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Hammer Ameiaer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provmzwl Correspondenz.
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Nr. 147.
Donnerstag den 26. Juni
1884.
Abonnements'Einladung.
Mit dem 1. Juli 1884 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", amtliches Organ für den Kreis und StaM Hanau, mit Provinzial-Correspondenz.
Derselbe bringt täglich die neuesten Telegramme, amtliche Bekanntmachungen, die wichtigsten politische» n Tagesereignisse, Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhalt tungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannichfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
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_________Die Expedition des „ Hauaner Anzeiger".
OekanntmachNNtzen Königl. rLiMdratlMWw.
Für die Pferde der am 14 Juli c. zu Bergen, Bruchköbel und Mittelbuchen einzuquartierenden Abtheilungen des Hessischen Feld Artillerie-Regiments Nr. 11 soll die Fourage verdungen werden.
Termin hierzu ist auf Montag den 30. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem landräthlichen Büreau festgesetzt.
Hanau am 24. Juni 1884.
Der Königliche Landrath.
4189 Freiherr v. Broich.
Die mit der Berichterstattung auf meine Verfügung vom 17. d. Mts, V. 5408, in Nr. 140 d. Han. Anzeiger, betreffend Wiederein- richtung von Viehmärkten in Hanau, noch Rückständigen 20 Ortsvor. stände resp. Ortspolizeiverwalter werden hierdurch an deren Erledigung bis zum 1. Juli er. unter Androhung von 2 Mark Geldstrafe erinnert. Hanau am 25. Juni 1884.
Der Königliche Landrath
V. 5408 ____________Freiherr v. Broich.
t Die Berathung des Unfallverficherungsgesetzes.
Am Donnerstag und Freitag haben die beiden letzten Punkte von größerer prinzipieller Wichtigkeit in dem Unfallversicherungsgesetz ihre Erledigung gefunden. Der erste betrifft das Umlageverfahren, welches von sämmtlichen Parteien mit Ausnahme der Freisinnigen und Socialdemokraten im Sinne der Regierungsvorlage angenommen wurde. Das Umlageverfahren besteht darin, daß in jedem Jahre nur immer der wirkliche Jabresbedarf aufgebracht wird, während nach dem Anlageverfahren ein jährlich gleich großes Kapital erhoben werden soll, welches unter Zuhilfenahme der Zinsen für die Deckung der in jedem Jahre entstehenden Unfalllast bis zu dem muthmaßlichen Zeitpunkt des Ablebens der Rentenempfänger ausreicht. Der Umstand, daß die Nationalliberalen sich für daS Umlageverfahren entschieden, während einer ihrer Redner in der ersten Lesung das Deckungskopitalverfahren empfohlen hatte, gab den Freisinn lern Anlaß, wie schon in den vorhergehenden Sitzungen, so namentlich bei dieser Gelegenheit einen förmlichen Krieg gegen die Nationalliberalen zu führen. Was sie etwa hierbei noch unterlassen haben, wird in der freisinnigen Presse weiter ausgesührt: es wird den Nationalliberalen vorgeworfen, daß „sie durch ein solches wankelmüthi- ges Verhalten den Parlamentarismus als solchen in den Augen der Nation herabsetzen." Mit anderen Worten: ein echter Parlamentarier muß bei seiner einmal ausgesprochenen Ansicht verharren, wenn er sich auch inzwischen von beten Unrichtigkeit überzeugt hat. Was den Par- lamentarismus mehr discreditirt, ein solches Verhalten oder das- jenige der Nationalliberalen, darüber brauchen wir uns nicht weiter auszulassen.
Was die Sache selbst anbetrifft, so hat der Staatssecretär von Bötticher so ausgezeichnete und durchschlagende Gründe für das Umlageverfahren angeführt, daß man wohl annehmen kann, auch auf freisinniger Seite verschließt man sich nicht der Richtigkeit dieser Darlegungen. Es ist nützlich, diese Gründe kurz hier zu erwähnen. Erstens erleichtert das Umlage verfahren, weil es nur allmählich höhere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Industrie stellt, der letzteren die Uebernahme der neuen Lasten. Zweitens wird durch dasselbe eine Zinsenerspa- rung für die Industrie erzielt, indem das Kapital, wenn es in der Industrie fortarbeitet, höhere Zinsen bringt, als wie wenn es bei dem Kapitaldeckungsverfahren der Industrie entzogen und zu einem doch höchstens vier Procent betragendeu Zinsfuß festgelegt wird. Drittens wird die Verwaltung erheblich erleichtert, indem bei dem Umlageverfahren einfach die Rente festgestellt wird und zur Ausbringung derselben von Seiten der Berufsgenossen nur ein einfaches Divisionsexempel nöthig ist, während bei dem Anlageverfahren für jeden Fall eine complicirte muth- maßliche Rechnung über die etwaige L-bensdauer des vom Unfall Betroffenen aufgestellt werden muß, wofür es an genügend sicheren technischen Grundlagen fehlt. Viertens ist bei dem Umlageverfahren die Belastung gleichmäßiger: wenn in ei> em Jahre einmal Massenunfälle eintreten , so wird die Industrie durch die Nothwendigkeit, dementsprechend mehr Kap talien aufzubringen, in erheblich höheren Maße als in dem Vorjahre belastet, was sie empfindlicher drücker wird, wie wenn nur entsprechend höhere Renten aufzubringen sind. Und fünftens wird die Verantwortlichkeit der Genossenschaften wesentlich erleichtert, wenn sie nur Renten, statt Capitalien zu verwalten haben. — Zur Widerlegung dieser Gründe hat nichts Stichhaltiges vorgebracht werden können, statt dessen wurde versucht zu behaupten, daß die Arbeiter für das Anlage- oder wie man es auch nennt, das KoPitgldcckungsverfahren seien; es konnte darauf mit Recht geantwortet werden, daß es den Arbeitern nur darauf ankommt, ihre Rente sicher zu erhalten, nicht aber darauf, auf welchem Wege die dazu erforderlichen Mittel aufgebracht werden.
Nachdem noch der Versuch, die Plivatversicherungsgesellschaften zur Uebernahme des Risikos heranzuziehen, gescheitert war, wurde am Freitag über die Frage der Arbeiterausschüsse debattirt Die Kommission hatte dieselben beseitigt, weil sie in einer Wirksamkeit besonderer Arbeitervertretungen neben den Genossenschaftsvorständen hie Gefahr einer Verschärfung der Klassengegensätze und demgemäß eine Störung des socialen Friedens erblickte; statt dessen hatte sie die Theilnahme einer gleich hohen Zahl von Arbeitern an den Verhandlungen der Genoffenschaftsvorstände zur Wahrung der Arbeiterinteressen vorgeschlagen. Die Regierung war und ist der Ansicht, daß die Arbeiterausschüsse einem berechtigten Wunsch der Arbeiter entsprechen und daß man, wenn map letzteren mit Vertrauen entgegenkomme, nicht zu den gefürchteten, gefährlichen Konsequenzen gelangen tperbe. Gleichwohl blieb das Haus in seiner Majorität — Cpn- servative, Centrum und Nationallibxrale — , vornehmlich durch den Umstand bewogen, daß die Industrie sich gegen die Arbeiterausschüsse erklärt hat, auch bei den Vorschlägen der Kommission, durch welche im Uebrigen die Vertretung der Interessen der Arbeiter in gleicher Weise sichergestellt werde. Die sich gegenüberstehenden Ansichten erstreben besde dasselbe Ziel: eine möglichste Sicherstellung des socialen Friedens. Durch welche Mittel dasselbe erreicht wird, durch eine selbstständige Organisation der Arbeitnehmer oder durch gemeinschaftliches Zusammenwirken der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, läßt sich allerdings im Voraus nicht beweisen, — das ist Sache des Urtheils und der praktischen Erfahrung. In jedem Faste wird an dieser Differenz die Voraae nicht zu Grunde gehen. a
T a g e s s ch a u.
— Ems, 25. Juni. Gestern fand vyr dem Diner ein Vortrag v. Bülow's bei Sr. Maj. dem Kaiser statt. Zum Diner waren die Generale v. Böhn, Trenk, Roerdansz, Detmerrng v. Massow, Oberbürgermeister Becker von Köln und Geheimer Commerzienrath Mewissen von Köln befohlen. Später machte der Kaisir ein? Spazierfahrt nach Lahnstein und besuchte Abends das Theater. Heute, nach der Trinkkur und Promenade, nahm der Kaiser Vorträge des Grasen Perponcher und des Geheimen Oberregierungsrathes Anders entgegen.