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Hanauer Ameiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 180.
Montag den 4. August
1884.
KekanntmachUNgerr KönigL. LandrathsaMts.
Um irrthümlichen Auffassungen Seitens der Herren Ortsvorstände über die Visirung der Feuerversicherungspolicen inländischer und ausländischer Versicherungs-Gesellschaften zu begegnen, mache ich darauf aufmerksam, daß meine Verfügung vom 31. Juli c., V. 6991, in Nr. 178 des Kreisblattes, wie ersichtlich, lediglich bezweckt, das vorgeschriebene R e g i st e r da, wo solches seither mangelte, wieder einzuführen.
Da die Visirung der sämmtlichen Policen, gleichviel ob inländischer oder ausländischer Gesellschaften, zufolge Verfügung der Königlichen Regierung vom 7. Juli 1882 (Amtsblatt Seite 157) dem Königlichen Landrath obliegt, bevor die Visirung geschieht, die Ortsvorstände aber darüber gehört werden, ob keine Ueberversicherung vorliegt, so bleibt bei dem Eintrag der Police in das obenerwähnte Register, also in den Fällen, wo Anstände nicht bestehen, die Rubrik 2 — Datum des er- theilten Visa — selbstredend unausgefüllt. Wo Ueberversicherungen be- stehen' findet überhaupt ein Register» Eintrag nicht statt.
Hanau am 1. August 1884.
V. 7163 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Der Fabrikarbeiter Lorenz Biehl aus Horbach, hier wohnhaft, hat für sich und seine Frau nebst vier Kindern um Reisepaß nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 1. August 1884.
P. 6971 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Für den am 16. September 1867 zu Bockenheim geborenen Theodor Böbel ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen« Verbände behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 31. Juli 1884.
V. 7036 Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Tagesschau.
— Gastein, 3. Aug. Se. Maj. der Kaiser machte heute früh eine Promenade und wohnte sodann dem Gottesdienste in der evangelischen Kirche bei. Das Wetter ist schön.
— Konstanz, 2. Aug. Die Kaiserin ist heute Vormittag von der Insel Mainau nach Homburg v. d. H. abgereist.
— Berlin, 3. Aug. Das Armee-Verordnungsblatt veröffentlicht nachstehenden Erlaß des Kaisers: Um denjenigen Theilnehmern an dem Kriege von 1870/71, welche in Folge erlittener innerer Dienstbeschädigung Invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusiv- frist aber zur Geltendmachung von Versorgungsansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligungen zu Hilfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden Meiner wohlwollenden Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem DispositionS» Fonds bei der Reichs-HaupikaHe unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der im Kriege erlittenen Dienstbeschädigung zu begründen vermögen. Bad Gastein, 22. Juli 1884.
— Berlin, 1. Aug. Der „Staatsanz." veröffentlicht nunmehr auch die von preußischer Seite erlassene Verordnung, welche die zur Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes berufenen unteren und höheren Verwaltungsbehörden bezeichnet; die von den Vertretern der Minister des Innern, für Handel und Gewerbe und der Finanzen unterzeichnete Verordnung bezeichnet als höhere Verwaltungsbehörden die Regierungspräsidenten, bezw. die Regierungsabtheilungen des Innern und die Land» drosteien, als untere Verwaltungsbehörden die Landräthe und in Städten über 10 000 Einwohner die Ortspolizeibehörden, für Hannover bis zum Inkrafttreten der neuen Kreisordnung die Amtshauptleute bezw. Magistrate.
— Der „R. u. St.-A." veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Be- schaffung eines Dienstgebäudes für das Generalkonsulat in Schanghai, vom £0. Juli 1884. — 2) Gesetz, betreffend die Einziehung der mit dem Datum vom 11. Juli 1874 ausgefertigten Reichskaffenschein, vom 21. Juli 1884.
— Bekanntmachung auf Grund des ReichSgesetzeS vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R- u. St.-A." Nr. 180 wurde unterm 29. Juli verboten: Die Druckschrift „Schreibebriefe des Heiri Unverzagt von Pe- trolikon an seinen Freund Chueri Riedermueth in Elendingen: Schweizer Arbeiter, wie stellst du dich?", gedruckt in der Volksbuchhandlung Hottingen-Zürich 1880.
— S. M. S. „Niobe", 10 Geschütze, Kommandant Kapt. z. S. Schröder, ist am 1. August er. in Dartmouth eingetroffen und beabsichtigt, am 6 August er. wieder in See zu gehen.
— Steyr, 2. August. Die Ausstellung wurde durch den Pro- tector Erzherzog Carl Ludwig mit seiner Gemahlin in Anwesenheit deS Erzherzogs Johann, des Ackerbauministers, der Notabilitäten und zahlreicher Festgäste feierlich eröffnet.
— Paris, 1. August. Die Polizeifräfektur theilt den Blättern folgende Note mit: „Heute früh fünf Uhr begab sich der Polizei - Com- misiär des Sorbonne-Viertels in Begleitung von S-cherheitswache-Jn- spectoren nach der Rue Saint-Jacques und verhaftete daselbst in dem Hause eines gewissen D . . . , Geschäftsmannes, mehrere Anarchisten, welche daselbst ihre Versammlungen abhielten. Dieselben wurden unverzüglich nach dem Depot gebracht." — Im besagten Viertel spricht man auch davon, daß die Polizei große Vorräthe an Dynamit und Waffen vorgefunden und beschlagnahmt habe.
— Paris, 2. Aug. Seit gestern Abend bis heute früh sind in Toulon 4 und in Marseille 9 Personen an der Cholera gestorben.
— Paris, 2. August. Die Abendblätter melden, zwei Mechaniker, welche der anarchistischen Partei angehören, feien weg-n Anfertigung von Sprengstoffen verhaftet. — Seit heute Vormittag 10 Uhr find in Marseille 7, und in Toulon 1 Choleratodesfall vorgekommen.
— Paris, 2. Aug Heute wurde ein Gelbbuch, betreffend die Tonking-Frage in den Kammern vertheilt. Aus den Schriftstücken geht hervor, daß Frankreich anfangs für den Zwischenfall bei Langson, welchen es als eine Verletzung der Convention von Tientsin ansah, eine Entschädigung von 250 Millionen verlangte, aber in Folge der Veröffentlichung des chinesischen Dekrets, durch welches die Zurückziehung der chinesischen Truppen aus Tonking angeordnet wird, von der chinesischen Regierung lediglich forderte, daß sie eine Entschädigung im Prinzipe anerkenne und zwar auf Grundlage der Schadloshaltung der ge- tödteten und verwundeten Soldaten, sowie eines zusätzlichen Betrages für die Kosten, welche der Zwischenfall Frankreich verursachen wird. China erhob Einwendungen gegen die Entschädigung und erklärte sich nach vielfachen Ausflüchten endlich am 19. Juli bereit, den Vicekönig von Nanking mit der Unterhandlnng über einen endgültigen Vertrag mit turn französischen Gesandten Patenotre zu beauftragen. Gleichzeitig theilt die chinesische Regierung mit, daß sie die Frage wegen der Entschädigung den Mächten unterbreitet habe. Die Depeschen Patenotre's vom 27. bis 29. Juli bezeichnen es als unmöglich, mit den chinesischen in Shanghai eingetroffenen Delegirten sich zu verständigen; dieselben erklärten, China könne eine Entschädigung nicht zugestehen und verlangten die Verlängerung der Frist des Ultimatums über den 1. Aug. hinaus. Eine Depesche Ferry's vom 30. Juli ermächtigte Patenotre, die Frist um einen oder zwei Tage zu verlängern, wenn er es für den befriedigenden Ausgang der Besprechungen für erforderlich halten sollte. Eine Depesche Patenotre's aus Shanghai vom 30. Juli sagt, die chinesischen Delegirten boten eine Entschädigung von 3^2 Millionen als Unterstützung der Opfer des Kampfes bei Langson an; er habe aber dieselbe abgelehnt. Das Gelbbuch theilt ferner eine Depesche des Ma- rineministers vom 13. Juli an Courbet mit, welche denselben anweist, alle disponiblen Schiffe nach Fu-tcheu und Kelung zu senden. Frankreich beabsichtige, diese beiden Häfen für den Fall der Ablehnung des UitimatumS als Pfänder in Händen zu behalten. Der Marineminister werde dem Admiral empfehlen, nur Gewalt anzuwenden, wenn er angegriffen werde.
— Paris, 2. Aug. Grevy kehrt am Montag zurück und bleibt während der Dauer des Congresses in Paris. Die Bureaus der drei Gruppen der Linken des Senates beschlossen in einer am Vormittag stattgehabten Sitzung fast einstimmig, im Kongresse zu verlangen, daß die Wahl der Commission zur Vorberathung der Revisionsvorlage