uhr beginnen die Schlußvorträge. Die Verkündigung des Urtheils wird am nächsten Montag Mittag erwartet.
19. Dez. Die von der Reichsanwa tschaft gestellten Strafanträge lauten: Gegen Reinsdorf auf Todesstrafe und 15 Jahre Zuchthaus, gegen Bachmann auf 12 Jahre Zuchthaus, gegen Rupsch und Küchler auf Todesstrafe und je 12 Jahre Zuchthaus, gegen Holzhauer auf 10 Jahre Zuchthaus, gegen Soehngm und Rheinbach auf je 5 Jahre Zuchthaus; bezüglich Toellners ist Freisprechung beantragt. (R. u. St. A.)
Aus Stadt, Provinz und Umgegend.
Hanau, den 20 Dezember 1884.
— (Gratulationskarten.) Um der Versendung von Gratulationskarten zu Neujahr enthoben zu sein, ist eS in anderen Städten schon längst Gebrauch, daß Leute aus der besseren Gesellschaft einen Geldbetrag an die Armen zahlen. Auch hier wurde IM vorigen Jahre, nicht ohne Erfolg, damit der Anfang gemacht
Das hiesige Waisenhaus hat nun wieder eine Liste in seinem Ge« ■ schäfts.Bureau aufgelegt, in welche diejenigen hiesigen Einwohner eingetragen werden, welche statt Versendung von Renjahrs-Glück- wunfch-Karten dem Waisenhause einen beliebigen Geldbetrag zur Verwendung für die armen Waisen, welche von Jahr zu Jahr in immer