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Nr. 196.

Freitag den 22. August

1884.

Amtliches.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre d. d. Bad Gastein, den 22. Juli 1884, wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.

Um denjenigen Theilnehmern an dem Kriege 1870/71, welche in Folge erlittener inneren Dienstbeschädigung invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von Versorgungs-Ansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligung zu Hülfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der Reichs« hauptkasfe unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen.

(gez.) Wilhelm.

Unter Bezugnahme auf vorstehenden Allerhöchsten Gnadenerlaß werden diejenigen Theilnehmer an dem Kriege 1870/71*), welche glau­ben durch eine erlittene innere Dienstbeschädigung in ihrer Erwerbs­fähigkeit beschränkt zu sein, und welche die Präklusivfrist zur Anmeldung von Versorgungs-Ansprüchen (den 20. 5. 1875) versäumt haben, aufge­fordert, mit Gesuch um Unterstützung sich an den betreffenden Bezirks- Feldwebel zu wenden.

Die Gesuche müssen enthalten:

1) Den Nachweis von Thatsachen, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit einer im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung zu begründen ver­mögen.

2) Den Beweis der guten Führung während der Dienstzeit und eines tadellosen Lebenswandels bis jetzt.

3) Das Attest der Ortsbehörde rc., daß der Betreffende einer Unter­stützung bedürftig ist und wie hoch sich der Verdienst beläuft.

4) Den Beweis der vorhandenen verminderten Erwerbsfähigkeit (be­glaubigte ärztliche Atteste rc.).

Die unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Atteste sind durch Vermitte­lung des Königlichen Polizei-Präsidiums in Frankfurt a/M. bezw. in dem Kreise Hanau und Obertaunus durch die Ortsbehörde zu beschaffen.

Außerdem sind jedem Gesuche sämmtliche Militair-Papiere des Gesuchstellers beizufügen.

Gesuche, aus welchen die vorstehend angegebenen Thatsachen nicht ersichtlich sind, müssen unberücksichtigt zurückgegeben werden.

Die Gesuche sind durch die Bezirks-Feldwebel in Hanau oder Homburg v/H. beziehungsweise in Frankfurt a/M. durch den Feldwebel der 6. Bezirks-Kompagnie (Zimmer Nr. 13 der Hauptwache) dem Be- zirks-Kommando Frankfurt a/M. zur Prüfung einzureichen.

Die ärztliche Untersuchung derjenigen Gesuchsteller, deren Gesuch den gestellten Anforderungen entspricht, bezw. welches begründet erscheint, findet in Frankfurt a/M. statt und haben die Bittsteller, welche außer­halb Frankfurt a/M. wohnen, die Reise zur Superrevision auf eigene Kosten zu piachen.

Diejenigen Bittsteller, welche wegen Krankheit zu der ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen können, haben ein Attest des behandelnden Arztes beizubringen, welches sich über die Wegunfähigkeit ausspricht. Im Unvermögensfalle genügt hierüber ein Attest der Ortsbehörde.

Bemerkt wird noch, daß vorstehende Bestimmungen über Einrei­bung und Prüfung der Gesuche nur bis zum 31. Dezember 1884 in Kraft bleiben und alle später eingehende Gesuche nur bei dem all­jährlich stattfindenden Superrevisionsgeschäft geprüft werden können.

Frankfurt a/M., den 18. August 1884.

Königliches Bezirks-Kommando.

Gouz, Major z. D. und Bezirks-Kommandeur.

*) Theilnehmer am Kriege 1870/71 sind diejenigen Unteroffiziere und Mann­schaften, welche im statutenmäßigen Besitz der Kriegsdenkmünze 1870/71 für Kom­battanten sind, also an einem Gefecht oder einer Belagerung Theil genommen haben, oder welche zu kriegerischen Zwecken vor dem 2. März 1871 die Grenze Frankreichs überschritten haben.

HLtanntMKchUAgeU Mmgl. LandraLhsSMLs.

Die noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 12. d. Mts. V. 7537 (Kreisblatt Nr. 190) betreffend die bei den seitherigen Schieds- männern (§. 18 des Gesetzes vom 12. März 1881 zur Ausführung des

Viehseuchengesetzes) vorgekommenen Veränderungen rückständigen 12 Orts« verstände werden an die Einsendung der geforderten Anzeige mit Frist bis zum 25 d. Mts. erinnert.

Hanau am 21. August 1884.

V. 7537 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die zweite Lehrerstelle an der Schule zu Bergen ist vakant. Die dortigen Lehrer beziehen ein Einkommen von 900 bis 1080 Mark nebst freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung.

Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, ihre deshalbigen mit den nöthigen Seminar- und sonstigen Zeugnissen versehenen Meldungs« gesuche binnen 3 Wochen einzureichen.

Hanau am 20. August 1884.

V. 7778 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

t Wahlausfichten von Sonst und Jetzt.

Als vor zwei Jahren zu den preußischen Landtagswahlen gerüstet wurde, ließ man sich von fortschrittlicher und vorgeschrittener liberaler Seite die Bildung einergroßen liberalen Partei" mit wahrem Feuer­eifer angelegen sein. Die angesehensten Führer des Fortschritts, der Secession und des Nationalliberalismus schienen darüber einig zu sein, daß einer Vereinigung ihrer Kräfte nicht nur kein wesentliches Hinderniß im Wege stehe, sondern daß nur mit Hilfe einer solchen die Sache deS Liberalismus am Leben erhalten werden könne.

Heute, wo es sich abermals um Wahlvorbereitungen handelt, herrscht auf beiden Seiten die gegentheilige Meinung. Die freisinnige Presse behandelt die Nationalliberalen als Wölfe in Schafskleidern, die Nationalliberalen aber haben einfehen gelernt, daß die gemäßigt konser­vativen Elemente ihre natürlichen Verbündeten find und daß eine Ge­meinschaft mit den Gegnern der socialpolitischen und der wirthschaftlichen Reform ihrer Partei zum Verderben gereichen würde. Der Mehrheit der Nation können Zumuthungen, die vor zwei Jahren allenfalls mög­lich gewesen wären, heute nicht mehr gestellt werden, weil dieselbe von den inzwischen gemachten Erfahrungen wirklich gelernt hat.

Ueber eine ganze Anzahl von Dingen, die damals den Gegenstand des Streites bildeten, kann heute nicht mehr gestritten werden. Im Jahre 1882 sah man den Wirkungen des Zolltarifs von 1878 in national-liberalen Kreisen vielfach mit Besorgniß entgegen: heute steht unzweifelhaft fest, daß dieser Tarif zu einem Aufschwungs unseres wirth­schaftlichen Lebens den Anstoß gegeben hat, der sich in erfreulichster Weise fortsetzt. Damals hörte man vielfach die Meinung aussprechen, die von der Reichsregierung vorbereiteten socialpolitischen Reformen würden, weil sie der gehörigen Bestimmtheit und Ausführbarkeit ent­behrten, verwirrend und beunruhigend auf die arbeitenden Klassen ein» wirken und erst auf mühsamem und weitem Wege an's Ziel gelangen: gegenwärtig ist Deutschland im Besitz zweier gesetzlicher Einrichtungen (der Kranken« und der Unfall Versicherung), um welche ganz Europa uns beneidet und deren Festsetzung die öffentliche Ruhe und Sicherheit nicht nur nicht gestört, sondern befestigt und der Socialdemokratie be­reits gegenwärtig einen gewissen Abbruch bereitet hat.

Es gibt aber noch einen dritten Punkt, über welchen Heut' zu Tage nicht mehr gestritten werden kann: über die Unfähigkeit der Freisinnigen, an irgend einer schaffenden Thätigkeit Theil zu nehmen und für die wahren Bedürfnisse des Volks Verständniß zu gewinnen. Hier liegt der eigentlich entscheidende Punkt. Auf nationalliberaler Seite hat man die Gedanken an eine Gemeinschaft mit den sogenannten Vorgeschrittenen aufgeben müssen, nachdem dieselben mit ihrer Widerspruchslust dabei angelangt waren, nicht nur den beiden zu Gunsten der Arbeiter einge» brachten Gesetzentwürfen, sondern ebenso den zu Gunsten der Erweiterung und Ausdehnung des nationalen Wirthschaftsgebietes vorgeschlagenen Maßregeln von vorn herein zu widersprechen. Ueber wenige Dinge sind die Deutschen so einig, wie über die Nothwendigkeit, ihrer Industrie neue Absatzgebiete eröffnet und Spielraum gewonnen zu sehen für den Ueberschuß an Menschenkraft, den ihr Land regelmäßig erzeugt; daß diese, von jeder politischen Parteistellung unabhängige Forderungen von den sog. Freisinnigen vollständig verkannt und daß selbst die bescheidenen Anfänge deutscher Kolonialpolitik von den Bamberger und Genossen leidenschaftlich angefeindet worden sind, hat vielen Leuten die Augen geöffnet und auf das Verhalten der Nationalliberalen den größten Ein­fluß geübt.