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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtoge, mit Bedetriftif^ee Beilage, und Samit ags mit der Berliner Prooiuzial Correipondenz.
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Nr- 154. Freitag den
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Eine in mehreren Exemplaren in Ludwigshafen, Königlichen Bezirksamts Speyer, aufgefundene und beschlagnahmte Druckschrift, bei C. Conzett in Chur gedruckt, mit der Ueberschrift „Rr. 8 und 11" und mit einer Notiz „an unsere Leser", welche das Motto enthält: „Muthig vorwärts in den Streit, ob auch Madai Spitzel speit" — ein Neuab. druck einzelner Artikel aus den Nummern 8 und 11 der in Zürich erscheinenden, am 18. Oktober 1879 verbotenen Zeitung „Der Sozial- demokrat" — wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom Listen Oktober 1878 hiermit verboten.
Speyer den 21. Juni 1884.
Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern:
In Vertretung des Königlichen Regierungs. Präsidenten von Hilger,
Königlicher Regierungs-Direktor.
Die Königliche Kreishauptmannschaft als Londespolizeibehörde hat das Flugblatt:
„An die Wähler des 12. und 13. Reichstags-Wahl. kreises!" Druck der Schweizerischen Genossenschaftsbuchdruckerei Hottingen-Zürich, auf Grund von §§ 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr- lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Leipzig am 23. Juni 1884.
Königliche Kreishauptmannschaft.
Graf zu Münster.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R. G. Bl. S. 351) werden hierdurch die zu Königsberg i. Pr. am 15. und 22. Juni d. Js. ausgegebenen Nummern 5 und 6 der periodischen Druckschrift „Köni gsberger Volksblatt" (verantwortlich für Redaktion und Verlag: Dr. Bruno Schoenlank, Druck von M. Ernst, Beide in München), sowie das fernere Er- scheinen dieser Druckschrift durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten.
Königsberg i. Pr. den 24. Juni 1884.
___________Der Königliche Regierungs,Präsident. Studt.__________
GetarmtrnachurMk Köm^l. ^andratysamts.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
„Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militoirpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Beziik der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militoirpflichtjahres schriftlich zu melden."
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau am 2. Juli 1884.
Der Königliche Landrath
M. 4325 Freiherr v. Broich.
Der Fabrikant E. G. Zimmermann zu Hanau beabsichtigt auf seinem Grundstück Flur P. Rr. 214/113 b. Lothringerstraße Nr. 23 einen Dampfkessel mit 6 Atmosphären Ueberdruck anzulegen.
Diejenigen Personen, welche Einsprache hiergegen zu machen haben,
4. Juli 1884. werden aufgefordert, dieselben innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten vorzubringen, widrigenfalls sie davon ausgeschlossen werden.
Antrag und Zeichnungen liegen zur Ansicht bereit.
Hanau am 1. Juli 1884.
Der Königliche Landrath
P. 5992 Freiherr v. Broich.
Gefunden: Ein Paar graue Stauchen. Ein Fingerhut mit Etui. Ein weißes Strickzeug.
Hanau am 4 Juli 1884.
__Aus Königl. LandrathSamt.____________________
Tagesschau.
— Ems, 3. Juli. Zur kaiserlichen Tafel waren gestern der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin und der Fürst und die Fürstin von Wied geladen. Abends wohnte Se. Maj. der Kaiser mit den mecklenburgischen Herrschaften der Theatervorstellung bri, worauf die Letzteren um 94/s Uhr mit einem Extrazug nach Gießen abreisten. Heute nahm der Kaiser die Trinkkur, machte sodann eine Promenade, welcher die Vorträge Perponcher's und Albedyll's folgten.
— Der „R. u. St.-A " veröffentlicht: Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend das Staatsschuldduch, vom 20. Juli 1883
— Berlin, 3 Juli. S?. Majestät der Kaiser und König widmen unausgesetzt dem Schicksal der in der „Deutschland" ■ Grube bei Schwietochlowitz verschütteten, so glücklich geretteten 43 Bergleute Aller- höchstihre besondere Theilnahme und haben wiederholt Bericht über das Befinden der Geretteten erfordert.
— Berlin, 3. Juli. Der chinesische Gesandte Li-Fong.Pao ist mit dem Gesandtschaftsfekretär, Dr. Kreyer, heute Mittag nach Paris abgereift.
— Berlin, 2 Juli. Der Cultusminister hat sich, wie den evangelischen Provinzialconsistorien eröffnet worden ist, bereit erklärt, die Schulaufsichtsbehörden bezüglich des Nachweises der Taufe der Kinder bei ihrem Eintritt in die Schule mit Anweifung zu versehen, falls eine unentgeltliche Ausstellung von Taufzeugnissen zum Zweck der Einschulung der Kinder angeordnet wird. Da durch die Anordnung ein kirchliches Interesse gefördert wird, so sollen die für die Kindereinschulung auszusertigenden Tauszeugnisse gebührenfrei, jedoch so ertheilt werden, daß sie nur zu dem einen bestimmten Zweck gültig sind und eine Bescheinigung des Geburtstages des betreffenden Kindes zu vermeiden ist.
— Die geretteten Bergleute in Schwientochlowitz (Schlesien) haben nach einem Bericht der „Bresl. Ztg." folgende Aussagen gemacht: Die Katastrophe erfolgte durch den Einvruch des benachbarten Teiches in den Luftschacht der Deutschlandgrube; 200,000 Kubikmeter Wasser und Schlamm stürzten mit donnerndem Tosen herab; in der Grube befanden sich 43 Bergleute, welche sofort, die Katastrophe ahnend, sich in die höher gelegenen Stollen flüchteten. Das Wasser dringt nach und sperrt ihnen jeden Ausweg ab; endlich gewinnen 36 Mann eine geschützte Stelle, Brust an Brust auf einige Meier Raum zusammengepfercht, mit den Füßen im eisigen Wasser, erwarten sie die Rettung; von Zeit zu Zeit heben sie einen Choralgesang an, um ihren Muth zu stählen und ihren Aufenthaltsort anzudeuten. Zwei Lampen sind trotz eiliger Flucht brennen geblieben und erhellen das unterirdische Gefängniß, ringsum sind feuchte niedrige Schwarzkohlenwände, zu den Füßen, stellenweise bis an die Knie reichend, graue gurgelnde Wassermassen. Am Freitag, den 20. Juni, Mittags war der Einbruch erfolgt, 3 Tage später am Sonntag, beginnt das Wasser zu fallen, bis dahin hatten die Bergleute den Rest ihres Led-rzeuges zur Stillung des Hungers gekaut, als Getränk wurde das Echlammwasser benutzt. Nachdem das Brausen des abzieh nden Wassers nachgelassen, hörten die Verunglückten aus dem benachbarten Schachte ein leises Rusen. Am Strick wird ein Bergmann in die Dunkelheit hinabgelaffen, der Strick reißt, der in die Tiefe stürzende Bergmann bleibt aber in dem weichen Schlamme unverletzt und findet 7 andere verschüttete Bergleute. Den 35 im höheren Schachte verlöschen wegen schlechter Lust am 5. Tage die Lampen und am Ende beginnen die Hungerdelirien. Im halben Todeskowpfe werden nach einige Dyna- mi* Patronen entzündet, dieselben explodiren ohne Schaden und geben den