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Hanmer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Nr. 248.
Mittwoch den 22. Oktober
1884.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das in der Nacht vom 4. auf den 5. Oktober d. Js. in Rathenow diesseitigen Regierungsbezirks verbreitete, mit der Unterschrift „Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie" versehene und beschlagnahmte Flugblatt:
„Aufruf zur Reichstagswahl", herausgegeben, gedruckt und verlegt von I. H. W. Dietz in Stuttgart wird hiermit auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom Listen Oktober 1878 verboten.
Potsdam den 8. Oktober 1884.
Der Regierungs-Präsident. von Neefe.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die vom Großherzoglichen Bezirksamt Mannheim in Beschlag genommene Druckschrift: „An die Wähler des 11. badischen Reichstagswahlkreises", herausgegeben, gedruckt und verlegt von I. H. W. Dietz in Stuttgart, unterzeichnet: „Im September 1884. Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie" verboten.
Mannheim den 9. Oktober 1884.
Der Großherzoglich badische Landes-Kommissär für die Kreise
Mannheim, Heidelberg u. Mosbach. Frech.
Der von dem Bezirksamt Mannheim mit Beschlag belegte, bei Th. Wendling dahier gedruckte Wahlaufruf mit der Ueberschrist: „Wähler!" mit den Worten beginnend: „Trotzdem die Wahlprüsungs-Kom- mission den später vom Reichstage gebilligten Grundsatz aufgestellt hat" und schließend mit den Worten: „Das wird die beste Antwort sein auf alle polizeilichen Chikanen. Das sozialdemokratische Wahlcomitö." — wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Mannheim den 9. Oktober 1884.
Der Großherzoglich badische Landes-Kommissär für die Kreise
Mannheim, Heidelberg u. Mosbach. Frech.
Auf Grund §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 sind die von I. H. W. Dietz in Stuttgart herausgegebenen, gedruckten und verlegten Flugblätter:
1) „An die Wähler des Reichs tags-W ahlkreises Biele- feld-Wiedenbrück,
unterzeichnet: Im September 1884. Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie.
2) An die Wähler des Reichstags-Wahlkreises Min- den-Lübbecke!
unterzeichnet: Im September. Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie,
durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden.
Minden den 9. Oktober 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
■__von Schierstedt.__
j BetanKtMüchNngeN Kömgl. LandMthssMts.
Nach heute Nachmittag mir zugegangener Mittheilung wird Donnerstag den 23. d. M., Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, auf den Scheibenständen des Königlichen Infanterie. Regiments Nr. 97 hier auf größere Entfernungen geschossen.
Das Betreten des hinter den Scheibenständen bis zur Chaussee belegenen Waldterrains wird hierdurch bei Meidung von 5 Mark Strafe verboten. Bei Meivung gleicher Strafe ist den Anordnungen der ausgestellten Sicherheitsposten Folge zu leisten.
Hanau am 21. Oktober 1884.
■M. 6152 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Vom Wasenmeister eingefangen: ein schwarzer Hund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Zugelaufen: Eine weiße Gans.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit 1 Pf. und einem goldenen Ohrringchen. Ein lederner Hundemaulkorb. Vor längerer Zeit eine Bibel mit der Inschrift „August Krauße".
Abhanden gekommen: 2 Kellerladen.
Hanau am 22. Oktober 1884.
____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________
NR Industrie, Landwirthschast und Handel.
In 102 Werken der Eisenindustrie sind von 1879—1883 die Ue- berschüsse um 18 Millionen Mark, die Arbeitslöhne aber im Ganzen um 29 Millionen Mark im Jahr gestiegen. Diese mit den Ergebnissen in anderen Industriezweigen wesentlich übereinstimmenden Zahlen beweisen, in wie hohem Grade sowohl Arbeitgeber als Arbeitnehmer von der gedeihlichen Entwickelung der wirthschaftlichen Zustände Vortheil ziehen, wie gleichmäßig Kapital und Arbeit an dem Fortschreiten derselben in« teressirt sind. Zeigt sich so innerhalb der einzelnen Erwerbszweige eine weitgehende Harmonie der Interessen in Bezug auf die Lage der Produktion, fo haben auch die verschiedenen Erwerbszweige ein erhebliches Interesse an dem gegenseitigen Gedeihen. Geht die Industrie gut, verdient der Arbeiter reichlich, so steigt der Verbrauch gerade der werthvolleren und rentableren Erzeugnisse der Landwirthschaft, Fleisch u. f. w.; der gesteigerten Nachfrage folgt eine Besserung der Preise, die Möglichkeit einer nutzbringenden Erweiterung der Produktion, für den ländlichen Arbeiter vermehrte Arbeitsgelegenheit, besserer Arbeitsverdienst. Umgekehrt wächst bei guter Lage der Landwirthschaft der Verbrauch von industriellen Erzeugnissen sowohl zu W-rthschafts- und Meliorationszwecken, als für Kleidung und andere häuslichen Bedürfnisse. Auch hier zieht wiederum die Blüthe des einen Erwerbszweiges die des anderen nach sich. Der Handel endlich hat offenbar gleichfalls ein lebhaftes Jn- teresse an dem Blühen der Produktion, denn sie bedingt einen erweiterten Waarenaustausch, eine erweiterte Konsumtion sowohl inländischer als ausländischer Erzeugnisse und eröffnet so den vertheilenden Gewerben ein weiteres Feld der Thätigkeit.
Umgekehrt natürlich zieht die Erkrankung eines wichtigen Erwerbs« zweiges den gesummten wirthschaftlichen Organismus und die anderen Theile desselben in Mitleidenschaft. Befindet sich beispielsweise die Land« wirthschaft in einem Nothstände, so verliert Industrie und Handel die sicherste Kundschaft. Ein dauernder Rückgang der deutschen Landwirthschaft würde nicht allein überaus nachtheilig auch auf die heimische industrielle Produktion einwirken und sie beschränken, sondern damit auch dem Arbeiter, der ohnehin unter dem Mitbewerb der bei schlechtem Stande dort der Landwirthschast nicht mehr Verwendung findenden Arbeiter schwer leiden müßte, die Arbeitsgelegenheit und den Arbeitsverdienst schmälern. Gerade die Arbeiter, und zwar die industriellen nicht minder wie die landwirthschaftlichen, haben daher das lebhafteste Interesse, daß die Lurdwirthschaft vor dauerndem Niedergänge gewahrt wird. Nicht dem Sonderinteresse der letztern dienen mithin auch Maßregeln und man muß hierunter nicht immer erhöhte Kornzölle verstehen wollen, welche diesen Zweck verfolgen, sondern sie liegen im wohlverstandenen gemeinsamen Interesse aller Zweige des heimischen Erwerbslebens und nicht zum letzten in dem der Arbeiter.
Tagesschan.
— Berlin, 21. Oktober. Fürst Bismarck ist mit dem Grafen Wilhelm um 4 Uhr 38 Minuten hier eingetroffen. — Graf Wartensleben ist zum commandirenden General des dritten Armeekorps ernannt worden. — Der frühere Appellationsgerichts - Vicepräsident Kirchmann ist gestern Abend hier gestorben. — Auf Einladung des Polizei - Präsidenten werden zwei Vertreter des Aeltesten-Collegiums mit dem Polizei- Präsidenten zu mündlicher Verhandlung über Bildung einer Gewerbekammer für Berlin zusammentreten. Ferner werden 4 Mitglieder und der Syndikus des Aeltesten - Collegium auf Veranlassung des Handelsministeriums mit diesem über einige Punkte der vom Aeltesten-Collegium revidirten Börsenordnung conferiren. (F. R.)
— Berlin, 20. Okt. Der Staatsrath wird sich am 25. d. M.,