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zihrlich 3 Mari. Halbj.4M.S0Pf,.

BierteljLhrlich

2 Mark 25 Pfg. gär auswLrtige Abonnenten mit dem betreffen» teil Postausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzwt Correspondenz.

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Garmond,eile * deren Raum

10 Psg.

Die rspalt. Zeile

20 Pfg.

LieLspaltigeZoil« 30 Pfg

Nr. 144

Montag den 23. Juni

1884.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. Juli 1884 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", amtliches Organ für den Kreis und Stadt Hanau, mit Provinzial-Correspondenz.

Derselbe bringt täglich die neuesten Telegramme, amtliche Bekanntmachungen, die wichtigsten politischen u. Tagesereignisse, Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhal­tungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannichfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Reu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.

_________Die Expedition desHanauer Anzeiger".

Amtliches.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs.Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die nach Maßgabe des Reichs- Patentgesetzcs zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, avch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalten bezogen werten können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W., 30. Mai 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamis.

Stephan.

SekanntmachUNgen KömgL. LaudraLhsaWts.

Der Fabrikant Emil Junghenn von hier beabsichtigt auf seinem Grundstück vor der Kinzigbrücke Nr. 16 eine Gerberei anzulegen.

Diejenigen Personen, welche Einsprache dagegen zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Ver­öffentlichung an gerechnet, hier vorzubringen, widrigenfalls sie davon ausgeschlossen werden.

Antrag und Zeichnungen liegen zur Ansicht bereit.

Hanau am 19. Juni 1884.

Der Königliche Landrath

Freiherr v. B r oich.

Zur Aufstellung einer Liste über die Fabrikanlagen rc. im dies­seitigen Kreise bedarf ich von einem jeden der Herrn Bürgermeister die Zusendung eines Verzeichnisses dieser Anlagen und zwar über Berg­werke, Brüche, Gruben, Hütten- und Hammer-Fabriken, Walzwerke, Eisengießereien, Glas-, Thon-, Kalk, Cement-, Gyps-, Textil-, Zünd- und Beleuchtungsstoff-Fabriken, Gerbereien, Brauereien, Brennereien, Mühlen, Bauhöfe, Wersten, Leder , Zucker-, Papier- und sonstige Fabriken, in welchen angegeben werden muß: der Name des Besitzers, die Benennung der Anlage und die Zahl der Arbeiter.

Der Einsendung der Verzeichnisse sehe ich bis zum 1. Juli c. entgegen.

Hanau am 21. Juni 1884.

Der Königliche Landrath ad V. 3894 Freiherr v. Broich.

Gefunden: Ein kleines Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Ein leinenes Beutelchen mit Geld. Ein Paar metallene Manschetten- knöpfe.

Hanau am 23. Juni 1884.

____________________Aus Königl. Landrathsamt.__________________

f Die zweite Lesung des Unfallverficherungsgesetzes im Reichstage hat sich bisher mit drei wesentlichen Hauptpunkten beschäf­tigt; mit der Feststellung des Umfangs der Versicherung bezüglich des Kreises der zu Versichernden, mit der Carenzzeit und mit der Organisation von Zwangsberulsgenossenschaften, letzteres in Verbindung mit der Frage, ob die Privatversicherungsgesellschaften neben den Berussgenossenschaften herangezogen werben sollen.

In allen drei Punkten sind die im Wesentlichen auf dem Boden der Regierungsvorlage stehenden Commissionsbeschlüsse angenommen worden. Betreffs des Umfangs der Versicherung wurde auffallender Weise gerade von der Seite, die offen erklärt, das Gesetz nicht anneh­men, sondern die ganze Lösung der Unfallversicherungsfrage wieder auf ein Jahr zprückstellen zu wollen, also vonfreisinniger" Seite, der Ver­such gemacht, die Versicherung auf andere Kategorien, auf das gesammte Baugewerbe, auf das Transportgewerb?, auf das Handwerk und auf hie ländlichen Arbeiter quszudehnen. Was hätten die bezüglichen Ar­beiter wohl hiervon für einen Vortheil gehabt, wenn die Freisinnigen über die Majorität verfügten, mit Hilfe derselben ihre Anträge durchge­bracht und nachher das ganze Gesetz verworfen hätten?. Das Interesse für die betreffenden Arbeiterkategorien ist jedenfalls auf Seiten der an­deren Parteien größer, welche mit der Regierung zunächst die berufsge- nossenschaftliche Organisation auf einen kleineren Theil von Arbeitern beschränken und auf Grund der inzwischen zu sammelnden Erfahrungen die Wohlthaten des Gesetzes in einer den betreffenden besonderen Ver­hältnissen entsprechenden Weise ausdehnen wollen. In diesem Sinne er­folgte die Entscheidung.

Was die Carenzzeit anbetrifft, so hat auch hierbei die freisinnige Partei wieder eine gewisse Arbeiterfreundlichkeit zur Schau tragen wollen, indem sie die Verkürzung der dreizehnwöchentlichen in eine vierwöchent- liche beantragte. Durch eine derartige Einrichtung wäre aber die Ge­schäftslast der auf Selbstverwaltung beruhenden Genossenschaften außer­ordentlich erschwert worden, ohne daß dadurch den Arbeitern ein erheb­licher Vortheil erwachsen wäre. Da den Arbeitern keine Beitrügslast für die eigentliche Unfallversicherung auferlegt wird, ist es nicht mehr wie recht und billig, daß sie zu der finanziell minder erheblichen Ver­sicherung während der ersten dreizehn Wochen dadurch herangezogen werden, daß die nur theilweise von ihren Beiträgen erhaltenen Zwangs- krankenkaffen die Kosten für die Carenzzeit von dreizehn Wochen über­nehmen.

Die Verhandlung über die Einführung von Berufsgenossenschaften (,§ 9) hat erfreulicher Weise Zeugniß davon abgelegt, daß der gesunde social-reformatorische Gedanke, der in dieser Organisation enthalten ist, außer von den Freisinnigen von sämmtlichen Parteien verstanden und gebilligt wird. Die Versuche, die Privatversicherung zu retten, waren ebenso schlecht begründet wje erfolglos: da es vor Allem auf größte Sicherheit dafür ankommt, daß der Arbeiter auch wirklich seine Rente erhält, muß von der Privatversicherung, die allerhand Wechselsällen des geschäftlichen Lebens unterworfen ist, Abstand genommen werden.

Bei den bisherigen Berathungen standen Conservative und Centrum fest zusammen; bei der Frage des Umfangs der Versicherung und der Carenzzeit gingen Nationale und Freisinnige zusammen; um so erfreu­licher ist es, daß die Nationalliberalen bei §. 9 für die Zwangsberufs- genosfenichaften entschieden eintraten. Nach diesen Erlebnissen ist auf einen günstigen Abschluß der Verhandlungen zu hoffen, der freilich noch wesentlich an Sicherheit gewinnen würde, wenn die Nationalliberalen, die sich als entschiedene Freunde des Gesetzes bekennen, auch im Einzel-