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KaMim-Ammer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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M. 188.
Montag den 25. August
1884.
Amtliches.
Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre d. d Bad Gastein, den 22. Juli 1884, wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
Um denjenigen Theilnehmern an dem Kriege 1870/71, welche in Folge erlittener inneren Dienstbeschädigung invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von Versorgungs-Ansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligung zu Hülfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der Reichs- Hauptkasse unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.
(gez) Wilhelm.
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Allerhöchsten Gnadenerlaß werden diejenigen Theilnehmer an dem Kriege 1870/71*), welche glauben durch eine erlittene innere Dienstbeschädigung in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt zu sein, und welche die Präklusivfrist zur Anmeldung von Versorgungs-Ansprüchen (den 20. 5. 1875) versäumt haben, aufgefordert, mit Gesuch um Unterstützung sich an den betreffenden Bezirks- Feldwebel zu wenden.
Die Gesuche müssen enthalten:
1) Den Nachweis von Thatsachen, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit einer im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.
2) Den Beweis der guten Führung während der Dienstzeit und eines tadellosen Lebenswandels bis jetzt.
3) Das Attest der Ortsbehörde rc., daß der Betreffende einer Unterstützung bedürftig ist und wie hoch sich der Verdienst beläuft.
4) Den Beweis der vorhandenen verminderten Erwerbsfähigkeit (beglaubigte ärztliche Atteste rc).
Die unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Atteste sind durch Vermittelung des Königlichen Polizei-Präsidiums in Frankfurt a/M. bezw. in dem Kreise Hanau und Obertaunus durch die OrtSbehörde zu beschaffen.
Außerdem sind jedem Gesuche sämmtliche Militair-Papiere des Gesuchstellers beizufügen.
Gesuche, aus welchen die vorstehend angegebenen Thatsachen nicht ersichtlich sind, müssen unberücksichtigt zurückgegeben werden.
Die Gesuche sind durch die Bezirks-Feldwebel in Hanau oder Homburg v/H. beziehungsweise in Frankfurt a/M. durch den Feldwebel der 6. Bezirks-Kompagnie (Zimmer Rr. 13 der Hauptwache) dem Be- zirks-Kommando Frankfurt a/M. zur Prüfung einzureichen.
Die ärztliche Untersuchung derjenigen Gesuchsteller, deren Gesuch den gestellten Anforderungen entspricht, bezw. welches begründet erscheint, findet in Frankfurt a/M. statt und haben die Bittsteller, welche außerhalb Frankfurt a/M. wohnen, die Reise zur Superrevision auf eigene Kosten zu machen.
Diejenigen Bittsteller, welche wegen Krankheit zu der ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen können, haben ein Attest des behandelnden Arztes beizubringen, welches sich über die Wegunfähigkeit ausspricht. Im Unvermögensfalle genügt hierüber ein Attest der Ortsbehörde.
Bemerkt wird noch, daß vorstehende Bestimmungen über Einrei- chung und Prüfung der Gesuche nur bis zum 31. Dezember 188 4 n Kraft bleiben und alle später eingehende Gesuche nur bei dem all- hrlich stattfindenden Superrevisionsgeschäft geprüft werden können.
Frankfurt a/M., den 18. August 1884.
Königliches Bezirks,Kommando.
Goltz, Major z. D. und Bezirks-Kommandeur.
*) Theilnehmer am Kriege 1870/71 sind diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, welche im statutenmäßigen Besitz der Kriegsdenkmünze 1870/71 für Kombattanten sind, also an einem Gefecht oder einer Belagerung Theil genommen haben, oder welche zu kriegerischen Zwecken vor dem 2. März 1871 die Grenze Frankreichs überschritten haben.
BekarmLAmchrmgeK Kömgl. LaudrathsKWts.
Wie ich mich bei den bisherigen Vereisungen hiesigen Kreises überzeugt, wird ein ordnungsmäßiges Verzeichniß über stattgehabte gerichtliche Bestrafungen der Ortsangehörigen in vielen Gemeinden entweder gar nicht oder nur sehr unvollständig geführt, und sehe ich mich deshalb veranlaßt, hierdurch den sämmtlichen Herrn Ortsvorständen des Kreises aufzugeben, das besagte Verzeichniß fortan nach folgenden Rubriken zu führen:
1. laufende Nummer;
2. des Bestraften a. Bor« und Zuname, b. Stand und Gewerbe, c.
Alter bezw. Geburtsjahr, d. Religion, e. Familienverhättnisse;
3. Bezeichnung der Gerichtsbehörde, welche die Strafe erkannt hat, und Datum des Urtheils;
4. Angabe des Vergehens bezw. Verbrechens, welches die Bestrafung veranlaßt hat;
5. Bezeichnung der Strafe (vergl. auch hierzu die §§. 31 bis 36 des Strafgesetzbuchs);
6. Angabe ob und wann die Strafe verbüßt ist;
7. Bemerkungen.
Um ein leichteres Aufsinden der einzelnen Namen zu ermöglichen, ist hinter dem Verzeichniß ein alphabetisches Namen-Register anzulegen, welches bei jedem Namen die Nummer enthalten muß, unter welcher die betreffende Persönlichkeit sich eingetragen findet. Kommt ein und dieselbe Person in Folge mehrfacher Bestrafung unter verschiedenen Nummern vor, so ist außerdem in der Rubrik „Bemerkungen" das Nöthige zu notiren.
Daß die Anlegung des gedachten Verzeichnisses Seitens der Herren Ortsvorstände stattgefunden hat, ist mir bis zum 12. September er. anzuzeigen und erwarte ich, daß die Führung desselben mit entsprechender Sorgfalt geschieht.
Bei Revision der Gemeindeverwaltungen ist mir selbstredend mit den sonstigen Registern rc. auch dieses Verzeichniß vorzulegen.
Das zu vorstehendem Verzeichniß erforderliche Formular ist in der hiesigen Waisenhaus-Buchdruckerei vorräthig.
Hanau am 25 August 1884.
V. 8082 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Benjamin Pappen heim, pensionirter Gendarm, von hier, ist als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen eidlich verpflicht worden
Hanau am 20. August 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Bei der Seitens des statistischen Büreaus zu Berlin vorgenommenen Durchsicht und Revision der Brandzöhlkarten für das Jahr 1883 haben sich einige Unvollständigkeiten herausgestellt. Die Bezeichnung der Mangel hat in den Karten selbst durch ein Fragezeichen an der betreffenden Stelle stattgefunden.
Die Herren Ortsvorstände zu Bruchköbel, Erbstadt, Fechenheim, Großauheim, Kilianstädten, Langenselbold, Marköbel, Niederdorfelden, Ostheim, Praunheim, Rüdigheim, Wachenbuchen und Windecken beauftrage ich daher, die ihnen zugesandten betreffenden Karten alsbald genau zu vervollständigen und mir bis spätestens zum 28. d. Mts. zurückzu- senden. Brechen und Umbiegen der Karten ist bei der Rücksendung zu v rmeiden.
Hanau am 23 August 1884.
V. 7956 Der Königliche Landruth Freiherr V. Broich
Tagesscha«. '
— Berlin, 23. Aug. G. K. K. H. der Kronprinz verließ gestern früh Osborne, um sich, so weit bis jetzt bestimmt, über Ostende, Ant- werpen, Metz, Straßburg und Bafel nach der Insel Mainau zu begeben, wo die Ankunft am 24. d. erfolgen wird. Am 25. besucht der Kronprinz das Württembergische Kö.iig°P:ar in Fnednchshafen und reist am 26. o. zur Truppenbesichtigung bei Dettmeringen.
— Berlin, 23. Aug. Der Kaiserlich und Königlich österreichisch, ungarische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hose Graf SzechLuyi