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Hanauer Ameiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

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Nr. 180.

Montag den 4. August

1884.

KekanntmachUNgerr KönigL. LandrathsaMts.

Um irrthümlichen Auffassungen Seitens der Herren Ortsvorstände über die Visirung der Feuerversicherungspolicen inländischer und aus­ländischer Versicherungs-Gesellschaften zu begegnen, mache ich darauf auf­merksam, daß meine Verfügung vom 31. Juli c., V. 6991, in Nr. 178 des Kreisblattes, wie ersichtlich, lediglich bezweckt, das vorgeschriebene R e g i st e r da, wo solches seither mangelte, wieder einzuführen.

Da die Visirung der sämmtlichen Policen, gleichviel ob in­ländischer oder ausländischer Gesellschaften, zufolge Verfügung der König­lichen Regierung vom 7. Juli 1882 (Amtsblatt Seite 157) dem König­lichen Landrath obliegt, bevor die Visirung geschieht, die Ortsvorstände aber darüber gehört werden, ob keine Ueberversicherung vorliegt, so bleibt bei dem Eintrag der Police in das obenerwähnte Register, also in den Fällen, wo Anstände nicht bestehen, die Rubrik 2 Datum des er- theilten Visa selbstredend unausgefüllt. Wo Ueberversicherungen be- stehen' findet überhaupt ein Register» Eintrag nicht statt.

Hanau am 1. August 1884.

V. 7163 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Der Fabrikarbeiter Lorenz Biehl aus Horbach, hier wohnhaft, hat für sich und seine Frau nebst vier Kindern um Reisepaß nach Amerika nachgesucht.

Hanau am 1. August 1884.

P. 6971 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Für den am 16. September 1867 zu Bockenheim geborenen Theo­dor Böbel ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen« Verbände behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hanau am 31. Juli 1884.

V. 7036 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Tagesschau.

Gastein, 3. Aug. Se. Maj. der Kaiser machte heute früh eine Promenade und wohnte sodann dem Gottesdienste in der evangeli­schen Kirche bei. Das Wetter ist schön.

Konstanz, 2. Aug. Die Kaiserin ist heute Vormittag von der Insel Mainau nach Homburg v. d. H. abgereist.

Berlin, 3. Aug. Das Armee-Verordnungsblatt veröffent­licht nachstehenden Erlaß des Kaisers: Um denjenigen Theilnehmern an dem Kriege von 1870/71, welche in Folge erlittener innerer Dienstbe­schädigung Invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusiv- frist aber zur Geltendmachung von Versorgungsansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligungen zu Hilfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden Meiner wohlwollen­den Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem DispositionS» Fonds bei der Reichs-HaupikaHe unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursäch­lichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienst­beschädigung zu begründen vermögen. Bad Gastein, 22. Juli 1884.

Berlin, 1. Aug. DerStaatsanz." veröffentlicht nunmehr auch die von preußischer Seite erlassene Verordnung, welche die zur Aus­führung des Unfallversicherungsgesetzes berufenen unteren und höheren Verwaltungsbehörden bezeichnet; die von den Vertretern der Minister des Innern, für Handel und Gewerbe und der Finanzen unterzeichnete Verordnung bezeichnet als höhere Verwaltungsbehörden die Regierungs­präsidenten, bezw. die Regierungsabtheilungen des Innern und die Land» drosteien, als untere Verwaltungsbehörden die Landräthe und in Städten über 10 000 Einwohner die Ortspolizeibehörden, für Hannover bis zum Inkrafttreten der neuen Kreisordnung die Amtshauptleute bezw. Ma­gistrate.

DerR. u. St.-A." veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Be- schaffung eines Dienstgebäudes für das Generalkonsulat in Schanghai, vom £0. Juli 1884. 2) Gesetz, betreffend die Einziehung der mit dem Datum vom 11. Juli 1874 ausgefertigten Reichskaffenschein, vom 21. Juli 1884.

Bekanntmachung auf Grund des ReichSgesetzeS vom 21. Oktober 1878. Nach demR- u. St.-A." Nr. 180 wurde unterm 29. Juli verboten: Die DruckschriftSchreibebriefe des Heiri Unverzagt von Pe- trolikon an seinen Freund Chueri Riedermueth in Elendingen: Schweizer Arbeiter, wie stellst du dich?", gedruckt in der Volksbuchhandlung Hottingen-Zürich 1880.

S. M. S.Niobe", 10 Geschütze, Kommandant Kapt. z. S. Schröder, ist am 1. August er. in Dartmouth eingetroffen und beabsich­tigt, am 6 August er. wieder in See zu gehen.

Steyr, 2. August. Die Ausstellung wurde durch den Pro- tector Erzherzog Carl Ludwig mit seiner Gemahlin in Anwesenheit deS Erzherzogs Johann, des Ackerbauministers, der Notabilitäten und zahl­reicher Festgäste feierlich eröffnet.

Paris, 1. August. Die Polizeifräfektur theilt den Blättern folgende Note mit:Heute früh fünf Uhr begab sich der Polizei - Com- misiär des Sorbonne-Viertels in Begleitung von S-cherheitswache-Jn- spectoren nach der Rue Saint-Jacques und verhaftete daselbst in dem Hause eines gewissen D . . . , Geschäftsmannes, mehrere Anarchisten, welche daselbst ihre Versammlungen abhielten. Dieselben wurden unver­züglich nach dem Depot gebracht." Im besagten Viertel spricht man auch davon, daß die Polizei große Vorräthe an Dynamit und Waffen vorgefunden und beschlagnahmt habe.

Paris, 2. Aug. Seit gestern Abend bis heute früh sind in Toulon 4 und in Marseille 9 Personen an der Cholera gestorben.

Paris, 2. August. Die Abendblätter melden, zwei Mecha­niker, welche der anarchistischen Partei angehören, feien weg-n Anferti­gung von Sprengstoffen verhaftet. Seit heute Vormittag 10 Uhr find in Marseille 7, und in Toulon 1 Choleratodesfall vorgekommen.

Paris, 2. Aug Heute wurde ein Gelbbuch, betreffend die Tonking-Frage in den Kammern vertheilt. Aus den Schriftstücken geht hervor, daß Frankreich anfangs für den Zwischenfall bei Langson, wel­chen es als eine Verletzung der Convention von Tientsin ansah, eine Entschädigung von 250 Millionen verlangte, aber in Folge der Ver­öffentlichung des chinesischen Dekrets, durch welches die Zurückziehung der chinesischen Truppen aus Tonking angeordnet wird, von der chine­sischen Regierung lediglich forderte, daß sie eine Entschädigung im Prinzipe anerkenne und zwar auf Grundlage der Schadloshaltung der ge- tödteten und verwundeten Soldaten, sowie eines zusätzlichen Betrages für die Kosten, welche der Zwischenfall Frankreich verursachen wird. China erhob Einwendungen gegen die Entschädigung und erklärte sich nach vielfachen Ausflüchten endlich am 19. Juli bereit, den Vicekönig von Nanking mit der Unterhandlnng über einen endgültigen Vertrag mit turn französischen Gesandten Patenotre zu beauftragen. Gleichzeitig theilt die chinesische Regierung mit, daß sie die Frage wegen der Ent­schädigung den Mächten unterbreitet habe. Die Depeschen Patenotre's vom 27. bis 29. Juli bezeichnen es als unmöglich, mit den chinesischen in Shanghai eingetroffenen Delegirten sich zu verständigen; dieselben erklärten, China könne eine Entschädigung nicht zugestehen und verlang­ten die Verlängerung der Frist des Ultimatums über den 1. Aug. hin­aus. Eine Depesche Ferry's vom 30. Juli ermächtigte Patenotre, die Frist um einen oder zwei Tage zu verlängern, wenn er es für den befriedigenden Ausgang der Besprechungen für erforderlich halten sollte. Eine Depesche Patenotre's aus Shanghai vom 30. Juli sagt, die chine­sischen Delegirten boten eine Entschädigung von 3^2 Millionen als Unterstützung der Opfer des Kampfes bei Langson an; er habe aber dieselbe abgelehnt. Das Gelbbuch theilt ferner eine Depesche des Ma- rineministers vom 13. Juli an Courbet mit, welche denselben anweist, alle disponiblen Schiffe nach Fu-tcheu und Kelung zu senden. Frank­reich beabsichtige, diese beiden Häfen für den Fall der Ablehnung des UitimatumS als Pfänder in Händen zu behalten. Der Marineminister werde dem Admiral empfehlen, nur Gewalt anzuwenden, wenn er ange­griffen werde.

Paris, 2. Aug. Grevy kehrt am Montag zurück und bleibt während der Dauer des Congresses in Paris. Die Bureaus der drei Gruppen der Linken des Senates beschlossen in einer am Vormittag stattgehabten Sitzung fast einstimmig, im Kongresse zu verlangen, daß die Wahl der Commission zur Vorberathung der Revisionsvorlage