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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Harmu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertags mit belletristischer Beilage,
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Nr. 235.
Dienstag den 7. Oktober
1884.
Amtliches.
Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird mit Genehmigung des BundeSraths für die Zeit bis zum 30. September 1885 angeordnet, was folgt:
§. 1. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt im Hamburgischen Staatsgebiete, mit Ausnahme des Amtes Ritzebüttel, von der Landes-Polizeibehörde versagt werden.
§. 2. Vorstehende Anordnung tritt mit dem 30. September d. I. in Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats.
Hamburg den 24. September 1884.
Auf Grund der nach §. 28 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 von dem Königlichen Staatsministerinm unter dem 19. September 1884 getroffenen Anordnung wird allen denjenigen Personen, welchen auf Grund der gleichlautenden Anordnung des Königlichen Staatsministeriums vom 26. November 1883 der Aufenthalt in dem die Stadt Berlin, die Stadtkreise Charlottenburg und Potsdam, sowie die Kreise Tel- tow, Nieder - Barnim und Ost - Havelland umfassenden Bezirke versagt worden ist, der Aufenthalt innerhalb des ganzen vorerwähnten Bezirks von den Unterzeichneten hierdurch fernerwcit untersagt.
Ausgenommen hiervon sind nur diejenigen Personen, welchen der Aufenthalt in Berlin und den erwähnten Kreisen durch besondere Verfügungen ohne Vorbehalt wieder gestattetest.
Berlin u. Potsdam den 27. September 1884.
Der Königliche Polizei- Der Königliche Regierungs
Präsident. Präsident.
von Madai. von Neefe.
Zur Vermeidung von Weiterungen mache ich auf die wegen der Vornahme von Stempelrevisionen in §. 24 der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juli 1867, betreffend die Verwaltung des Stempelwesens rc. (Gesetz - Samml. Seite 1191) und §. 27 des Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881 (Reichs - Gesetzblatt Seite 185), getroffenen Bestimmungen mit dem Bemerken aufmerksam, daß für den Regierungsbezirk Kassel Herr Regierungsrath Kleine zu Kassel, und für den Re- gierungsberzirk Wiesbaden Herr/-Regierungsrath Bacher zu Frankfurt a/M. als Stempelfiskal fungirt.
Kassel den 25. September 1884,
Der Provinzial-Steuer -Direktor Schultze
Hessische Brandver sicherungs-Anstalt. — Nachdem von dem Herrn Oberpräsidenten auf Grund des §. 65 des Reglements für die Hessische Brandversicherungs - Anstalt vom 19. März 1880 die Genehmigung ertheilt worden ist, daß der §. 4 dieses Reglements in Betreff der Bestellung der zur Vornahme von Abschätzungen der Gebäude und Zubehörungen befugten Personen für die fortan bei der Anstalt erfolgenden Versicherungen schon alsbald in Kraft treten kann, bringe ich zur allgemeinen Kenntniß, daß die unter Zustimmung des ständischen Verwaltungs-Ausschusses von mir zur Vornahme von Abschätzungen ermächtigten Baubeamten und sonstigen Sachverständigen ihre Wirksamkeit am 1. Oktober d. I. beginnen werden und die Namen der, von genanntem Zeitpunkte an in den verschiedenen Kreisen bezw. Gemeinden nur noch allein zum Abschätzen befugten Personen den Königlichen Landräthen und sämmtlichen Bürgermeistern mitgetheilt worden sind.
Kassel den 20. September 1884.
Der Landes-Direktor in Hessen, von Hundelshaus en.
BekanntwachAUgerr Königl. Laudrathsamts.
Durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Kassel vom 7. d. M. ist die Druckschrift:
„Zur Reichstagswahl 1884! Rechenschaftsbericht des Reichstags- abgeordneten Karl Frohme an die Wähler im Reichstagswahl, kreise Hanau-Gelnhausen-Orb. Bockenheim, Anfang Oktober 1884.
Druck von Carl Ulrich in Offenbach a/M. Verantwortlicher
Herausgeber Jakob Spengler in Bockenheim."
verboten. ■
Hanau am 7. Oktober 1884.
____________Der Königliche Landrath. In Vertretung: Baabe.
Tagesschau.
— Berlin, 6. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, laut Meldung des „R. u. St.-A." aus Baden-Baden, am Sonn- abend mehrere Vorträge entgegen und machten Nachmittags, von dem General ä la suite Fürsten Radziwill begleitet, eine längere Spazierfahrt. An dem Diner bei Ihren Majestäten nahm auch Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden Theil.
Gestern Vormittag hörten Se. Majestät mehrere Vorträge. Der Besuch des Armee-Jagdrennens bei Jffezheim wurde der sehr ungünstigen Witterung wegen aufgegeben. Ihre Königlichen Hoheiten der Groß- Herzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog von Baden, Prinz Hermann von Sachsen-Weimar, der Fürst von Fürstenberg und die Ge« nerale Fürst Radziwill und Graf Lehndorff wohnten dem Rennen bei.
Abends fand zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers ein Monstre- Militärconcert statt.
— Berlin, 5. Okt. (Köln. Ztg.) In den Armeekommandos und den berufenen Stellen des Generalstabs der verschiedenen Armeekorps ist man gegenwärtig mit Erstattung der Berichte über die letzten Herbstmanöver beschäftigt, welche im Laufe des nächsten Monats dem Kaiser eingereicht werden müssen. Wie alljährlich so sind auch bei diesen letzten Manövern mehrfach neue Einrichtungen auf ihre Bewährung geprüft worden und wie man hört, hätten sich die meisten Neuerungen, namentlich in Bezug auf das Gepäck der Infanterie und die Fußbekleidung derselben, gut bewährt.
— B erlin. Der „Köln. Ztg." wird von hier berichtet: „Für das Westafrikanische Geschwader hat die kaiserliche Admiralität Anordnungen zu einer sehr sorgfältigen Ausrüstung gegeben, mit welcher den Besatzungen die Tropencampagne nach Möglichkeit erleichtert werden soll. Der Verproviantirung aller vier Schiffe sind außerordentliche Zugeständ- Nisse gemacht worden, und namentlich sollen Präserven, Gemüse und frische Fleischspeisen in ausgedehntem Maße zur Verabreichung an die Mannschaften gelangen. Auch werden die Monürungskammern der Schrffe mit Nackenschleiern und Strohhüten für die Mannschaften reichlich ausgerüstet werden. Zur möglichsten Abwehr der Sonnenglut wer- den die Strohhüte ferner noch mit Ueberzügen versehen werden. Man darf nach diesen Vorbereitungen annehmen, daß den Schiffen umfang- reiche Landungen bevorstehen werden."
— S. M. S. „Leipzig", 12 Geschütze, Kommandant Kapt. z. S. Herbig, ist am 4. Oktober cr. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigte, am 6. cr. die Reise nach Wilhelmshaven fortzusetzen.
— Preußen hat beim Bundesrath den Antrag gestellt, derselbe wolle beschließen, in das Berzeichniß der genehmigungspflichtigen gewerblichen Anlagen (§. 16 der Gewerbeordnungen) die Anlagen zur Verarbeitung von Theer und Theerwasser aufzunehmen.
— Dresden, 6. Okt. Der hier tagende Ausschuß der deutschen Turnerschaft hat den Beginn des 6. deutschen Turnfestes in Dresden auf den 19. Juli 1885 festgesetzt.
— Neustadt a. d. S., 4. Okt. Gestern Abend wurde am Bahnhöfe dahier der Postbeutel mit Werthbriefen im Betrag von über 8000 Mark vom Postkarren weg gestohlen. Vom Thäter hat man noch keine Spur.
— Konstanz, 4. Oktbr. Heute Vormittag 9 Uhr ist der Groß- Herzog mit dem Erbgroßherzog unter Glockengeläute und Kanonendonner zur Eröffnung der landwirthschaftlichen Ausstellung hier eingetroffen Zur Begrüßung waren die Krieger- und Turnvereine, die Feuerwehr und die Schuljugend aufgestellt.
bie Nordd. Allg. Ztg. erfährt, nehmen die Verhandlungen mit Mecklenburg wegen Anlage einer Nebenbahn von Stralsund nach Rostock neuerdings einen günstigeren Verlauf. Hoffentlich gelingt jetzt die Verembarung annehmbarer Bedingungen, welche die Herstellung lichen ^ ^nteresfenten langersehnten Aufbesserungsbahn ermög-
Kopenhagen, 6. Oktbr. Der Reichstag wurde im Univer- sttatssaale ertönet. Der König verlas die Thronrede, in welcher er, die