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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Montag den 6. Oktober
Nr. 234.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast in ihrer Eigenschaft als Landerpolizeibehörde hat das mit „Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie" unterzeichnete und vom laufenden Monat datirte, anläßlich der bevorstehenden Reichstagswahlen zur Veröffentlichung fertiggestellte sozialdemokratische Manifest,,,herausgegeben, gedruckt und verlegt von I. H. W. Dietz in Stuttgart", auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Leipzig am 27. September 1884.
__________Königliche Kreishauptmannschaft. Gumprecht.__________
Am 22. September ds. Js., Morgens 71/» Uhr, wurde dahier am rechten Mainufer, oberhalb des Rübenach'schen Steinmetzplatzes, die Leiche eines Mannes, unbekleidet, gelandet, welche ungefähr 2 bis 3 Tage im Wasser gelegen hat.
Signalement: ca. 26—28 Jahre alt, von kräftiger, mittlerer Statur, blonden Haaren, dicken rothen Gesicht, ohne Bart.
Es wird um Anzeige ersucht, falls über die Persönlichkeit des Unbekannten, der zweifellos beim Baden ertrunken ist, etwas bekannt sein sollte.
Frankfurt a/M., den 30. September 1884.
Der Polizei-Präsident.
____________________Hergenhahn.____________________
UeLarwLMkchmlgerr Königl. LandrathsmAts»
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 29. September d. I., V. 8985 (Kreisblatt Nr. 231), die Reichstagswahl betreffend, werden hierdurch an Stelle des daselbst für den Wahlbezirk Pulverfabrik genannten Wahlvorstehers und Stellvertretersi die Herren :
1) Maschinen.Jnspektor Woppisch zu Pulverfabrik zum Wahlvorsteher,
2) Werkmeister Nixdorf daselbst zum Stellvertreter desselben
ernannt. Das Wahllokal bleibt beibehalten.
Die Herrn Ortspolizeiverwalter zu Pulverfabrik, Oberförsterei Hanau und Wolfgang wollen dies in ihren Verwaltungsbezirken bekannt machen lassen; der Herr Ortspolizeiverwalter zu Pulverfabrik hat die Obengenannten von ihrer Ernennung in Kenntniß zu setzen.
Hanau am 3. Oktober 1884.
V. 8985 Der Königliche Landrath. In Vertretung: Baabe.
Die Königliche Regierung hat durch Verfügung vom 24. September c. den Herrn Schulinspektor Junghenn zu Hanau von dem ihm unter dem 21. Oktober 1876 ertheilten Auftrage zur Verwaltung der Lokal- schulinspektion in Kesselstadt vom 1. Oktober d. Js. ab entbunden und dieselbe unter Wiederzuweisung der Schule zu Kesselstadt zum Ober- schulinspcktionsbezirke Bücherthal dem für Kesselstadt neu bestellten Herrn Pfarrer Hufnagel übertragen.
Hanau am 1. Oktober 1884,
V. 9650 Der Königliche Landrath. In Vertretung: Baabe.
Heinrich Peter Gärtner und Ludwig Gärtner zu Marköbel sind als Ortstaxatoren für diese Gemeinde bestellt und verpflichtet.
Hanau am 1. Oktober 1884.
V. 9651 Der Königliche Landrath. In Vertretung: Baabe.
Verloren: Am Samstag Abend auf dem Wege von Kesselstadt bis Hanau ein schwarzseidener Beutel mit Brille und Strickzeug.
Entlaufen: Ein schwarzer Pinscher mit gelben Abzeichen.
Gesunden: Am 4. d. Mts. auf dem hiesigen Wochenmarkt stehen geblieben: ein schwarzer Regenschirm nebst 1 Butterweck.
Hanau am 6. Oktober 1884.
____________________Aus Königl. Landrathsamt. ____________
Tagesscha«.
— Berlin, 4. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Theodor Braasch zum Vizekonsul in Maceio (Brasilien) zu ernennen geruht.
1884.
— Berlin, 4. Oktober. Dem Berliner „Aktionär" zufolge ist die Kündigung der Berliner Abmachungen zwischen den deutschen und österreichischen Bahnen seitens der letzteren in der Weise geschehen, daß gerade diejenigen Bestimmungen des Verbandsstatuts, welche seiner Zeit auf Grund der Berliner Abmachungen als werthvolle Errungenschaften für den öffentlichen Verkehr angesehen wurden, für die Folge beseitigt werden sollen. Es handelt sich nicht mehr um eine interne Jnteressen- frage der Bahnen untereinander, sondern um Btseitigung derjenigen im öffentlichen Verkehrsinteresse vereinbarten Bestimmungen, auf welchen die heutigen Tarife aufgebaut und deren strikte Jnnehaltung dieselben werthlos, ja vielfach schädlich sind. Durch dieses Vorgehen der österreichischen Bahnen ist die Voraussetzung in der letzten Conferenz für den Fortbestand der direkten Tarife entfallen, und da die Kündigung des Verbandsübereinkommens der Kündigung des Verbands selbst gleichkommt, so sind thatsächlich die Verbandstarise seitens der österreichischen Bahnen mit gekündigt. (Fftr. Nachr.)
— Bekanntmachung aus Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R- u. St.-A." Nr. 234 wurden unterm 2. und
3. Oktober verboten: 1) die Druckschrift: „Reichstagswahl 1884. Zur Einführung! An die Wähler des VI. sächsischen Wahlkreises! Löbtau, im August 1884. G. Horn. Verleger: G. Horn, Löbtau. Druck von R Schmidt, Dresden." — 2) das von I. H. W. Dietz unterzeichnete Flugblatt: „An die Wähler des zweiten Hamburgischen Reichstagswahl- kreifes!" Druck und Verlag von I. H W. Dietz in Stuttgart.
— Ueber den neuernannten russischen Militär-Attachä in Berlin, den Oberstlieutenant Butakow, schreibt die Deutsche Petersburger Zeitung: Oberstlieutenant Butakow begann seine Dienstzeit in der Marine, der er mehrere Jahre angehörte, trat jedoch später in das Landheer, und zwar in das Preobrashenski - Leib - Garde- Regiment über und legte den Cursus der Generalstabs-Akademie mit großer Auszeichnung zurück. In den Generalstab versetzt, beschäftigte er sich eingehend mit dem Studium der deutschen Armeeverhältnisse und wurde dieses Frühjahr gelegentlich der Anwesenheit des Prinzen Wilhelm von Preußen in Petersburg dessen Begleiter, dem General - Quartiermeister Grafen Waldersee zugetheilt. Vor kurzem nahm er im Verbände der russischen Abordnung an den soeben beendeten preußischen Manövern in der Rheinprovinz theil. Oberstlieutenant Butakow gilt für einen fehr befähigten und fleißigen Offizier, der sicherlich die ihm übertragene schwierige Stellung gut aus- füllen und sich auch seiner sonstigen Charaktereigenschaften wegen in Berlin beliebt machen wird.
— Die deutsche Industrie fährt unter dem Schutze der gegenwärtigen Wirthschaftspolitik fort, sich von dem Auslande und insbesondere von England zu emanzipiren. Selbst in Bezug auf Spezialitäten, welche bisher als Monopol gewisser ausländischer Industriellen galten, tritt der heimische Gewerbefleiß mehr und mehr mit Erfolg in die Schranken.
So galt z. B. bis vor Kurzem Armstrong als so ziemlich der einzige, von dem hydraulische Krahnanlagen in größerem Umfang eingerichtet werden könnten. Noch bei der Ausstattung des Antwerpener Hafens mit derartigen Einrichtungen ist Armstrong betheiligt gewesen. Die umfangreichen Krahnanlagen, welche für den neuen Packhof in Berlin erforderlich sind und welche ebenso wie die Aufzugseinrichtungen ausschließlich mit Wasserkraft getrieben werden sollen, haben dagegen einer deutschen Fabrik verdungen werden können, welche nicht blos auf die Details des Projekts, sondern auch in Bezug auf die Ausführung der englischen Konkurrenz sich mehr als gewachsen gezeigt hat.
— In Wien verschied Frau Bach - Marschner, in erster Ehe die Gattin des Komponisten von „Templer und Jüdin", Heinrich Marschner, in zweiter Ehe Gattin des jetzigen Regenschori der Votiv- kirche, Herr Dr. Otto Bach in Wien. Die Verstorbene gehörte in den fünfziger Jahren zu den hervorragendsten Altistinnen Deutschlands.
— Bern, 3. Ortober. Der Bundesrath hat beschlossen, daß der neue Zolltarif mit Neujahr 1885 in Kraft trete.
— Haag, 3. Oktober. Die Erste Kammer hat mit 33 gegen 3 Stimmen beschlossen, die Abänderung des Artikels 198 der Verfassung in Erwägung zu ziehen. Diese Abänderung läßt jede Versasfungsrevision während einer Regentschaft zu, ausgenommen hinsichtlich der Artikel über die Thronfolgeordnung. Im Laufe der nächsten Woche wird die Aus-