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Nr. 168.
Amtliches.
In der Nr. 34 unseres Amtsblattes vom 1sten August v. J. ist eine Belehrung über die Blutlaus veröffentlicht worden. Das in dieser Belehrung mitgetheilte Dr. N eßler'sche Mittel zur Vertilgung des Insekts ist aber in unrichtiger Zusammensetzung angegeben worden. Das Mittel, wie es vom Hofrath, Professor Dr. Neßler selbst empfohlen wird, ist folgendermaßen zusammengesetzt:
50 Gramm Schmierseife,
100 „ Fuselöl,
200 Weingeist.
600 " Wasser.
Nur in dieser Zusammensetzung erweist sich das Mittel als vollkommen wirksam.
Kassel, den 13. Juli 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 27. Juni er. der Stadtgemeinde Baden-Baden zu gestatten geruht, Loose zu der mit Genehmigung der Großherzoglich Badischen Landes-Regierung bei Gelegenheit der diesjährigen Pferdewettrennen bei Jffezheim zu ver- anstaltenden Ausspielung von Pferden rc. auch im diesseitigen Staatsgebiete zu vertreiben.
Die Polizei- und Verwaltungsbehörden des diesseitigen Bezirks werden veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß der Vertrieb der Loose nicht beanstandet werde.
Kassel, den 11. Juli 1884.
Königliche Regierung,
_______________Abtheilung des Innern._____________________
Angesichts der in Frankreich herrschenden Choleraepedemie, erheischt es auch hier die Vorsicht, bereits alle diejenigen Maßregeln, welche Mr Abwendung der Gefahr bezw. zur thunlichsten Verhütung der Weiter- verbreitung dieser Krankheit bei etwaiger^Einschleppung geeignet sind, in's Auge zu fassen.
Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Herren Bürgermeister und Ortspolizeiverwalter des Kreises, nach Anhörung des Königlichen Kreis- Physicus hierselbst, hierdurch anzuweisen, ihr Augenmerk alsbald auf die Brunnen in den Gemeinden zu werfen, dieselben baldmöglichst einer gründlichen Reinigung und einer etwa erforderlichen Ausbesserung der Wandungen rc. zu unterziehen.
Sodann wollen Sie für regelmäßige Entleerung der Aborte, nach vorgängiger Desinsection deren Inhalts, ganz besonders sorgen, insbesondere streng daraus sehen, daß überall in den Hösen, namentlich derjenigen Häuser, in denen Landwirthschaft getrieben wird, thunlichste Reinlichkeit herrscht, sich aus den Jauchelöchern keine Jauche auf die Höfe oder gar, was schon an und für sich bekanntlich strafbar ist, in die Straßenrinnen ergießt Abenso darauf, daß die Dunggruben bezw. die Dungstätten in Ordnung gehalten werden und daß nirgends eine unnö- thige Aufspeicherung oder Lagerung von Dungstoffen stattfindet.
Ferner ist darauf zu halten, daß die Straßen täglich mehrmals begossen und die Straßenrinnen am Tage mindestens ein Mal von jedem Unrath gründlich gereinigt und mit Wasser gespült werden.
Sodann ist ganz speciell aus Reinhaltung der die Ortschaften durchfließenden Bäche Bedacht zu nehmen, insbesondere ist nicht zu dulden, daß Thiercadaver, oder irgend sonstige Abfallstoffe aus der Hausund Landwirthschaft, oder andere, den freien Wasserlauf Hindernde Gegenstände in dieselben hineingeworfen werden, vor Allem aber, daß keine Mistjauche in dieselben hineingelaffen wird.
Vorstehendes ist alsbald in der Gemeinde m ortsüblicher Weise zur Kenntniß zu bringen und sind etwaige Zuwiderhandlungen gegen getroffene Anordnungen sofort mit nachdrücklicher Strafe zu ahnden, worauf auch die Königliche Gendarmerie ein strenges Augenmerk zu richten hat.
Hanau, 19. Juli 1884.
Der Königliche Landrath
P. 6573. Freiherr v. Broich.
Montag den 21. Juli
1884.
Gefunden: Eine Brille. Ein neues Notizbuch.
Vom Wasenmeister ein gefangen: Ein schwarzer Pudel.
Entlaufen: Ein weißer Hühnerhund mit braunem Kopf und braunen Flecken, m. Geschl.
Hanau am 21. Juli 1884.
_____________________Aus Königt. Landrathsamt.________________
Die Anarchisten in Stuttgart.
Aus den umfassenden Geständnissen des Anarchisten Kämmerer geht nach einer Mittheilung der „Straßb. Post" noch Folgendes hervor : Von Straßburg aus kehrten die Anarchisten, wie bereits gemeldet, nach der Schweiz zurück. Kämmerer behauptet, daß ihm nicht einmal die Reisekosten vergütet worden seien; die in der Reeb'schen Apotheke geraubten 20 Mark habe Stellmacher zu Parteizwecken behalten. Unterwegs trennten sich die drei Anarchisten, nachdem sie noch vorher verabredet hatten, neue und erfolgreichere Attentate zu versuchen. Kämmerer ging nach Bern, und da er in der nächsten Zeit nichts von Stellmacher vernahm, zudem auch schlechten Verdienst hatte, so trug er sich schon mit dem Plane, in der zweiten Hälfte November über Havre nach Amerika zu reisen. Da e. hielt er von Stellmacher eine Einladung zu neuen Attentaten; er ließ seine Auswanderung- Pläne fahren und traf am 15 November in Zürich bei Stellmacher ein. Dort wurde Stuttgart als Thatort ausersehen. Dieses Mal sollten sich vier an dem Attentate betheiligen. Kämmerer, welcher nach Schaffhausen vorausreiste, traf dort mit Kumitsch zusammen, der mithelfen sollte. Später kamen Stellmacher und der „Dritte" (der nach der Aussage Kämmerers ein Norddeutscher sein soll) in Schaffhausen an. Am 20. November kommen die vier Anarchsten nach Stuttgart und steigen in einem kleinen Gasthause „Zur Sonne" ab, wo man später auch eine eingesendete Photographie Stellmachers wiedererkannte Stellmacher, überhaupt der geistige Leiter aller Expeditionen, der alle Anarchisten kennt, ohne daß diese sich untereinander kennen — hält am 20. und 21. November Umschau und bestimmt als erstes Objekt das Bankgeschäft von Heilbronner in der Kronprinzenstraße 12. Stellmacher hatte für Waffen gesorgt: für jeden einen Hammer aus Blei und für Jeden noch zwei sogenannte Orsini- bomben. Er selbst halte außerdem noch eine Dynamitpetarde in der Form einer Blechcassete bei sich. Kurz nach 6 Uhr trat der „Dritte" von vorne in das Banklokal ein, während die drei anderen durch Seiten- thüren eintraten. Stellmacher warf dem Geschäftsinhaber Heilbronner Sand in die Augen und schlug dann einen zufällig Anwesenden (Oet- tinger), der sich flüchten wollte, mit dem Bleihammer zu Boden. Inzwischen hatte Kämmerer den Banquier Heilbronner mit einem Hammerschlag niedergestreckt. Dann ging es an die Beraubung der Kasse,^wel- che reichliche Beute abwarf. Kämmerer nahm das Papiergeld, Stellmacher das Gold. Sie verließen, ohne gestört zu werden, das Geschäft und trennten sich sofort. Kämmerer und Stellmacher kehrten über Singen und Schaffhausen nach Zürich zurück; unterwegs lieferte Kämmerer alles Geld an Stellmacher ab, bis auf 100 Fr., für die er sich einen Revolver und Munition kaufte. In Zürich schlug Kämmerer nun dem Stellmacher vor, er wolle nach Wien reisen und dort ein „gutes Unternehmen" ausforschen; habe er ein solches ausgekundschastet, solle Stellmacher nachkommen.
Tagesschau.
— Gastein, 19. Juli. Kaiser Wilhelm, welcher sich des besten Wohlseins erfreut, nimmt täglich ein Bad und macht später auf dem Kaiserwege eine Promenade. Gegen Abend unternimmt der Kaiser eine Spazierfahrt in die Umgegend. Heute mußte dieselbe eines Gewitters wegen unterbleiben.
— Wien, 18. Juli. Ueber die bevorstehende Kaiserbegegnung in Jschl theilt das „Frdbl." Folgendes mit: „Der Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich hatten die Absicht, den Kaiser Wilhem Heuer in Gastein zu besuchen, um dem greifen Monarchen die Mühen der Reise nach Jschl zu ersparen. Kaiser Wilhelm hat aber erklärt, daß er es sich nicht nehmen lasse, seinen treuen Freund, wie in seinen früheren Jahren, auch diesmal in Jschl zu besuchen. Der Zeitpunkt der Entrevue der beiden I Kaiser in Jfchl ist zwar noch nicht erdgiltig flstgestellt, dürfte aber I wahrscheinlich zwischen btm 7. und 10. August stattfinden. Minister