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Nr. 201.
Donnerstag den 28. August
1884.
Amtliches.
Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre d. d. Bad Gastein, den 22. Juli 1884, wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
Um denjenigen Theilnehmern an dem Kriege 1870/71, welche in Folge erlittener inneren Dienstbeschädigung invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von Versorgungs-Ansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligung zu Hülfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der Reichshauptkasse unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.
(gez.) Wilhelm.
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Allerhöchsten Gnadenerlaß werden diejenigen Theilnehmer an dem Kriege 1870/71*), welche glauben durch eine erlittene innere Dienstbeschädigung in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt zu sein, und welche die Präklusivfrist zur Anmeldung von Versorgungs-Ansprüchen (den 20. 5. 1875) versäumt haben, aufgefordert, mit Gesuch um Unterstützung sich an den betreffenden Bezirks- Feldwebel zu wenden.
Die Gesuche müssen enthalten:
1) Den Nachweis von Thatsachen, welche die Ueberzeugung^von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit einer im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.
' 2) Den Beweis der guten Führung während der Dienstzeit und eines tadellosen Lebenswandels bis jetzt.
3) Das Attest der Ortsbehörde rc., daß der Betreffende einer Unter- stützung bedürftig ist und wie hoch sich der Verdienst beläuft.
4) Den Beweis der vorhandenen verminderten Erwerbsfähigkeit (beglaubigte ärztliche Atteste rc.).
Die unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Atteste sind durch Vermittelung des Königlichen Polizei-Präsidiums in Frankfurt a/M. bezw. in dem Kreise Hanau und Obertaunus durch die Ortsbehörde zu beschaffen.
Außerdem sind jedem Gesuche sämmtliche Militair-Papiere des Gesuchstellers beizufügen.
Gesuche, aus welchen die vorstehend angegebenen Thatsachen nicht ersichtlich sind, müssen unberücksichtigt zurückgegeben werden.
Die Gesuche sind durch die Bezirks-Feldwebel in Hanau oder Homburg v/H. beziehungsweise in Frankfurt a/M. durch den Feldwebel der 6. Bezirks-Kompagnie (Zimmer Nr. 13 der Hauptwache) dem Be- zirks-Kommando Frankfurt a/M. zur Prüfung einzureichen.
Die ärztliche Untersuchung derjenigen Gesuchsteller, deren Gesuch den gestellten Anforderungen entspricht, bezw. welches begründet erscheint, findet in Frankfurt a/M. statt und haben die Bittsteller, welche außer- halb Frankfurt a/M. wohnen, die Reise zur Superrevision auf eigene Kosten zu machen.
Diejenigen Bittsteller, welche wegen Krankheit zu der ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen können, haben ein Attest des behandelnden Arztes beizubringen, welches sich über die Wegunfähigkeit ausspricht. Im Unvermögensfalle genügt hierüber ein Attest der Ortsbehörde.
Bemerkt wird noch, daß vorstehende Bestimmungen über Einreibung und Prüfung der Gesuche nur bis zum 31. Dezember 1884 in Kraft bleiben und alle später eingehende Gesuche nur bei dem alljährlich stattfindenden Superrevisionsgeschäft geprüft werden können.
Frankfurt a/M., den 18. August 1884.
Königliches Bezirks» Kommando.
Goltz, Major z. D. und Bezirks-Kommandeur.
*) Theilnehmer am Kriege 1870/71 sind diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, welche im statutenmäßigen Besitz der Kriegsdenkmünze 1870/71 für Kombattanten sind, also an einem Gefecht oder einer Belagerung Theil genommen haben, oder welche zu kriegerischen Zwecken vor dem 2. März 1871 die Grenze Frankreichs überschritten haben.
Bekanntmachung.
Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalte».
Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalten bezogen werden können.
Es werden Bestellungen entgegengenommen auf
a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),
b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und
c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.
Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.
Berlin W., 30. Juli 1884.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
______________________Stephan._____________________
Bekanntmachung.
Bei der Postagentur in Halsdorf wird am 15. d. Mts. eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb eingerichtet und für den allgemeinen Verkehr eröffnet werden.
Kassel, 14. August 1884.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
BeTarmLVmchZmgeR KönigL. LarrdrathsamLs.
Die mit der Berichtserstattung auf meine Verfügung vom 22. Juli c., P. 6696, betreffend Anlegung des Ordnungsregisters, noch im Rückstände befindlichen 11 Ortsvorstände werden an die Erledigung mit Frist bis zum 5. September er. hiermit erinnert.
Hanau am 22. August 1884.
V. 8064 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Die mit der Berichtserstattung auf meine Verfügung vom 28. v. Mts., V. 6992, betr. Führung der Control-Register über die an den Gemeindeerheber überwiesenen Einnahmen und Ausgaben, noch im Rückstände befindlichen 10 Ortsvorstände werden an die Erledigung mit Frist bis zum 5. September er. hiermit erinnert.
Hanau am 22. August 1884.
V. 8061 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Die mit der Berichtserstattung auf meine Verfügung vom 31. v. Mts., V. 6991, betreffend Anlegung der Visa.Register bezüglich der Feuerversicherungs-Anträge, noch im Rückstände befindlichen 14 Ortsvorstände werden an die Erledigung mit Frist bis zum 5. September er. hiermit erinnert.
Hanau am 22. August 1884.
V. 8063 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Karl Ewald, Direktor der Schwechater Bierbrauerei bei Wien, geboren zu Hanau am 23. Juli 1828, hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbände für sich und seine Familie nachgesucht. Hanau am 23. August 1884.
V. 8069 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Mit Rücksicht auf die am Dienstag den 2. September c. stattfin- dende Sedam Feier, mit welcher unter Anderm auch die Aufstellung eines Festzuges auf dem Marktplatz verbunden ist, wird der auf diesen Tag fallende Hanauer Wochenmarkt auf Mittwoch den 3. September verlegt.
Hanau am 28. August 1884.
P. 7626 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.