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Nr. 19L

Samstag den 16. August

1884.

Amtliches.

Bekanntmachung,

betreffend die durch eine im Kriege 1870/71 erlittene innere Dienstbe­schädigung invalide gewordenen, aus dem aktiven Militairdienste ausge­schiedenen Unteroffiziere und Mannschaften, denen ein Recht zur Geltend- machung eines Versorgungs. Anspruchs nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Seite steht.

Nachstehender Allerhöchster Erlaß Seiner Majestät des Kaisers und Königs:

Um denjenigen Theilnehmern an dem Kriege von 1870/71, welche in Folge erlittener innerer Dienftbeschädigung invalide ge­worden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von Versorgungs-Ansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligungen zu Hülfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unterzogen und mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der Reichshauptkasse unter­breitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Bad Gastein den 22. Juli 1884.

gez.: Wilhelm.

ggez.: von Bismarck.

An den Reichskanzler.

wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden bei denjenigen Be- zirks-Kommandos bezw. Bezirks-Fcldwebeln anzubringen sind, in deren Bezirk die Betreffenden wohnen.

Derartige Gesuche werden unter der Voraussetzung, daß ein Lebens­wandel des Bittstellers vorliegt, welcher diesen einer Allerhöchsten Gna- denbewilligung nicht unwürdig erscheinen läßt, nur bei Erfüllung fol­gender Bedingungen:

a) einer durch Krankheit aufgehobenen oder verminderten Erwerbs- fähigkeit, welche eine Unterstützungsbedürftigkeit begründet,

b) dem Nachweis von Thatsachen, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit einer im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung zu begründen ver­mögen,

Seiner Majestät dem Kaiser und Könige befürwortend vorgelegt werden.

In diesem Jahre werden die Königlichen General-Kommandos durch besondere Superrevisions-Kommissionen die Gesuchsteller militairärztlich untersuchen lassen und vorher Zeit und Ort der Untersuchung bekannt machen. Vom nächsten Jahre ab dagegen sind etwaige derartige Ge­suche so frühzeitig bei den Bezirks,Kommandos beziehungsweise Bezirks­feldwebeln anzumelden, daß die Prüfung derselben bei dem Ersatzgeschäft vorgenommen werden kann.

Gesuche, denen es ersichtlich an jeder thatsächlichen Begründung fehlt, werden schon in der Instanz der Bezirks.Kommandos abgewiesen.

Berlin den 1. August 1884.

Kriegs-Ministerium. In Vertr.: Zastrow.

MekanntMüchAKgerr Körrigl. LaKdrathsamts.

Folgende, seit dem 1. Juni 1883 als gefunden an Polizeistelle abgegebenen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt worden:

Nr. 5, 1 gelbe Uhrkette. 10, 1 Paar weiße wildlederne Hand­schuhe. 12, 1 Paar graue Damenhandschuhe. 35, 1 schwarzes Eis­wolltuch. 44, 1 Heller Sonnenschirm. 47, 1 Kattunkleidchen. 51, 1 dreieckiges Halstuch mit Geld. 52, 1 Pelzstauchen. 62, 1 Strohtasche. 73, einige Pf. baares Geld. 76, 1 dunkler Sonnenschirm. 90, 1 Cigarrenetui. 91, 1 rothseidenes Tüchelchen. 92, 1 Manschettenknopf. 93, 1 Zollstock. 95, 1 goldenes Kettchen. 103, 1 versilbertes Arm­band. 104, 1 Rasirmesser. 107, 1 schwarzer Sonnenschirm. 110, 1 Cigarren-Etui. 119, 1 gelber Ring mit grünem Stein. 128, 1 Theil von einem Hemdenknopf. 129, 1 Griffelkasten. 137, grüne und gelbe Seide. 138, 1 seidene Quaste. 144, 1 leinener Eimer. 146, 1

Manschettenknopf. 147, 1 gelber Ohrring. 150, 1 Rest dunkler Stoff.

154, 1 gedruckte Schürze. 159, 1 weißer Manschettenknopf. 180, 1 längliche Broche. 181, 1 goldenes Kinderohrringchen. 183, 1 Brille mit Futteral. 186, 1 schwarze Schürze. 189, 1 schwarzer Regen­schirm. 199, 1 Kuhdecke. 208, 1 Strohtasche. 226, 1 defekter Regen- fchirm. 228, 1 schwarzes wollenes Halstuch. 229, 1 rothe Kaputze.

235, 1 Armband mit Silbereinfassung. 237, 1 Quantum Schnür« bänder. 259, 1 silberner Fingerring. 263, 1 Kindermuff. 369, 1 schwarze Schürze. 370, 1 grauer Strumpf. 371, 1 Paar graue Handschuhe. 400, 1 Regenschirm. 405, 1 schmutziges Herrenhemd.

422, 1 Schlachtmesser. 431, 1 schwarze Schürze. 433, 1 Zeichnen­kasten. 440, 1 weißes Medaillon. 442, 1 rothes Strickzeug. 443, 1 Zwicker. 450, 1 Kette (Aufhalt). 451, 1 Korallenkettchen. 464, 1 Halb-Liter-Gemäß von Blech. 476, Briefmarken. 477, 1 ev. Gesang­buch. 488, 3 in Silber gefaßte Perlen. 492, 1 blaue Schürze. 501, 1 Spazierstock. 16 weiße und 6 farbige Taschentücher, 4 Hunde­maulkörbe, 5 Knabenmützen, einzelne Handschuhe von verschiedener Größe, verschiedene Schul- und Notizbücher, 12 Messer, mehrere Leihhauszettel, Kinderstrohhüte, 6 Portemonnaies mit Inhalt, 4 desgl. leer.

Nach Ablauf von 14 Tagen wird über diejenigen Gegenstände, welche auch bis dahin nicht reklamirt sind, anderweit verfügt werden.

Hanau am 16. August 1884.

P. 7278 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Tagesschau.

Berlin, 15. Aug. Eine kaiserliche Ordre vom 12. ds. ord­net die Bildung zweier Marineinspektionen (Kiel und Wilhelmshaven) an, welchen alle Beziehungen der Marine- Stationscommandos der Ostsee resp. Nordsee unterstehen und denen eine Matrosendivision, eine Werft- division, die Freiwilligenschulschiffe, ein Maschinisten-Schulschiff, ein Wachtschiff und alle in der ersten Reserve stehenden oder mit reducirter Besatzung im Dienst befindlichen Schiffe unterstellt sind. Der Marine­inspekteur hat die Rechte und die Pflichten eines Brigadecommandeurs der Armee. Die Stellung der zweiten Admirale geht ein. Contreadmi« ral Blaue wurde zum Inspekteur der ersten Marineinspektion ernannt und Capitän Kall mit den Geschäften der zweiten Marineinspektion be­traut Ferner wird eine Schiffsprüfungskommission mit dem Sitze in Kiel gebildet.

Berlin, 14. August. Der Verein der deutschen Hutfabrikan- ten, welcher gleichfalls zu den Mitgliedern des Centralverbandes deut­scher Industrieller gehört, hat in Uebereinstimmung mit einem Beschlusse, der in der letzten Generalversammlung in Braunschweig gefaßt worden ist, bereits die erforderlichen Schritte eingeleitet, um für das deutsche Hutmacher- und für die verwandten Gewerbe eine einheitliche Unfall- Versicherungs-Genossenschaft für das ganze Deutsche Reich herzustellen. Die verwandten Gewerbe sind in Gruppe XI. und XIII. der Reichs« statistik aufgeführt. Als die wichtigsten sind die Strohgewebeverfertiger, die Strohhutfabrikanten, die Strohwaarenfabrikanten, die Blumenstoff- sabrikanten, die Filzwaarenfabrikanten, die Mützenmachern, die Kürsch­nerei und die Pelzwaarenzurichtung hervorzuheben.

DieSchlesische Zeitung" schreibt: Nach einer Mittheilung aus Ratibor macht sich in Katscher bezüglich der Textil Industrie ein erfreu­licher Aufschwung bemerklich. Zu den Firmen, welche seit einigen Jah­ren die dortigen Weber mit Plüschfabriken beschäftigen, tritt zum 1. September eine neue hinzu; dieselbe sucht Arbeiter für etwa 200 Web­stühle zu gewinnen. Außerdem ist von Elberfeld die Anfrage ergangen, ob es möglich sei, in Katscher Arbeiter für Seidenweberei zu gewinnen.

, In Folge der glücklichen Errettung der in der Deutschland- Grube bei Schwientochlowitz verunglückten, jetzt aber vollständig wieder- hergestellten Bergleute sind Auszeichnungen vom Kaiser verliehen worden, welche derStaats-Anz." veröffentlicht. Es haben u A. erhalten: den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: Der Ober-Bergrath v. Ammon zu Breslau; die Rettungs-Medaille am Bande: Bergraths-Director, Berg­rath v. Velsen zu Zabrze, Bergwerks-Director, Berg-Assessor a. D. Matthias zu Charlottenhos im Kreise Beuthen, vier Steiger, zehn Grubenhäuer, ein Zimmerhäuer und ein Maschinenwärter.

Cottbus, 14. Aug. Seit kurzer Zeit befinden sich in hie-