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Nv. 139. Dienstag den 17. Iunr 1884.
MWZ^f^^MWWMZ^^M^M^S^ Bekanntmachungen Königl. LandrathsaWLs.
Für den am 3. Juni 1867 geborenen Joseph Laber aus Groß- auheim ist zwecks Auswanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsoerbande nachgesucht worden.
Hanau am 12. Juni 1884.
Der Königliche Landrath
5300 Freiherr v. Broich.
Die Fabrikanten Weisborn und Golde haben um die Geneh. migung nachgesucht, aus ihrem Grundstück in den türkischen Gärten zu Hanau zum Betriebe einer Diamantschleiferei einen Dampfkessel aufzu- stellen.
Diejenigen Personen, welche dagegen Einsprache zu machen haben, werden aufgefordert, dieselbe innerhalb 14 Tagen, von dem Tage der Veröffentlichung an gerechnet, hier vorzubringen, widrigenfalls sie davon ausgeschlossen werden. Antrag und Zeichnungen liegen hier zur Ansicht bereit.
Hanau am 14. Juni 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Gefunden: Ein Spiegel. Ein blauer Regenschirm. Ein Notizbuch. Ein weißer Kinderhut. Ein Knabenhut. Ein weißes Taschentuch. Ein Henkelkorb.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Verloren: Ein weißer Kinderhut. Ein Portemonnaie mit ca. 36 Mark, 3 Gepäckscheinen und 1 Eisenbahnbillet; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 17. Juni 1884.
_____________________Aus Königl. LandrathSamt.
t Jnnungswesen^
Am 10. Juni durchzog die Straßen der Reichshauptstadt ein seltener Festzug: die Berliner Schuhmacher-Innung feierte ihr 600jähriges Jubiläum, ein Ereigniß, welchem Kaiser Wilhelm und die Bevölkerung der Hauptstadt ihre sichtbare Theilnahme widmeten. Zur selben Stunde verhandelte der Reichstag über einen Antrag der Conservativen, die Bestimmungen der Gewerbeordnung über das Junungswesen vom 18. Juli 1881 dadurch zu ergänzen, daß seitens der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde von einem bestimmten Zeitpunkte ab Arbeitgebern, die einer Innung nicht angehören, das Annehmen von Lehrlingen verboten werden kann. Dieser Antrag wurde mit 157 gegen 144 Mitglieder angenommen.
Der festlichen Kundgebung der Schuhmacher wurde begreiflicher Weise in der Reichstagsdebatte in sympathischer Weise Erwähnung gethan, aber sie wurde auch von den sich gegenüberstehenden Parteien für ihre Zwecke verwerthet. Liberalerseits erblickte man in dem Fortbestand der Innung trotz der durch die Gewerbeordnung veränderten Grundlage ihrer rechtlichen Verhältnisse einen Beweis dasür, daß es einer besonderen Förderung des Jnnungswesens durch Gesetz nicht bedürfe, während con- servativerseits in der Zähigkeit, mit welcher diese Innung den Stürmen der neuen Zeit getrotzt habe, eine Mahnung gesunden wurde, dem Jnnungsleben größere Fürsorge zu widmen und den Innungen größere Rechte zu Theil werden zu lassen, damit die alten wie die neuen In- nungsgebilde erhalten bleiben und dem Handwerk ein kräftigerer Schutz gegenüber dem Großbetrieb gewährt werde.
Die Junungsmeister, welche vor einigen Tagen dem Kaiser und später dem Reichskanzler die Denkschrift über die sechshundertjährige Geschichte der Berliner Schuhmacher-Jnnuug überreichten, haben keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie der letzteren — der conservativen — Auffassung näherstehen, ja sogar noch darüber hinausgehen. In der That ist in Handwerkerkreisen ziemlich stark die Richtung vertreten, welche sich alles Heil von „Zwangsinnungen" verspricht und es verschmäht, ihrerseits durch Bildung von Innungen auf dem Boden des Gesetzes von 1881 den Beweis dafür zu liefern, daß der Handwerkerstand noch die Fähigkeit und Kraft besitzt, aus sich heraus lebensfähige korporative Gebilde des Kleingewerbes zu schaffen und zu erhalten. Sie sordern größere Befugnisse und mehr Rechte. Diesen Forderungen kommt der eonservative Antrag wenigstens insoweit entgegen, daß er der Behörde
anheimgibt, die Rechte einer Innung dahin zu erweitern, daß Richt- innungsmitgliedern das Halten von Lehrlingen untersagt wird.
Was der eonservative Antrag bezweckt, war bereits in dem Regierungsentwurf vom Jahre 1881 vorgeschlagen worden. Damals fiel diese Bestimmung mit 127 gegen 132 Stimmen. Im Januar 1883 wurde conservativerseits der Antrag auf Wiederherstellung dieser Bestimmung eingebracht, aber mit 170 gegen 148 Stimmen abgelehnt. W-nn er gegenwärtig von besserem Erfolge begleitet war, so liegt vielleicht der Grund — wenn man ihn nicht allein auf den Zufall des Stimmver- hältniffes zurückführen will — in der inzwischen in weitere Kreise gedrungenen Erkenntniß von der Nothwendigkeit, den Handwerkern etwas mehr zu bieten, als es durch die damals vom Reichstage abgeänderte Vorlage geschehen ist. Wäre diese Annahme richtig, so könnte man in dieser veränderten Stellung des Reichstags nur ein erfreuliches Zeichen erblicken. Was von conservativer Seite — namentlich von dem Abg. Lohren — für den Antrag geltend gemacht wurde, ist in der That sehr beachtenswerth: von außerordentlicher Wichtigkeit für das gewerbliche wie sociale Leben ist die Lehrlingserziehung, und von großen Gefahren kann es begleitet sein, wenn Arbeitgeber, die losgelöst von einer Innung sind, Kinder unter dem Namen „Lehrlinge" annehmen und, ohne selbst einer Aufsicht unterstellt zu sein, ausbeuten. Diese „Lehrlinge", die ohne jede Verbindung mit einer corporativen Bildung sind, stellen ein zahlreiches Kontingent zur Socialdemokratie und zum Vagabonden- thum und schädigen die Interessen des Handwerkerstandes. Nun hofft man freilich auf liberaler Seite viel von der freien Selbstentschließung der Arbeitgeber wie der Lehrlinge, daß sie sich den Innungen zuwenden. Ob das geschehen wird oder nicht, läßt sich gegenwärtig noch nicht beurtheilen, da im Ganzen die Neubildung von Innungen noch keinen großen Umfang genommen und den Innungen, weil sie bisher es an den bezüglichen Anträgen haben fehlen lassen, überhaupt noch keine besonderen Befugnisse, die über ihren Kreis hinausgehen und wie sie der §. 100 e des Gesetzes in Aussicht nimmt, gewährt worden sind. Aber wohl ist zu erwarten, daß das erweiterte Maß von Rechten, welches ihnen durch den conservativen Antrag — gemäß dem ursprünglichen Regierungs Vorschläge vom Jahre 1881 — in Aussicht gestellt ist, für die Handwerker einen Antrieb zur Bildung von Innungen geben wird, und dann wird es auch am Platze sein, daß nach dem Ermessen der Behörde den Innungen die ihnen in Aussicht gestellten Rechte auch ertheilt werden, wenn dadurch auch dem freien Selbstbestimmungsrecht der Lehrlinge bezw. der Arbeitgeber der nicht fabrikmäßigen Betriebe, von welchem, wie die Erfahrung lehrt, doch nicht allzu viel erwartet werden darf, zu nahe getreten werden sollte. Vielleicht wird das Bild, welches die Berliner Schuhmacher-Innung von ihrer Lebensfähigkeit und von dem sie belebenden Corpsgeist soeben gegeben hat, in Verbindung mit der Reichstagsdebatte diesen Bestrebungen förderlich sein und dem gesummten Handwerk zu einer kräftigeren Bethätigung seiner Interessen Veranlassung geben.__
Tagesschau.
— Ems, 16. Juni. Zum Diner bei Sr. Maj. dem Kaiser waren gestern Prinz Nicolaus von Nassau, Generaladjutant v. Boyen, der kommandirende General des zweiten Armeekorps v. Dannenberg und der Gouverneur von Straßburg, v. Massow, geladen. Abends wohnte der Kaiser der Theatervorstellung bei. Heute früh nahm der Kaiser die Trinkkur, promenirte und nahm hierauf den Vortrag des Civilkabinets entgegen.
— Berlin, 16. Juni. Dem zum Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Mannheim ernannten Herrn Hans Vogelgesang ist das Exiguatur Namens des Reichs ertheilt worden.
— Berlin, 16. Juni. Nachdem die Ernennungen zum Staatsrath nunmehr feststehen, wird deren Publikation nächster Tage erfolgen.
— Berlin, 16. Juni. Den Abendzeitungen zufolge werden in den Staatsrath auch v. Levetzow, der Herzog von Ratibor, v. Arnim- Boitzenburg, Gneift, Dietze und v Minnigerode berufen.
— Berlin, 16. Juni. Die Wahlprüfungs - Commission cassirte die Wahl Kutschbach's (im zwanzigsten sächsischen Wahlkreis) wegen der Verhaftung der Benheiler sozialdemokratischer Stimmzettel.
— Berlin, 16. Juni. Wie die „Liberale Corresp." versichern