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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Nr. 131. Freitag den 6. Juni 1884.

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BekanntmschuNgeK Königl. LandrathsaMts.

Nachdem die im §. 57, Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 enthaltene Fristbestimmung für die Ertheilung bezw. Versagung des Legitim« ions- (Wandergewerbe-) Scheins durch das Reichsgesetz vorn 1. Juli 1883, betreffend die Abänderung der Gewerbe­ordnung, beseitigt ist, wird unter Aufhebung der entgegenstehenden An­ordnungen in den Erlassen vom 24. Juni 1870 F. M. IV. 8755. M. f. H. IV. 8297. M d. I. II. 5558 und vom 14 November 1870 M. f. H. IV. 13077. M. d. I. II. 9664. F. M. IV. 13840. (Ministerialblatt für die innere Verwaltung, Seite 198 und 304) zur Förderung der Gleichmäßigkeit bei der Festsetzung der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen hierdurch bestimmt, daß fortan die von Gewerbetreibenden aus den zur 4. Gewerbesteuer - Abtheilung gehö­rigen Ortschaften beiden Ortspolizeibehörden angebrachten Anträge auf Ertheilung von mit Gewerbescheinen verbundenen Wandergewerbe- scheinen von den genannten Behörden zunächst dem Kreislandrath und von diesem mit einer Aeußerung über die Angemessenheit des vor- geschlagenen Steuersatzes der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen unter Rr. 12, VII. der Anweisung vom 3. September 1876 zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1876, betreffend die Besteuerung deS Gewerbebetriebes im Um­herziehen, wird noch besonders hervorgehoben, daß des Wegfalls der oben gedachten Fristbestimmung unerachtet, auf die möglichst beschleunigte Er- ledigung der Anträge auf Ertheilung von Wandergewerbescheinen Be­dacht genommen werden muß.

Die Königliche Regierung wolle die betreffenden Behörden JhreS Bezirks hiernach mit Anweisung versehen und das Weitere veranlassen.

Berlin, den 4. Mai 1884.

Der Minister für Handel Der Minister des Innern. Der Finanz- und Gewerbe. Im Auftrage: Minister.

In Vertretung: gez.: Zastrow. In Vertretung: gez.: v. Moeller. gez.: Mein ecke. An die Königliche Regierung zu Kassel.

M. f. H. 6138, M. d. I. II 4849,

F. M II 3522.

Vorstehender hoher Erlaß wird den Herren Bürgermeistern des Kreises hierdurch zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.

Hanau am 4. Juni 1884.

Der Königl. Landrath

Frhr. v. Broich.

Der Kunstfeuerwerker Gustav Walther aus Frankfurt am Main hat um die Gestaltung nachgesucht, auf dem Grundstücke des Kalkbren- nerS Wilhelm Schnell zu Seckbach Nr. 61, 63 und 64 an der Vil- beler Chaussee, eine leichte Bretterbude als Feuerwerkstätte zu bauen.

Diejenigen Personen, welche Einsprache hiergegen zu machen haben, werden aufgesordert, dieselbe innerhalb 14 Tagen, von dem Tage der Veröffentlichung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten vorzubringen, widrigenfalls sie davon ausgeschlossen werden.

Antrag und Zeichnungen liegen zur Ansicht bereit.

Hanau am 3. Juni 1884.

Der Königliche Landrath

4952 Freiherr v. Broich.

Für die zu einem Schornsteinfegerbezirk vereinigten Ortschaften: Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Seckbach, Preungesheim und BerkerSheim ist der seitherige Kaminfegergehülfe Nikolaus Mohr, dermalen zu Darmstadt, neu bestellt worden.

Hanau am 4. Juni 1884.

Der Königliche Landrath

4806 Freiherr v. Broich.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die noch Maßgabe des ReichS- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalken bezogen wer en können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen'auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemalare einer bestimmten Patentschrift und

c) einz lne Exemplare einer bestimmten Patentschrift

Im Allgemeinen sind für die Brstellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt. Berlin W., 80. Mai 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postam s. Stephan.

Tagesschau.

Berlin, 5 Juni. Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland, Allerhöchstwelche gestern Mittag von Schloß Rumpenheim hier einge­troffen und im Kaiserlich russischen Palais abgestiegen waren, haben Abends die Reise nach St. Petersburg fortgesetzt.

Berlin, 5. Juni. Der Straßburger Männer-Gesangverein wurde heute von dem Kronprinzen und der kronprinzlichen Familie im neuen Palais in Potsdam empfangen. Der Präsident des Vereins hielt eine patriotische Ansprache und brächte ein dreimaliges Hoch auf den Kronprinzen aus, in welches die Versammelten begeistert einstimmten. Hierauf überreichte der Präsident ein Album mit Adresse und Ph >« graphien des Straßburger Münsters. Der Kronprinz dankte mit herz­lichen Worten. Der Verein trug sodann unter der Leitung des Kapell­meisters Hilpert eine von diesem componirte Huldigung, sowie mehrere andere Gesangspiecen vor, worauf im Nebensaale ein Dejeuner einge­nommen wurde.

Berlin, 5. Juni. Das vom Straßburger Männergesangver­ein heute Abend in den Räumen der Philharmonie unter Leitung ihres Kapellmeisters HilgerS veranstaltete Concert war von über 2000 Perso­nen besucht und verlief glänzendst. Der Verein erntete für seine vor­trefflichen Leistungen bei jeder Programmnummer stürmischen Beifall.

B erlin, 5 Juni. Dre heute hier versammelten Delegirten des Berliner Aeltesten-Collegiums und der Handelskammern von Köln, Frankfurt a. M., KarlSruhe, Mannheim, Hannover, Bremen, Ham­burg, Stettin, Königsberg, Magdeburg, Breslau, Danzig, Leipzig und Dresden beschlossen, bezüglich des Börsensteuer-Gesetzentwurfes eine Pe­tition an den Bundesrath zu richten, wtlche von dem Berliner Aeltesten- Collegium entworfen ist und in folgenden vier Punkten gipfelt: l) Der Stempel auf Immobilien ist nicht maßgebend für den Stempel auf Handelsverkehrsobj-cte, weil bei beweglichen Gütern möglichst schneller Umsatz wünschen swerth sei; 2) das Gesetz würde zur Folge haben, daß zum Nachtheile des Landes wenige große Mittelpunkte jetzt die im Lande verbreitete commercielle Arbeit in sich aufsaugen würden; 3) die Con- trolbestimmungen erscheinen nicht annehmba-, weil sie das Vcrkehrs- leben unter polizeiliche Aussicht stellen; 4) die auf den Umschlag gelegte Geschäftssteuer würde, da sie nirgends anderswo existirt, den deutschen Handel im internationalen Verkehr schwer fchädigen.

Berlin, 4. Juni. Im Repräsentantensaale der hiesigen jüdi­schen Gemeinde (Neue Synagoge) ist heute der Congreß der Rabbiner Deutschlands eröffnet worden. Derselbe ist von etwa 80 Rabbinern be. sucht. Die zur Drscufsion gestellten Gegenstände sind : 1) Oeffentliche Erklärung, die interconfessionelle Stellung deS Judenthums betreffend; 2) Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes und zur Förderung des Religionsunterrichts; 3) Bildung eines Verbandes der Rabbiner Deutsch­lands.