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Nr. 212.

Mittwoch bett 10. September

1884.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postavstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalten bezogen werden können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W., 30. August 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

Stephan.

BsIatwtVmchUKßeK Kömgl. LaNdrathsamLs.

In Gemäßheit eines Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 31. August d. I., I. A. 6711, wonach mit den Vorbereitungen zur Wahl für den Reichstag alsbald vorgegangen werden soll, werden die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden sowie die Herrn Octsver« Walter des Kreises hierdurch angewiesen, sofort nach Vorschrift des §. 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetz, blatt S. 145) und des §. 1 des dazu ergangenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) die Wählerlisten aufzustellen.

Das Formular zu den Wählerlisten, welches im Bundesgesetzblatt von 1870 S. 283 vorgeschrieben ist, wird die damit beauftragte Wai- fenhausdruckerei dahier den Herren Bürgermeistern rc. direkt zusenden, und ist, salls solches ausbleiben oder das zugesandte Quantum nicht ausreichen sollte, dieserhalb sich sofort an dieselbe zu wenden.

Zur Vermeidung etwaiger Irrthümer mache ich noch besonders darauf aufmerksam,

1) daß in die Wählerlisten alle männlichen deutschen Reichsangehöri« gen einzutragen sind, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr zu­rückgelegt und in dem betreffenden Orte ihren Wohnsitz haben, so­weit sie nicht nach §. 2 und 3 des oben gedachten Wahlgesetzes von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind bezw. ihre Wahlberechtigung ruht,

2) daß die Namens-Eintragung in alphabetischer Ordnung zu ge­schehen hat,

3) daß nur die Rubriken 1 bis einschließlich 6 der Liften ausgefüllt werden dürfen, und

4) daß die Wählerlisten in doppelter Ausfertigung aufgestellt werden müssen.

Bis spätestens zum 18. d Mts. ist mir berichtlich anzuzeigen, daß die Aufstellung der Wählerlisten in der vorgeschriebenen Weise vollendet ist, sowie gleichzeitig ein geeignetes Wahllokal zu bezeichnen.

In Betreff der Abgrenzung der Wahlbezirke und Ernennung der Wahlvorsteher u. s. w. wird weitere Verfügung erfolgen.

Die Feststellung des Tages, an welchem die Auslegung der Wäh­lerlisten zu beginnen hat, sowie die Feststellung des Wahltages hat noch nicht stattgefunden

Hanau am 9. September 1884.

V. 8791 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Bekanntmachung.

Zwecks Aufstellung der Wählerlisten für die Neuwahl zum Reichs- tage werden in der nächsten Zeit an die Hausbesitzer im diesseitigen

Stadtbezirke bezw. deren Stellvertreter Listen-Formulare ausgegeben, um in dieselben alle Wahlberechtigten genau einzutragen.

Von der gewissenhaften Ausfüllung dieser Formulare hängt die erforderliche Vollständigkeit der Wählerlisten, woran jeder Wähler gleich- mäßig interessirt ist, ab.

Ich hege deshalb die zuversichtliche Erwartung, daß die Betheiligten sich einer genauen Ausfüllung der Listen-Formulare im Interesse der Wichtigkeit der Sache gern unterziehen werden.

Nach zwei Tagen werden die Listen wieder abgeholt.

Hanau, am 8. September 1884.

Der Oberbürgermeister Rauch.

Tagesschau.

Berlin, 9. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Polizeipräsidenten v. Madai, demnächst militärische Meldungen, und schließlich den Vortrag des Generals von Atbedyll entgegen.

Berlin, 8. Sept. DiePost" berichtet: So viel bis jetzt feststeht, wird der Kaiser am 19. Sept. die Parade des 7. Armeecorps abnehmen, am 20. dem Corpsmanöver beiwohnen, am 21. geschieht die Uebersiedelung von Benrath nach Brüht, am 22. wird der Kaiser der Parade, am 23. dem Manöver des 8. Armeecorps beiwohnen. Am 24. erfolgt der Besuch Münsters, am 25. der Kölns. Die Feldmanöver gehen in diesem Jahre den Corpsmanövern vorher und wird der Kron­prinz den Kaiser dabei vertreten. Fürst Bismarck hat nunmehr in einem Schreiben an den Landesdirektor der Rheinprovinz seine Theil­nahme an dem Ständefeste in Düsseldorf desinitiv zugesagt.

Der Chef der Admiralität hat, wie dieVoff. Ztg." meldet, folgende Verfügung erlassen:

Die Haltung der Besatzung der CorvetteSophie" während und nach der Collision mit dem DampferHohenstaufen" hat mir gezeigt, daß es dem Commando S. M. S.Sophie" trotz der kurzen Dienstzeit und der Jugend d.s größten Theils seiner Besatzung schon jetzt gelungen ist, denjenigen Theil von Disciplin zu erreichen, der auch in kritischen Lagen unter allen Verhältnissen die Probe besteht. Indem ich dem Commandanten und den Offizieren hierfür meinen Dank ausspreche, wiederhole ich der Mannschaft meine Anerkennung für ihr Verhalten und habe Gelegenheit genommen, Sr. Maj. dem Kaiser und König hierüber Bericht zu erstatten- von Caprivi.

DieWes. Ztg." schreibt:Wie wir hören, hat Herr Lüderitz telegraphisch aus Capstadt die Nachricht erhalten, daß die durch ihn geschehene Erwerbung des ganzen Küstenstrichs nordwärts von seiner jetzigen Besitzung Angra Pequena bis zum Cap Frio (mit Ausschluß der von den Engländern besetzten Walfischbei), eine Strecke von etwa 120 geographischen Meilen, durch Aufhissen der deutschen Flagge anerkannt worden ist." Darnach handelt es sich nicht um einen neuen Erwerb; es ist vielmehr der schon früher bekannt gewordene Erwerb des Herrn Lüderitz nun officiell unter deutsches Protectorat gestellt worden.

Essen, 9. Sept. DieRheinisch-westfälische Ztg." meldet aus Münster, daß Fürst Bismarck und die Mehrzahl der Minister die Einladung der Stände zu dem Kaiserdiner am 24. d. M. bereits ange­nommen haben. Die Kaiserin wird am 23. d. M. erwartet.

Nordhausen, 8. Sept. Auf ganz schreckliche Weise kamen gestern in dem nicht weit entfernten Dorfe Rohungen drei Kinder um's , en- In der nahe beim Dorfe gelegenen Sandgrube spielten sie, als plötzlich ein mächtiger Stein sich löste und die Kinder unter sich b grub. Erst nachdem man ihn zerschlagen, gelang es, die Leichen der Kinder hervorzuholen. ($1. Tgbl.)

~ ®m 6. d. Mts. verstarb im elterlichen Hause zu Oldenburg der Freiherr von Beaulieu-Marconnah, Landrichter in Aurich, als Ber- treter des 1 bezw. 3. hannoverischen Wahlkreises, Mitglied des Reichs­tags und Abgeordnetenhauses.

m gensbürg, 9- Sept. Der Kronprinz des deutschen

Reichs und Prinz Heinrich, von dem Kriegsminister V. Maillinger begleitet, trafen um 1 /s Uhr Mittags, von dem Fürsten Taxis empfangen,