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Hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 223.
Dienstag den 23. September
1884.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Ersatz. Reservisten I. Klasse — Jahresklasse 1879 — der Stadt Bockenheim und der Ortschaften Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Mainkur, Praunheim, Preungesheim und Seckbach werden hierdurch angewiesen, ihre Ersatz-Reserve-Scheine behufs Ueberführung zur Ersatz- Reserve II. Klasse unverzüglich dem Bezirks-Feldwebel der 6. Bezirks- Compagnie (Büreau im Hauptwachtgebände hierselbst) vorzulegen.
Frankfurt a/M., den 15. September 1884.
Königliches Bezirks-Commando.
Goltz, Major z. D. und Bezirks-Commandeur.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamt«. Lekanntmachung.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 18. d. Mts. bestimmt worden ist, daß die allgemeinen Wahlen für den Reichstag am 28. Oktober d. I. vorzunehmen sind, setze ich auf Grund des §. 2 des Regle- ments vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu beginnen hat,
auf den 30. September d. I. hierdurch fest.
Berlin, den 20. September 1884.
Der Minister des Innern v. Puttkamer.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 20. d. Mts. werden die Herren Bürgermeister der Landgemeinden sowie die Herren Ortsverwalter des Kreises hierdurch angewiesen, die Wählerlisten in ihrem Geschäftslokale unfehlbar am 30. d. Mts. auf die Dauer von acht Tagen offen zu legen, vorher aber in ihrem resp. Verwaltungsbezirke öffentlich bekannt machen zu lassen:
„daß die Liste der zur Wahl eines Abgeordneten für den Reichstag berechtigten Einwohner vom 30. September bis einschließlich 7. Oktober d. I. im Geschästslokale des Ortsvorstandes zu Jedermanns Einsicht ausliege, und daß innerhalb 8 Tagen nach dem Beginn der Auslegung es jedem freistehe, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste seine Einwendungen schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu geben, aber auch die Beweismittel für seine Behauptungen, falls solche nicht allgemein bekannt sind, beizubringen habe."
Alle daraufhin innerhalb der bestimmten 8tägigen Frist etwa er- hobenen Einwendungen sind, wenn dieselben nicht sofort für begründet erachtet werden, mir zur Entscheidung einzureichen. Im Uebrigen ist genau nach Vorschrift der §§. 4 und 5 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zu verfahren.
Hanau am 22. September 1884.
V. 9239 Der Königliche Landrath. In Vertretung: Baabe.
Gefunden: Eine blaue Schürze. Ein Rosenkranz. Im Amtslokal der hiesigen Staatsanwaltschaft stehen geblieben: ein schwarzer Regenschirm.
Verloren: Ein lederner Hundemaulkorb mit Messingschild. Ein blauer Kittel. Ein weißes Kindertuch, gez. D. Ein Onix-Medaillon, H. eingravirt. Eine gestreifte doppelte Pferdedecke; dem Finder eine Belohnung.
Hanau am 23. September 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 22. September. Ein heute ausgegebenes Bulletin lautet: Marmor -^Palais, den 22. September 1884. In dem Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Wilhelm ist in den letzten Tagen keinerlei Störung eingetreten. Ebmeier.
— Berlin, 22. Sept. Die vereinigten Ausschüsse des Bundes
raths für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen, und später der letztere Ausschuß allein hielten heute Vormittag eine Sitzung.
— Ueber die Berathungen, welche der Volkswirthschaftsrath im vorigen Jahre dem Entwurf des Unfallversicherungsgesetzes widmete, sowie über die bisherige Thätigkeit dieser Körperschaft überhaupt urtheilt der Jahresbericht der Bochumer Handelskammer folgendermaßen: „Der Volkswirthschaftsrath hat sich bei den bezüglichen Verhandlungen nuf’S Neue durch seine unbefangene, freimüthige und streng sachliche Erörterung einer überaus schwierigen Frage ein Anrecht auf die öffentliche Anerkennung erworben. Seine Gegner beharren allerdings bei ihren bisherigen Anfeindungen. Der wahre Grund dieser Gegnerschaft dürfte aber, da alle bisher zum Ueberdruß gegen die neue Institution vorgebrachten Argumente als nicht stichhaltig erwiesen sind, lediglich in der Befürchtung zu suchen sein, daß der Mangel an Sachverständniß, der nicht selten in den auch noch durch Fractionshader beeinflußten Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über wirthschaftliche Fragen hervortritt, durch die objective und besonnene Haltung des Volkswirthschaftsraths immer deutlicher zu Tage treten muß. Daß der Volkswirthschaftsrath in keiner Weise die Rechte der gesetzgeberischen Factoren beeinträchtigt und daß sein Beirath eine gründlichere Vorbereitung für die befriedigende Lösung wirthschastlicher Fragen sicher stellt, kann trotz der kurzen Zeit seines Bestehens nicht in Abrede gestellt werden.
— Seitens der Reichspostverwaltung ist, laut der „Nat.-Ztg." das Briefporto nach Angra Pequena und den deutschen Besitzungen in Westafrika, wohin die Wörmann'schen Dampfer benutzt werden sollen, auf 20 Pf. festgesetzt und dadurch die Niederlassungen in das Gebiet des Weltpostvereins gezogen.
— Köln, 22. Sept. Die Parade bei Euskirchen verlief auf das Glänzendste. Der Kaiser stieg nach seiner Ankunft auf dem Paradefeld zu Pferde und ritt, von der Kaiserin, dem Kronprinzen, der Kronprinzessin und allen Fürstlichkeiten, sowie von einer glänzenden Suite gefolgt, zunächst die Front der Truppen ab. Hierauf folgte der Vorbeimarsch, wobei der Kaiser unter stürmischen jubelnden Zurufen der versammelten Zuschauermassen das vierte Gardegrenadierregiment Königin, sodann das Königs-Husarenregiment vor der Kaiserin vorüberführte. Die Kaiserin wohnte in einem sechsspännigen Wagen der Parade bei und hatte bei ihrer Ankunft zunächst ihr viertes Gardegrenadierregiment begrüßt. Die Kronprinzessin folgte der Parade zu Pferde. Am Schluß besichtigte der Kaiser die Kriegervereine.
— Eisenach, 22. Sept. Das Präsidium des deutschen Colo- nialvereins übersandte gestern Abend dem Reichskanzler folgendes Telegramm: Die zum Festdiner versammelten Mitglieder der Generalversammlung des Colonialvereins senden dem Fürsten-Reichskanzler, dankerfüllt für das entschlossene und erfolgreiche Vorgehen auf dem Gebiete der Colonialpolitik ihre ehrfurchtsvollen Grüße. Hierauf erfolgte alsbald ein Antworttelegram des Fürsten Bismarck: Ich danke der Generalversammlung des Colonialvereins sehr verbindlich für die freundliche Begrüßung und die thätige Unterstützung unserer überseeischen Bestre- bungen.
— B ern, 22. Sept. Gestern Nachmittag entgleiste auf der Brücke bei Morteau (Station der Linie Morteau-Locle) ein Personen- zug von 19 Personenwagen. Der erste der Wagen fiel über den vier Mir. hohen Damm, ein anderer drang theilweise in den vorhergehenden ein. Eine Dame blieb todt. Ein Reisender wurde schwer und 7 Reisende leicht verletzt.
— Brüssel 22. Sept. Ein Straßenanschlag des Bürgermeisters besagt, es sei die Pflicht eines jeden guten Bürgers, dem Schulgesetze Folge zu leisten. Die Kundgebungen in den Straßen würden den öffentlichen Frieden gefährden und seien deshalb bis auf Weiteres untersagt. Die bevorstehenden Communalwahlen böten legale Waffen zur Bekämpfung des Schulgesetzes. Die Bürger werden daher aufgefordert, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Alle größeren Menschenansammlungen, welche die Ruhe stören könnten, würden zerstreut.
— Kopenhagen, 22. Sept. Der Reichstag wurde auf den 6. Oktober einberufen.
— Rom, 22. Sept. Gestern kamen in Folge von Cholera in