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, Mark 25 Psg- gär auSwärrize Abonnenten mit dem betreffen­den Posiausschlag. Sie einzelne Num­mer 1 Pfg.

Nr. 249.

Hlinaiicr Ameigtr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Harm».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

PreiS:

Die Ifpalttge Garmond,eile ok deren «anm

10 Pfg.

Die sspalb Zeile M Pfg.

TieSipaltigeZetl« 30 Psg

Donnerstag den 23. Oktober

1884.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist das von 3- H- W. Dietz in Stuttgart herausgegebene, gedruckte und verlegte Flugblatt:

An die Wähler des Reichstags.Wahlkreises Herford-Halle!" unterzeichnet:

Im September 1884. Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie",

durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden.

Minden den 10. Oktober 1884.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Schierstedt.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das mitDie Vertretung der deutschen Sozialdemokratie" unter­zeichnete, vom Monat September 1884 datirte, anläßlich der bevor- stehenden Reichstagswahlen zur Veröffentlichung fertiggestellte, mit der Ueberschrift:An die Wähler des 9. hannoverschen Reichs- tags - Wahlkreises!" versehene sozialdemokratische Manifest, Herausgegeben, gedruckt und verlegt von I H. W. Dietz in Stutt­gart", von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hierdurch verboten.

Hannover den 11. Oktober 1884

Königliche Landdrostei. von Cranach.

Auf Grund der §. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das mit der Ueberschrift:

Wähler des 16. Reichsta gs-Wahlkreises!" und mit der Unterschrift:

Das Arbeiter«Wahlkomit6.

P. Suchantke in Celle"

versehene, von W. Großgebauer in Celle gedruckte Flugblatt von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hiermit verboten.

Lüneburg den 11. Oktober 1884.

Königliche Landduostei. Schrader.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:

In

Windecken Mittelbuchen Langenselbold Hanau und

am 3. November er, Vormittags 9

ff

ff

ff

3.

4.

ff

ff

ff

ff

11

9

9 u. 10

10

Uhr,

ff ff

ff

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und die Landwehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis incl. 30. September 1872 eingetreten sind, zu erscheinen haben.

Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 1. November er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militair-Paß, sowie das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirks-Feldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unver­züglich zu bewirken.

Frankfurt a/M., den 8. Oktober 1884.

Königliches Kommando

des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.

Goltz, Major z. D. und Bezirks-Kommandeur.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen für die Ortschaften : Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Bonames, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Hausen, Mainrur, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Preungesheim und Seckbach

finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Kaserne in Frankfurt a/M., Gutleutstraße, statt.

Am 3., 4., 5, 6, 7., 8, 10. und 11. November er., Vormittags 9 und 11 Uhr, und am 14. November er., Vormittags 11 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und die Landwehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis incl. 30. September 1872 eingetreten sind, zu erscheinen haben.

Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 1. November er. cn den betreffenden Bezirksfeldwebel gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militairpaß, sowie das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, ausgesordert, diese Meldung unver­züglich zu bewirken.

Frankfurt a/M., den 8. Oktober 1884.

Königliches Bezirks-Kommando

des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.

G ol tz, Major z. D. und Bezirks-Kommandeur.

Den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises werde ich in den nächsten Tagen das erforderliche Formularpapier für die

Klassensteuer-Veranlagung pro 1885/86 (Klassensteuer-Rollen und Einkommens-Nachweisung) geheftet und mit blauem Umschläge versehen, mittheilen und zugleich zwecks Benutzung bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung, die Ein- kommens-Nachweisung pro 1884/85 beifügen.

Die Personenstandsaufnahme hat ausnahmslos am 12. November stattzufinden. Es sind hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung die Vorschriften der Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt S. 85), vom 19. Juli 1875 (Amtsblatt S. 205), ferner vom 3. Januar 1877 (Amtsblatt S. 34) sowie die Geschäfts-Anweisung vom 16. März 1877 maßgebend und sind die Herren Bürgermeister rc. speciell dafür verant­wortlich, daß die Personenstandsaufnahme richtig und vollständig erfolgt.

Demnächst hat

1) die Aufstellung der Einkommens-Nachweisung sowie der beiden Klassensteuer-Rollen auf Grund des bei der Personenstands-Auf- nahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials, bis zu den Rubriken 19 bezw. 8 zu erfolgen;

2) die Aufstellung der im §. 33 der Anweisung vom 19. Juli 1875 vorgeschriebenen Schulden-Nachweisung zu geschehen, sowie

3) die Wahl der Mitglieder der Einschätzungs-Commissionen, welche a. in Langenselbold außer dem Ortsvorstande in 7,

b- in Stadt Windecken und den übrigen Landgemeinden in 5, c. in den Gutsbezirken in 3

Mitgliedern bestehen, stattzufinden, wobei darauf zu achten ist, daß die verschiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleich­mäßig in der Kommission vertreten werden.

Die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 827 der Klassensteuer-Rollen, bezw. 1922 der Einkommens-Nach- weisung ist überall am Montag den 1. Dezember d. J. zu bewirken und sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titelblatte zu vollziehen.

. Bei der Einschätzung sind die den Bürgermeistern rc. mitgetheilten Revisions-Bemerkungen der Königlichen Regierung zur 1884/85er Klassen­steuer-Veranlagung gehörig zu beachten.