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Vierteljährlich * Mark 86 Pfg. Für auswärtige

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Nit dem betreffe«- ^rv Boüauffcklag. Dir» einzelne Nr«s» SWi )ü PfA.

Hanmer Amciyr.

Zugleich AMtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mir bell-trist-schr- Beilage.

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Montag den 1. Dezember

1884.

WksnntwachNnZe« sättigt LandrathsLMts.

Ich sehe mich veranlaßt, nachstehende Verordnung zur genauesten Beachtung in Erinnerung zu bringen.

§ 1. Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten oder öffent­lichen Gebäudes hat soweit die Hofrailhe mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jedem Schnee fall sorgfältig vom Schnee reinigen und bei eingetretenem Glatteis in seiner ganzen Breite nit Sand, Asche oder einem andern geeigneten Material bestreuen zu lassen.

An Kreuzstraßen müssen die U-Hergänge über die Fahrbahn in der Breite von 1,25 Meter (4 Fuß> von den anstoßenden Hausbesitzern resp Haus­verwaltern ebenfalls bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens ui d 8 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der Stunde mit Tagesanbruch gestreut sein.

§ 2. Hinsichtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehen­den Wege liegt die Verbindlichkeit des Bestreuens bei Glatteis derjenigen Behörde ob, welche für Reinigung dieser Plätze zu sorgen hat. Jn- gleichen haben bit jeniuen Behö den, denen die Unterhaltung der öffent­lichen Brunnen obliegt, so oft als nöthig vor denselben aufeisen und streuen zu lassen.

§. 3 . Bei eintretendem Thauwetter haben die Hausbesitzer resp. Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern auf' hauen und baldthunlichst abfahren zu lasten ; das Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen resp, dort abgelagert werden. Aus dem Innern der Hofraithen darf kein Schnee oder Eis auf die Straße getragen werden, es sei denn, daß gleichzeitig das Abfahren desselben ersolgt Strafe bis 9 Mk.

Hanau den 21. Nov mber 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn die zufolge meiner Verfügung vom 30. August er. in Nr 203 des Kreisblattes nunmehr überall geführten Register über die Entlassungen von Personen aus dem Preußischen Unter- thanenverband und Aufnahme solcher in denselben, für die Ver­gangenheit keine vollständigen Einträge erholten sollten, bei ihrer gelegentlichen Anwesenheit in dem hiesigen Geschäftslokal auf Grund des hier geführten Registers der Entlassungen resp. Ausnahmen die etwa nöthige Vervollständigung der gemeindeweisen Register geschehen kann, daher ihnen das diesseitige Actenmaterial für den Monat Dezember er. zugänglich gemacht ist.

Hanau am 22. November 1884.

V. 11325 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

jt Für den Verkehr zwischen Kassel und Hanau sind seit dem 14, d. Mts. Retourbillets mit dreitägiger Gültigkeitsdauer zur Einführung ge- langt Dieselben sind fakultativ via Bebra Malsseld oder Windecken- Friedberg Marburg gültig. Ich bringe das hierdurch zur allgemeinen Äen truß.

£ Hanau am 26 November 1884.

V. 11868 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Tsgesschau.

Berlin, 29. Novbr. Ihre Majestät die Kaiserin wird am Montag hier von Koblenz zurückerwartet. Am Montag findet bei dem Kronprinzen eine größere Soiröe zu Ehren der Bevollmächtigten zur Kongokonserenz statt.

Berlin, 28. Nov. Das heute erschienene Militär-Wochenblatt meldet die Commandirung des Majors Frhrn. v. Bernewitz vom Herzog­lich braunschweigischen Infanterie Regiment Nr. 92 zur Dienstleistung bei dem Leib-Grenadier-Regiment Rr. 28 sowie die Commandirung meh­rerer Offiziere von preußischen Regimentern zur Dienstleistung bei dem braunschw.igischcn Infanterie-Regiment Nr. 92. Bei legerm befinden sich jetzt an preußischen Offizieren: ein Major fünf Premier- und sieben * Seconde-Lieutenants.

Berlin, 29. November. (Köln. Z.) Der hier offiziös an» geregte Gedanke, das Becken und die Mündungen des Congo zu Neutra- lisiren, hat die Konferenz, wie man hört, noch nicht beschäftigt. Sollte ein Antrag in diesem Sinne erfolgen, würde das einen neuen Zusatz zum Programm voraussetzen. Die etwanige Annahme würde, wie eS scheint, auch den Entwürfen einer gewissen allerdings nicht sehr zahl­reichen Partei in Belgien ein Ende Nischen, die befürchtet, daß die Neu­tralität Belgiens einmal künftig durch die Stellung der Westafrikanischen Gesellschaft irgendwie beeinträchtigt werden könnte.

Berlin, 29. Nov. Der Kultusminister hat an die Schul- behörden in Sachen der Ueberbürdungsfrage einen Erlaß gerichtet, durch welch-n zunächst betreffs der Erholungspause« die ziemlich allgemein bestehende Sitte im wesentlichen als zweckmäßig anerkannt und nochmals im einzelnen genau f stgestellt wird, sodann betreffs der häuslichen Beschäftigung der Schüler den bisher schon ertheilten Weisungen ein bestimmterer Ausdruck gegeben wird im Sinne möglichster Schonung der geistigen und körperlichen Arbeitsfähigkeit und Kraft der Schüler, selbst auf die Gefahr hin, daß bei solcher Schonung das Lehrziel etwas nie­driger gesteckt werden müßte.

Berlin, 29. Nov. Der Nordd. Allg. Ztg. zufolge ist der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, infolge Unwohlseins genöthigt, einige Zeit das Zimmer zu hüten.

Berlin, 29. Nov (Köln. Ztg.) Die englischen Blätter, vorab die Times, reden immer nur von einem Anträge Deutschlan s auf Zulassung eines Vertreters in die ägyptische Schuldencommission. Sie Überseen dabei, daß (nach den uns aus Kairo vorliegenden Nachrichten) sowohl der deutsche als auch der russische Vertreter in Aegypten beim Khediv, und zwar gemeinsam den Antrag aus Verstärkung der Commission durch ein deutsches und ein russisches Mitglied gestellt haben. Es handelt sich hier also nicht um ein einseitiges Vorgehen Deutschlands, hinter welchem man mit dem Times die Ankündigung einer neuen Entwicklung der ägyptischen Frage zu suchen hätte, sondern ganz einfach um einen gemeinsamen Antrag derjenigen beiden Großmächte, welche gegenwärtig in der Schuldencommission allein noch unvertreten sind. Es ist im Hin­blick auf den jüngsten Finanzstaatsstreich der ägyptischen Regierung sehr einleuchtend und es bedarf keiner besondern Erläuterung, weshalb Deutsch­land und Rußland unter den gegenwärtigen Verhältnissen Werth darauf legen, in jener Controllcommission gleich den übrigen Mächten eine Stimme zu haben.

Berlin, 29 Nov. Die Budgetkommission nahm den Antrag des Frhrn. v. Frankenstein, von der Position von 150 000 Mark für die auf die Erschließung Centralafrikas gerichteten wissenschaftlichen Be­strebungen 50 000 Mark zu streichen, an. Staatssekretär v. Bötticher sowie v. Bunsen und v. Benda waren lebhaft für den geforderten Be­trag eingetreten. Die für die Stelle eines zweiten Direktors im Aus­wärtigen Amte im Etat vorgesehene Position wurde gleichfalls abge. lehnt.

P. (Aus dem Reichstage) Berlin, 28 Roobr. In der heutigen (5 ) Sitzung des Reich stags wurde die erste Berathung des Etats vor etwas mäßig besetzten Bänken des Hauses, aber gut ge­füllten Tribünen fortgesetzt. Der erste Redner war heute der Abg. Bebel, dessen langen Ausführungen über die von ihm für nöthig erachtete prin­zipielle Aenderung unteres ganzen wirthschaftlichen Systems, welche im Gegensatz zu den vorgeschlagenen kleinlichen Sparsamkeitsmitteln allein geeignet sei, das Defizit im Reiche vollständig zu beseitigen, das Haus mit großer Aufmerksamkeit folgte. Der Redner gab durch feine Aus­führungen über das Wesen und die angeblichen Mängel der Armeeoer- Wallung dem preußischen Bevollmächtigten Kriegsminister Bronsart von Schellendorff Anlaß zu einer bestimmten und klaren Widerlegung, wobei derselbe namentlich betonte, daß gerade die Tüchtigkeit und Schlagsertig- keit unserer Armee die beste Bürgschaft des auch dem Militär wünschen-- werthen Friedens sei. Abg. Leuschner (Reichspartei) führte aus, daß die Sparsamkeit, so sehr sie im Nebligen gerechtfertigt und geboten, am wenigsten an unrichtiger Stelle, und namentlich bei der Militärverwal­tung nicht angezeigt sei. Die nöthigen Mehreinnahmen würden durch größere Anziehung des mobilen Kapitals und auch durch die Erhöhung der Getreidezölle zu erstreben sein. Abg. Rickert entwickelte ausführlich

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