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Für auswärtige Abonnenten mit dem Betreffen« »rn P-ft-usjchl-g. Die einzelne Nu».

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Ijiumuci'-Amcincf

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

1

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Die ispaltige Garmondzeile ob. deren Raum

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Die sspalt. Zeile 2° Psg.

Die »spaltigeZeil« 30 Pfg

Nr. 195.

Donnerstag den 21. August

1884.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Poftanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Poftanstalten bezogen teerten können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Poftanstalten ertheilt.

Berlin W., 30. Juli 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

Stephan.

Bekanntmschrmgen Königl. LaKdrathsamts.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 192 dieses Blattes veröffent­lichte Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamtes vom 14. Juli b. I., sowie auf den in Nr. 193 dieses Blattes bekannt gegebenen Mini- sterial-Erlaß vom 30. Juli d. I. wird zur Beseitigung von dennoch entstandenen Zweifeln hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Anmeldung der Unfallversicherungspflichtigen Betriebe für Stadt und Kreis Hanau bis zum 1. September d. I. einschließlich bei der unterzeichneten Behörde zu geschehen hat. Bezüglich der Stadt Bockenheim erfolgt die Anmeldung bei der dortigen Polizeibehörde.

Hanau am 21. August 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die in §. 25 des Reglements für die Gefängnisse der Justizver­waltung vom 16. März 1881 enthaltene Bestimmung:

Personen, welche von einer öffentlichen Behörde oder von Be­amten deS Polizei- und Sicherheitsdienstes eingeliefert werden, können ohne schriftlichen Aufnahmebefehl, jedoch nur vorläufig ausgenommen werden, sofern nicht ihr Zustand (Trunkenheit, Un- reinlichkeit, Krankheit rc.) dem entgegensteht",

hat zu Beschwerden geführt, weil die praktische Durchführung der Rei- nigung vor der Ablieferung an das Gefängniß vielfach namentlich auf dem platten Lande auf Schwierigkeiten stößt, welche eine uner- wünschte Verzögerung zur Folge haben.

Die Wahrnehmungen, daß es für Ortspolizeibehörden oft mit Schwierigkeiten verknüpft ist, die von ihnen vorläufig festgenommenen Vagabonden rc. vor der Ablieferung in das Gerichtsgefängniß nach Be­dürfniß reinigen zu lasten, hat Anlaß zu eingehenden Berathungen der betheiligten Ministerial-Ressorts gegeben und zu einer Verständigung dahin geführt, daß der Abschluß genereller Vereinbarung zwischen Poli­zeibehörden und Vorständen von Gerichtsgefängnissen, nach welchen die Reinigung polizeilich einzuliefernder Personen für Rechnung der ver­pflichteten Polizeibehörden in den Gerichtsgefängnissen vorzunehmen ist, soweit als irgend thunlich erleichtert werden soll.

Hiernach bin ich mit den Herrn Vorständen der Gefängnisse im hiesigen Kreise in Benehmen getreten und hat dies zu der Vereinbarung geführt, daß für die Reinigung eines jeden unrein eingelieferteu Ge- fangenen von der betreffenden Ortspolizeibehörde eine Reinigungsgebühr von 50 Pf. zu zahlen ist, sofern die betreffende Behörde nicht vorziehen sollte, die Reinigung selbst vornehmen zu lassen.

Die Herren Bürgermeister und Ortspolizeiverwalter des Kreises, mit Ausnahme des Herrn Bürgermeisters zu Bockenheim, wollen daher bis zum 1. September er. hier anzeigen, ob sie die betreffende Rei­

nigung selbst vornehmen lassen wollen, oder ob die Zahlung von 50 Ps. für jeden einzelnen Fall geleistet wird.

Hanau am 18. August 1884.

P. 7428 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die mit der Berichtserstattung auf meine Verfügung vom 19. Juni c., V. 5525 (Kreisblatt Nr. 143), betr. die an Kirchen, Pfarr« und Schulgebäuden erforderlich gewordenen Reparaturen, noch im Rück­stände befindlichen 6 Ortsvorstände werden an die Erledigung mit Frist bis zum 27. d. Mts. hiermit wiederholt erinnert.

Hanau am 20. August 1884.

V. 7880 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Der Cigarrenarbeiter Joseph Raab zu Großauheim hat um Reisepaß nach Amerika nachgesucht.

Hanau am 18. August 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Derzeitige Brodpreise tu der Stadt Hanau. ä 2 kg (4 Pfd.) Sorte

1. 2. 3. 4.

Pf.Pf.Pf.Pf.Pf.

Bei Bäckermeister C. Rauch gemischtes Roggenbrod

C. Appel rei.

G- Halm

Corvinus

E. Franz

Spezereihändler Boch Fuldaer Brod

demselben Langendiebacher

Spezereihändler Kisselstein gemischtes Roggenbrod

Mühlenbesitzer Brenner

demselben

demselben Hersfelder Brod

Spezereihändler Hentzler gemischtes Roggenbrod

Kaufmann H. Friedgä

Bäckermeister Daubert

Spezereihändler Lerch rei.

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w ff ff w ff ff ff ff ff ff w ff w ff ff ff ff »k

w ff » ff M ff ff

,, Bott

F. Kiefer

Ph. H. Harnig

C. F. Traudt

demselben Hersfelder Brod

Spezereihändler Emil Rode gemischtes Roggenbrod

A. Schneider

H. Schäfer

M. Lach

Bäckermeister Karl Weidert

Georg Weidert

W. Bauernfeind

W. Wenzel

C. Seum

Spezereihändler J. Proll

demselben Langendiebacher Brod

Spezereihändler H. Oestreich gemischtes Roggenbrod

I. M. Enderich

Bäckermeister A. Hoffmann

Spezereihändler G. A.' König

Bäckermeister H. Trach

Spezereihändler A. Münch

F. Schmidt

Th. Schneider

G. Gärtner

Bäckermeister M. Hamann

W. Weidert "

demselben gemischtes Brod ä Pfd.

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36

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19

*) 6 Pfund Commißbrod.