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fjniifliicr Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

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s Nr. 216.

Montag den 15. September

1884.

Amtliches.

Das mir von Sr. Majestät dem Kaiser und König Allergnädigst übertragene Amt als Regierungs-Bice- Präfident der hiesigen Königlichen Regierung habe ich mit dem heutigen Tage angetreten.

Kassel den 10. September 1884.

Magdeburg, Regierungs-Viee-Präsident.

Als Sachverständige behufs Untersuchung der Gartenbau- und botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, aus welchen nicht zur Kate­gorie der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher und sonstige Vegetabilien zur Ausfuhr aus dem Reichsgebiete gelangen und beziehungsweise behufs Abgabe derjenigen Erklärungen, welche nach § 4 Rr. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli 1883, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaues (Reichsgesetzblatt S. 154), bei den nach dem Auslande stattfindenden Pflanzensendungen den behördlichen Bescheinigungen zum Grunde gelegt werden müssen, sind im Bereiche der Provinz Heffeu- > Nassau weiter folgende Personen:

1) der Rentner Friedrich Keller zu Soden, Regierungsbezirk Wies­baden,

2) der Lehrer a. D. P. Schmidt zu Königstein,

3) der Kunstgärtner Thomas Holzschuh zu Hanau, y 4) der Weinhändler Georg Heinrich Haus zu Frankfurt a/M., von mir bestellt worden.

Im Anschluß an meinen Erlaß vom 3. Februar d. I. (Amtsblatt S. 29) bringe ich dies mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß, daß dagegen die dem Gärtner W. Pauli zu Höchst, Hauptmann a. D. Becker in Königstein und Kunstgärtner Otto Deines zu Hanau er­theilten gleichen Aufträge zurückgezogen worden sind.

Kassel den 6. August 1884.

Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau.

Die landwirthschastliche Winterschule zu Marburg, welche am 15. Oktober 1877 eröffnet worden ist, ist ein vom Kom- munal-Verbande unterstütztes Institut des landwirthschaftlichen Central- Vereins für den hiesigen Bezirk und hat die Aufgabe, in zwei kombi- nirten Winterkursen den Söhnen hessischer Landwirthe, welche die Volks­schule zurückgelegt haben und im allgemeinen Betrieb der Wirthschaft orientirt sind, unter steter Bezugnahme auf die praktische Thätigkeit Ge­legenheit zum Erwerbe der nöthigsten Kenntnisse zu geben, die ein ratio­neller Betrieb der Landwirthschaft erfordert.

Die Schule zu Marburg steht nicht im Dienste des Großgrund- . besitzes, sie ist vielmehr eine Anstalt für den kleineren Wirth. Sie will Bauern und nur Bauern d. h. Landwirthe heranbilden, die später nicht blos die Leitung der Wirthschaft übernehmen, sondern selbst Hand an den Pflug legen.

Indem sie sonach ausschließlich einem Stande dient, der in unsern Tagen frei und selbstständig sein Tagewerk vollbringt und der als die kräftigste Stütze der Staatswohlfahrt dasteht, erfüllt sie mit Freuden ihre Aufgabe, Mitarbeiterin an der weiteren gedeihlichen Entwickelung dieses ehrenwerthen, fleißigen Standes sein zu können,

Sie wird diese schöne Aufgabe um so eher und um so vollständiger lösen, je mehr ihr Gelegenheit geboten wird, die ihr anvertrauten Schüler für das praktische Berufsleben vorzubereiten.

Diejenigen Landwirthe unseres Bezirks, welche ßu§. ihren Söhnen denkende Männer machen wollen, welche mit der Zeit und den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaftlichen Betrieb fort» schreiten wollen, mögen dieselben auf die landwirthschastliche Winterschule in Marburg senden.

Der Unterricht beginnt den 15. Oktober d. J. Anmeldungen zur Aufnahme sind an den Direktor der Schule, Herrn Dr. R. Hesse in Marburg, zu senden.

i Derselbe ist gern bereit, für ein passendes Unterkommen der Schüler

bei gut beleumundeten Familien Sorge zu tragen, sowie Aufschluß über jede die Schule betreffende Frage zu geben.

Für Wohnung und Kost haben die Schüler 30 bis 45 Mark pro Monat zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mark und zwar sind 22 Mark 50 Pf. am 15. Oktober, 22 Mark 50 Pf. am 5. Januar 1885 zu entrichten.

Die anzunehmenden Schüler müssen das fünfzehnte Lebensjahr erreicht haben, sich durch ein Zeugniß über ihren bisherigen Schulbesuch ausweisen, außerdem, wenn sie bereits seit mehr als einem Jahre die Schule verlassen haben, ein Attest der Ortsbehörde über ihre Unbe- scholtenheit beibringen.

Kassel den 26. August 1884.

Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-Vereins. Wendelstadt.

Wird veröffentlicht.

Kassel den 27. August 1884.

_________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.__________ Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr- lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das mit der Ueber- schrist:An die Landleute der Umgegend von Cöln" und der Unterschrift:Das Centralwa.lcomitä der Arbeiter für den Land­kreis Cöln" versehene Flugblatt durch die unterzeichnete Landespoli­zeibehörde verboten worden ist.

Cöln den 5. September 1884. .

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

____von Guionneau._________________

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalte».

Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalten bezogen werden können.

I Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und

c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W., SO. August 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. _______________ Stephan.

Tagesschau.

Berlin, 13. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des kommandirenden Generals des Garde Corps, Generals der Infanterie von Pape entgegen und hörten von 11 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Militärkabinets.

Um P/s Uhr hatte der außerordentliche Gesandte im Haag, Graf Herbert Bismarck, die Ehre, von Sr. Majestät in Audienz empfangen zu werden.

Um 4 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Vizepräsidenten des Staatsministeriums von Puttkamer zum Vortrag.

Berlin, 14. Sept. Die Abreise S. M. des Kaisers erfolgt heute Abend 11 Uhr vom Schlesischen Bahnhof und geht über Schneide- mühl, wo morgen früh der Kaffee eingenommen wird, und Bromberg