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Vierteljährlich 1 Mar! 85 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzeln« Num­mer 10 Psg.

Hammer Anreiaer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correivondenz.

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Die afpalt Zeile

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DieSIdalttgeZeil« 30 Pfg

Nr. 157.

Dienstag den 8. Juli

1884

Amtliches.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Poftanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs. Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalten bezogen werden können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschrilten (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Btstellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W., 30. Juni 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamis.

_____________________Stephan. ___________________

Bekanntmachungen Königl. LandrathsamLs.

Da zu meiner Kenntniß gekommen ist, daß die Verfügung der Königlichen Regierung vom 26. Januar 1871, B. 676, betreffeisd die Theilnahme der Bürgermeister an den Schulvisitationen,. im hiesigen Kreise mehrfach nicht beachtet worden ist, so bringe ich dieselbe nach­stehend nochmals zur Kenntniß und erwarte Seitens der Herrn Bürger- Meister die pünktlichste Befolgung.

Hanau am 3. Juli 1884.

Der Königliche Landrath

V. 5992 Freiherr v. Broich.

von Staub nicht stattfinden kann. Die Zuwiderhandlung hat Strafe von 1 bis 9 Start eventuell Haft zur Folge.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Publikation in Kraft Hanau am 15. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die oben angezogenen Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790 §. 18, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833 lauten:

Die Straßen der Stadt müssen Mittwochs und Samstags Nach­mittags, soweit eines Jeden Haus reicht, gereinigt werden. Ver­antwortlich sind die Eigenthümer der Häuser oder Diejenigen, welche solche in Miethe haben.

Bekanntmachung.

Nachdem heute von dem Königlichen Landrathsamte auf Grund eines Erlasses des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten und der Verfügung der Königlichen Regierung, betreffend die Tilgung der Schafräude, im öffentlichen Interesse eine nochmalige Re­vision sämmtlicher Schafbestände des Kreises angeordnet

ist, so habe ich die Termine zu den Revisionen wie folgt anberaumt: 6 Uhr, in Roßdorf.

Kassel, den 26. Januar 1871.

In dem größeren Theile unseres Verwaltungsbezirks besteht die Anordnung, daß die Bürgermeister resp, deren Stellvertreter den durch die Oberschulinspektoren abzuhaltenden Schulvisitationen beizuwohnen haben.

Diese Anordnung ist für die Belebung der Theilnahme am Schul­wesen in den Gemeinden nicht ohne wesentliche Bedeutung und bietet Namentlich auch den Herren Revisoren die Gelegenheit, durch mündliche Rücksprache mit den Ortsvorgesetzten auf die Beseitigung von Mängeln und die Herstellung wünschenswerther Verbesserungen in den örtlichen Schuleinrichtungen Hinzuwirkn. Wir finden uns daher veranlaßt, die­selbe auch auf diejenigen Kreise auszudehnen, in welchen sie bisher nicht bestanden hat, und weisen Ew. Hochwohlgeboren an, dieserhalb das Er- forderliche zu verfügen. Dabei wollen Sie den Bürgermeistern, von denen nach den Berichten der Ober Schulinspektoren Einzelne ohne An­gabe eines Grundes von den Schulvisitationen wegbleiben, die pünkt­lichste Beachtung dieser Bestimmung dringend zur Pflicht machen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. gez. Mittler.

An sämmtliche Herren Landräthe des Regrerungs-Bezirks Kassel. B. 676.

PolizeiOrduung.

Im Anschluß an die Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833, die regelmäßige Straßenreinigting in Hanau betr., wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 hiermit angeordnet:

In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln

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Winvecken. Ostheim.

Baiersröder Hof. Oberissigheim. Rüdigheim. Marköbel.

Wachenbuchen.

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19. Nachmittags 1 viuu^Mupuu^t^ v;.

Schafheerden sind zu der vorbestimmten Zeit in der Nähe deS einem schattigen Platze im Pferch zu halten.

Regenwetter müssen die Schafe so frühzeitig unter Dach ge­bracht werden, daß sie bis zur Untersuchung wieder vollständig trocken

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Oberdorfelden. Mittelbuchen.

Langendiebach. Ravolzhaüsen. Bruderdiebacher Hof.

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Außer dem Schäfer sind bei jeher Heerde 23 Mann zum Ein­fängen und Halten der Gchase von den Schasbesitzern zu stellen.

Hanau, den 4. Juli 1884.

Der Königliche Kreisthierarzt Collmann.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntniß ge­bracht und werden die Herrn Drtsvorstände und Ortsholizesverwalter aufgefordert, besorgt zu sein, daß den Anordnungen des Kgl. Kreisthier, arztes auf das genaueste nachgekömmen wird. Es sind deshalb auch die Schafbesitzer zeitig vom Termin zu benachrichtigen.

Hanau am 4. Juli 1884.

Der Königliche Landrath.

V- 6145 Freiherr v. Broich.

Gefunden: Ein rothes Taschentuch, Eine Mahne mit Wäsche, Hemden rc. Ein halbrunder Üjeil von einer Broche. Ein großer und ein kleiner Kassenschrankschtüffel.

Zugelaufen: Ein kl. junger weißer Hund mit gelben Ohren und Abzeichen.

Entlaufen: Ein weißes Hündchen mit gelben Flecken, m. Geschl., aus den NamenAmi" hörend.

Hanau am 8. Juli 1884.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagetzschau.

Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König reisten gestern Nachmittag 4 Uhr mittels Extrazuges nach Coblenz ab.