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Zugleich Amtliches Organ für Kreis nud Stadt Hanau.
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Nr. 273.
Freitag den 21. November
1884.
BekarmtMschANgen Königl. LandrathsaMLs.
Nachdem das Statut über die Bildung einer Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises und die Stadt Windecken die Genehmigung der Königlichen Regierung erhalten hat, ist zunächst die Wahl von Ver. tretern für die Generalversammlung erforverlich.
Zur Vornahme dieser Wahl ist Termin:
1) für die Ortschaften des AmtSgerichtsbezirks Hanau auf Dienstag den 25. d. Mts, Vormittags 10 Uhr, in den unteren RathhauSsaal;
2) für die Ortschaften des AmtSgerichtsbezirks Bockenheim auf Mittwoch den 26. d. MtS., Vormittags 11 Uhr, in das Geschäftslokal deS Bürgermeisters in Eckenheim;
3) für die Ortschaften der AmtSgerichtsbezirks Bergen auf Donnerstag den 2 7. d. MtS., Vormittags 11 Uhr, in den Rathhaussaal zu Bergen;
4) für die Ortschaften der AmtSgerichtsbezirks Langenselbold auf Freitag den 28. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in den Rathhaussaal zu Langenselbold;
5) für die Ortschaften der AmtSgerichtsbezirks Windecken auf Samstag deu 29. d. MtS., Vormittags 10 Uhr, in den RathhauSsaal zu Windecken
anberaumt, wozu die nach §. 1 deS GesetzeS vom 15. Juni 1883 ver. sicherurgtpflichtigen Personen, welche^ großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, sowie deren Arbeitgeber hiermit eisgeladen werden.
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, dieser in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Interessenten zu bringen und daß dies geschehen mir bis zum 22 d. MtS. anzuzeigen.
Hanau am 19. November 1884.
V. 11373 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Seitens des Königl. KriegS. Ministeriums ist dem Königl. Pro. viant'Amt Frankfurt a/M. zu Bockenheim befohlen worden, den Einkauf deS für dasselbe erforderlichen HaserS, so viel als irgend thunlich, direkt von den Produzenten zu bewirken und dabei denselben jede dienstlich zulässige Erleichterung zu gewähren.
ES wird hierbei vorausgesetzt, daß der Hafer mindestens von magazinmäßiger Beschaffenheit und die Preisforderungen den Handels, preisen und der Qualität des Raturals entsprechend sind.
Ueber die Erfordernisse und die je nach den HandelS- Conjunkturen zu gewährenden Preise ist das Amt stets bereit, specielle Auskunft mündlich oder schriftlich zu ertheilen, wenn bemusterte Offerten demselben Vorgelege werden.
Hanau am 13 Oktober 1884.
M. 6006 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Ich sehe mich veranlaßt, nachstehende Verordnung zur genauesten Beachtung in Erinnerung zu bringen.
5- 1. Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten oder öffent. lichen Gebäudes hat soweit die Hofrailhr mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jcdem Schneefall sorgfältig vom Schnee reinigen und bei eingetretenem Glatteis in seiner ganzen Breite mit Sand, Asche oder einem andern geeigneten Material bestreuen zu lassen.
An Kreuzstraßen müssen die Ucbergänge über die Fahrbahn in der Breite von 1,25 Meter (4 Fuß) von den anstoßenden Hausbesitzern resp. Haui- verwaltern ebenfalls bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens u d 8 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der Stunde mit Tagesanbruch gestreut sein.
§. 2. Hinsichtlich Der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Wege liegt die Verbindlichkeit deS Bestreuens bei Glatteis derjenigen Behörde ob, welche für Reinigung dieser Plätze zu sorgen hat. Jn- gleichen haben diejenigen Behö.den, denen die Unterhaltung der öffcnt- lichen Brunnen ooliegt, so oft als nöthig vor denselben aufeisen und streuen zu lassen.
§. 3. Bei eintretendem Thanwetter haben die Hausbesitzer resp. Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern auf. hauen und baldthunlichst abfahren zu lassen; das Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen resp, dort abgelagert werden. Aus dem
Innern der Hofraithen darf kein Schnee oder Eis auf die Straße getragen werden, es sei denn, daß gleichzeitig das Abfahren derselben erfolgt. Strafe bis 9 Mk.
Hanau den 21. November 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Der Pfarrverweser Past. extr. Schlicht zu Hüttengesäß ist für die Dauer seines dasigen AmtSverhältnisses mit der Versetzung der Lo« kalschulinspektion über die Schulen des Kirchspiels Hüttengesäß beauftragt worden.
Hanau am 18. November 1884.
V. 11272 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich._________ Tagesschau.
— Berlin, 20. Novbr. Se. Majestät unser Kaiser und König eröffnete heute Nachmittag l1/» Uhr in höchsteigener Person den Reichs- tag mit folgender Thronrede:
„Geehrte Herren!
Ich freue Mich, daß es Mir vergönnt ist, Sie Selbst zu begrüßen, und heiße Sie im Namen der verbündeten Regierungen willkommen.
Es gereicht Mir zu besonderer Genugthuung, daß die Wünsche, welche Ich in Meiner Botschaft vom 17. Nov-mber 1881 an dieser Stelle kundgegeben, seitdem auf dem Wege zu ihrer Erfüllung wesentlich Fortschritte gemacht haben; Ich entnehme daraus am Abend Meines Lebens die Zuversicht, daß der stufenweise Ausbau der begonnenen Reform schließlich gelingen und für den innern Frieden im Reiche die Bürgschaften herstellen werde, welche nach menschlicher Unvollkommenheit erreichbar sind.
Unsere nächsten Schritte in dieser Richtung werden in der Ausdeh- nung der Unfallversicherung auf die Arbeiter der Landwirthschaft und des Transportwesens und in der Erweiterung der Sparkaffeneinrichtungen bestehen, wofür die Vorlagen Ihnen zugehen werden.
Der Entwurf des Reichshaushalls-EtatS für daS nächste RechnungS- jahr wird Ihnen unverweilt vorgelegt werden Die Fortentwicklung der Einrichtungen deS Reichs bedingt naturgemäß ein Anwachsen seiner Ausgaben. Sie werden hierin mit Mir eine Mahnung erkennen, neue Ein- nahmequellen für das Reich zu erschließen. Der Versuch, der Rüben- zuckersteuer im Wege der Reform höhere Reinerträge abzugewinnen, wird für j tzt durch die Rothlage der belheiligten Industrie und der in Mitleidenschaft stehenden Landwirthschaft erschwert
Die Herstellung des einheitlichen Zoll- und HandelSgebieter im Reich ist durch Verständigung mit der freien Hansestadt Bremen vorbereitet, und wird die Bewilligung eines Beitrages hierzu Ihnen zur Beschlußnahme vorgelegt werden.
Im Anschluß an den revidirten Gesetzentwurf wegen Subventioni« rung unterer Dampfschiffahrt werden Ihnen Mittheilungen über die unter den Schutz des Reichs gestellten überseeischen Ansiedelungen und die darüber gepflogenen auswärtigen Verhandlungen zugehen. Wenn diese Anfänge kolonialer Bestrebungen nicht alle Erwartungen, die sich daran knüpfen, erfüllen können, so werden sie doch dazu beitragen, durch Entwickelung der Handelsverbindungen und durch Belebung des Unternehmungsgeistes die Ausfuhr unserer Erzeugnisse dergestalt zu fördern, daß unsere Industrie zu lohnender Beschäftigung ihrer Arbeiter befähigt bleibt.
Im Einverständniß mit der französischen Regierung habe Ich Vertreter der meisten seefahrenden 9t Honen hierher eirgetaben, um über die Mittel zu berathen, durch welche der Handel mit Afrika gefördert und vor Störungen durch internationale Reibungen gesichert werden kann. Die Bereitwilligkeit der belheiligten Regierungen, Meiner Einladung zu entsprechen, ist ein Beweis der freundschaftlichen Gesinnung und des Vertrauens, von welchem alle Staaten des Auslandes dem Deutschen Reiche gegenüber e-f-illt sind Diesem Wohlwollen liegt die Anerkennung der Thatsache zu Grunde, daß die kriegerischen Erfolge, die Gott unS verliehen hat, uns nicht verleiten, das Glück der Völker auf anderem Wege als durch Pflege des Friedens und seiner Wohlthaten zu suchen. Ich freue Mich dieser Anerkennung, und insbesondere darüber, daß die Freundschaft mit den, durch die Tradition der Väter, durch die Verwandtschaft der regierenden Häuser und durch die Nachbarschaft der Länder Mir besonders nahestehenden Monarchen von Oesterreich und Ruß. land durch Unsere Begegnung in Skierniewice der Art hat besiegelt wer- den können, daß Ich ihre ungestörte Dauer für lange Zeit gesichert hal-