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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Nr. 230.
Mittwoch den 1. Oktobber
1884.
Amtliches.
Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag.
Vom 18. September 1884.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:
Die Wahlen zum Reichstag sind am 28. Oktober 1884 vorzunehmen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben Schloß Benrath, den 18. September 1884.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bismarck.
Bekanntmachung.
Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postaustalten.
Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalren bezogen wer: en können.
Es werden Bestellungen entgegengenommen auf
a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),
b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.
Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.
Berlin W., 30. September 1884.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
Stephan.
VeTamrtwachAugeN Königl. LaudrathskmLs.
Verloren: Am 28. v. Mts. Abends auf dem Wege vom Hies. Westbahnhofe bis zur Römerstraße ein goldenes Armband (Röpersöe). Gefunden: In einem Laden liegen geblieben: ein weißes Mahnentuch, roth gez. Eine schwarze Schürze Ein Quantum Hacken und Oesen. Ein Messer. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen.
Hanau am 1. Oktober 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tsgesschau.
— Berlin, 30. Sept. Anläßlich des Geburtstages Ihrer Maj. der Kaiserin haben alle öffentlichen Gebäude und viele Privathäuser fest, lich geflaggt und die Insassen der Hospitäler und Wohlthätigkeitsanstal- , ten wurden Mittags festlich bewirthet. Die Theater feiern den Tag ' durch Festprologe.
— Berlin, 29. Skplbr. Der „R. u. St.-A." veröffentlicht eine Bekanntmachung des Berliner Polizeipräsidenten und des Potsdamer Regierungspräsidenten, nach welcher die Ausweisungen aus dem Bezirke fernerweit bestehen bleiben.
— Berlin, 29. Sept. Die „Nordd. Allgem. Ztg " theilt mit, daß der am 20. Mai 1875 abgeschlossenen, damals nach langen schwierigen Verhandlungen wesentlich unter der Mitwirkung und dem Einflüsse Deutschlands zu Stande gekommenen internationalen Meter-Convention, welche die Regelung und Verwaltung der wissenschaftlichen Grundlagen des metrischen Maß- und Gewichtssystems unter allen Culturvölkern be- zweckt, nunmehr auch England durch eine dem gegenwärtig zu Paris versammelten internationalen Maß- und Gewichtscomitö abgegebene förmliche Erklärung beigetreten ist.
— Berlin, 30. Sept. Es scheint, so schreibt das „Fr. II.", -
als ob die Betheiligung deutscher Firmen an der nächstjährigen Antwer« pener Ausstellung eine viel größere sein dürfte, als dies ursprünglich zu vermuthen wer; namentlich werden große Etablissements von Rheinland und Westfalen unter den Ausstellern nicht fehlen, und insbesondere wird das Saargebiet zahlreich die Ausstellung beschicken. Wenn man auch nicht die Hoffnung hegt, durch diese Betheiligung in Antwerpen neue Kundschaft zu erwerben, so fürchtet man doch, durch das Fernbleiben alte Kunden zu verlieren, und wenn man erwägt, daß Antwerpen für einen Theil Deutschlands einer der wichtigsten Hafenplätze geworden ist, so wird man diese Besorgniß nicht für unbegründet erachten können. Der Verein der Glasindustriellen hat übrigens beschlossen, in der Dele« girtenversammlung des Centralverbandes deutscher Industrieller in Frankfurt a. M. den Gedanken anzuregen, ob nicht aufs neue das Gesuch an die Reichsregierung gerichtet werden solle, für die Antwerpener Ausstellung einen Reichskommissar zu ernennen.
— Die Einnahmen der preußischen Staatsbahnen für den Monat August stellen sich nach provisorischer Ermittelung auf 51955 035 Mk., für den Zeitraum vom 1. April d. I. ab mithin auf rund 268 500 000 Mk. oder auf durchschnittlich 53 700 000 Mk. im Monat, während der Voranschlag im Staatshaushaltsetot sich auf rund 48 Millionen Mark im Monat stellt, mithin um 5,7 Mill. M. oder 12 pCt. schon die provisorisch ermittelten Einnahmen übersteigen wird. Der Mehrertrag dürfte sich aber auf Grund der definitiven Feststellung noch erheblich steigern, denn bei der definitiven Ermittelung stellt sich die Einnahme regelmäßig um 2 — 3 pCt. höher als die provisorisch ermittelte. Im Vorjahr z. B. stellte sich der Unterschied auf ca. 214 pCt. Nimmt man das nämliche Verhältniß für das laufende Jahr an, so würde noch etwa ein Betrag von 6,7 Millionen dem Gesammteinkommen, und 1,34 Millionen dem durchschnittlichen Monatseinkommen zuzurechnen, die Einnahmevermehrung gegenüber dem Etat auf mehr als 7 Mill. M. oder 15 pCt. anzusetzen sein.
— Wie die „Schlesische Zeitung" mittheilt, hat die Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln in ihrer Plenarsitzung vom 25. d. Mts. zu der Postdampfervorlage in folgender Resolution Stellung genommen:
„Die Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln erachtet die Einrichtung von Postdampferlinien, welche einen regelmäßigen und schnellen Verkehr zwischen Deutschland und überseeischen Kulturländern auf direktem Wege herstellen, für eines der wirksamsten Mittel, um im Interesse der deutschen Gewerbthätigkeit die Handelsbeziehungen mit jenen Ländern zu befestigen, zu beleben und zu erweitern.
Dementsprechend hat unsere Kammer den in einem Gesetzentwurf der verbündeten Regierungen kundgegebenen Plan, zur Einrichtung und Unterhaltung regelmäßiger Dampfschiffsverbindungen zwischen deutschen Seehäfen und Ostasien bezw. Australien Beihülfen aus Reichsmitteln zu bewilligen, mit lebhafter Befriedigung begrüßt und bedauert, daß der betreffende Gesetzentwurf nicht zur endgültigen Erledigung gekommen ist.»
Indessen hegt die Handelskammer die Hoffnung, daß der nach den Neuwahlen zusammentretende Reichstag seine Zustimmung zu der Unterstützung eines solchen nationalen Unternehmens nicht versagen wird, und beschließt als berufene Vertreterin eines großen Jndustriebezirks, an den Herrn Reichskanzler die Bitte zu richten, den betr. Gesetzentwurf nochmals der deutschen Volksvertretung vorzulegen.
NR. In der Kette der Maßnahmen, deren es zur Förderung einer kräftigen überseeischen Politik bedarf, bildet neben der Förderung deutscher Niederlassungen durch den Schutz des Reichs und ausreichender Postdampferlinien durch Reichssubvention die Errichtung einer deutschen überseeischen Bank ein so nothwendiges Glied, daß die Nachricht, nach welcher entscheidende Schritte zur Verwirklichung des Planes in Aussicht st-hen, wohl begründet erscheint. Man darf nunmehr annehmen, daß das Institut nach Art der Reichsbank gedacht ist, auf der Betheiligung von Privatlapital ohne finanzielle Garantie des Reichs basirt werden wird, daß die einzelnen Antheilscheine auf einen größeren Betrag, etwa 10000 Mk. lauten und etwa fünf Jahr unübertragbar sein sollen. Es ist sehr wahrscheinlich, daß mit einer die Regelung der Angelegenheit