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Jährlich 9 Mark. d«lbj.«M. S0P,,. «ierteljthrlich
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Für auswärtige Abonnenten
Bit dem betreffen« den P-stauflchl-g. Die einzelne Rum- mer 10 Pfg.
haimlm Affiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
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20 Psg.
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Nr. 137. smm
Samstag den 14. Juni
1884.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Vom 15. Juni ab können aus Deutschland nach Salonichi, Beirut und Smyrna, sowie umgekehrt, Zahlungen bis zum Betrage von 500 Franken im Wege der Postanweisung bewirkt werden.
In Deutschland erfolgt die Einzahlung unter Anwendung des für den internationalen Verkehr vorgeschriebenen Postanweisungsformulars. Der auszuzahlende Betrag ist auf dem Formular in der Frankenwährung anzugeben; die Umrechnung auf den in der Markwährung einzuzahlenden Betrag wird durch die Aufgabe-Postanstalt besorgt. Die im voraus zu entrichtende Gebühr beträgt 20 Pf. für je 20 Mark oder einen Theil von 20 Mark, mindestens jedoch 40 Pf. Der Abschnitt der Postanweisung kann zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden.
Berlin W., 6. Juni 1884.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
_____________________Stephan.______________________
Bekanntmachung.
Postkarten mit Antwort nach Japan.
Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, ist gegenwärtig auch Japan beigetreten. Das Porto für derartige Postkarten nach Japan beträgt 20 Pfennig.
Berlin W, 7. Juni 1884.
Der StaatSsekretair des Reichs-PostamtS.
Steph an.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un- glücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nach- stehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist daS Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestattet;
4) daS Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 19. Mai 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Für den am 5. März 1868 zu Eichen geborenen Wilhelm Fried- rich Kühn, Sohn des Wagners Heinrich Kühn daselbst, ist zwecks Auswanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande nachgesucht worden.
Hanau am 14. Juni 1884.
Der Königliche Landrath
I. V: Thamer.
Gefunden: Ein Köcher. Ein goldenes Armband. Eingetragener Pantoffel. Eine Cylinder-Uhr. Ein Charivari. Ein weißes Taschentuch Ein kleines Messer. Ein Notizbuch. Im Lamboiwald: Ein Spazurstock und ein Sonnenschirm.
Zugelaufen: Ein schwarzer Schäferhund; Empfangnahme bei Bäcker Wilhelm Bär in Wachenbuchen.
Verloren: Ein Damen-Paletot. Ein blauer Damen-Paletot. Hanau am 14. Juni 1884.
____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Lan-umthschastlicher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Dienstag den 1 7. Juni a. e., Nachmittags 21/s Uhr, im Gasthaus „zum goldenen Löwen" in Hanau. Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Ernteaussichten. Referenten: die Herren Bürgerermeister Zeh in Kilianstädten, W. Koch auf dem Bruderdiebachec-Hof und Otto Münch auf dem Wilhelmsbader-Hof.
3) Versteigerung von Torfstreu.
4) Wahl zweier Delegirten zu der am 10. und 11. Juli a. c. zu Kassel stattfindenden 29. Generalversammlung des landw. Central- Vereins.
5) Aeußerung über eventuelle Erhöhung der Getreidezölle. Der Vorstand.
Wird hierdurch den Herrn Bürgermeistern der Landgemeinden der Kreises mit dem Auftrage zur Kenntniß gebracht, die vorstehend abgedruckte Tagesordnung in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen.
Hanau am 11. Juni 1884.
Der Königliche Landrath
5234____________________Freiherr v. Broich. f Die Eisenbahnen Deutschlands.
Die im Betriebe stehenden deutschen Eisenbahnen haben zur Zeit eine Ausdehnung von rund 35,560 Kilometern. Nachdem in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Mai d. J. wiederum einige Privatbahnen in den Besitz und die Verwaltung des preußischen Staates Überzugehen bestimmt sind, ist es nicht ohne Interesse, sich zu vergegei wärtigen, wie sich vom }, Juli ab das Verhältniß bei Längen der Staats« und vom Staate sei es für eigene, sei es für Rechnung der Ges llschaften verwalteten Eisenbahnen einerseits zu der Länge der noch vorhandenen Privatbahnen unter eignet Verwaltung andererseits stellt. Vom gedachten Zeitpunkte ab wird die Gesammtlänge der ersteren Kategorie von Bahnen in runden Zahlen 31,550 Kilometer, die der letzteren 3950 Kilometer betragen. Die größten noch vorhandenen Privatbahnunternehmungen sind die der pfälzischen Eisenbahnen und der hessischen Ludwigsbahn; rund 600 Kilo- Meter von dem Privatbahnnetze sind kleinere Bahnen untergeordneter Bedeutung.
Von den im Betriebe befindlichen Staatsbahnen haben die preußischen Staats- und vom Staate verwalteten Privatbahnen allein eine Gesammtlänge von demnächst rund 20,300 Kilometern. Da auch die fast 1300 Kilometer langen Reichsbahnen von dem preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten ressortiren, so werden von dieser Stelle aus etwa 21,800 Kilometer, oder über drei Fünftel der deutschen Eisenbah. nen verwaltet. Die noch im Bau befindlichen Stawsbahnen sind dabei noch nicht mitgerechnet. Das nächstgroße Staatsbahnnetz ist das Königlich Bayrische mit 4300 Kilometern, es folgt das Königlich Sächsische (2180 Kilom.), das Königlich Württembergische (1540 Kilom.), das Großherzoglich Badische (1320 Kilom.). Der Rest der Staatsbahnen wird verwaltet von den Regierungen von Hessen und Oldenburg. Vergleicht man den j tzigen wohlgegliederten Organismus unseres von den Staatsregierungen beherrschten Eisenbahnsystems mit den Eisenbahnzuständen, wie sie noch vor sechs Jahren in Deutschland waren, als eine große Anzahl mächtiger Aktiengesellschaften den Eisenbahnverkehr beherrschten, so kann man nur mit Freude und Genugthung die großen Fortschritte anerkennen, welche in so kurzer Zeit auf diesem Gebiete gemacht sind.
t Die deutsche Landwirthschaft und die deutschen „Freisinnigen".
Für Politiker, welche auf eine Umgestaltung der gegebenen Verhältnisse hinzielen und zur Herstellung einer besseren als der bestehenden Regierung befähigt zu sein glauben, versteht sich von selbst, daß sie die