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hnnaner Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und ^ei-rtage, mit belletrjst scher Beilage, und Samnags mit der Berliner Promnzwl Correspondenz

Preik:

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Die Nspaltige »Zeile 30 Wg

Nr. 130. Donnerstag den 5. Juni 1884.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das von der Königlich bayerischen Regierung der Pfalz zu Speyer unter dem 28. Februar d. Js. ergangene Verbot des Vereins:

Fachverein der Schreiner und verwandten Berufs, genossen in Frankenthal" ist durch Entscheidung der Reichskommission vom heutigen Tage aufge­hoben worden.

Berlin den 21. Mai 1884.

Die Reichs-Kommission. Herrfurth.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs.Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die noch Maßgabe des Reichs- Patentgesetzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs- Postanstalten bezogen wer en können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und c) einzelne Exemplare einer bestimmten Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W 30. Mai 1884.

Der Staatssekretair des Reichs» Postamis.

______________________Stephan._____________________

GekanntmachNNften Königl. ^andralysamts.

Unter Bezugnahme auf meine in Nr. 116 des Hanauer Anzeiger de 1884 veröffentlichte Verfügung vom 16. Mai c., die Vertilgung der dem Obstbau im hohen Grade schädlichen Blutlaus betreffend, beauftrage ich die Herren Bürgermeister des Kreises hierdurch, da nach hier einge­gangenen zuverlässigen Nachrichten dieses den Obstbäumen sehr gefähr- liche Insekt in einigen Theilen des Kreises durch Unkenntniß und Gleich­gültigkeit schon so überhand genommen hat, daß mit der größten Eile und Gründlichkeit dagegen eingeschritten werden muß, wenn dasselbe noch bewältigt werden soll, sämmtliche Obstbäume in den Gemeinden durch Sachverständige und in Ermangelung von solchen, durch die Communal- Wegebau-Aufseher, welche mit der Baum Zucht und Pflege fast durchweg betraut sind, baldigst gründlich untersuchen zu lassen und da wo der- artige Thiere vorgefunden werden, deren sofortige Vertilgung und die Reinigung der betreffenden Stämme anzuordnen.

Zugleich veranlasse ich die Herren Bürgermeister, über die Erle­digung dieser Verfügung, sowie über die weiter gemachten Wahrnehmun- gen, getroffenen Anordnungen und erzielte Erfolge am 1. Juli, 15. Au­gust und 1. Oktober d. Js. ausführlichen Bericht zu erstatten.

Hanau am 28. Mai 1884.

Der Königliche Landrath

4815 Freiherr v. Broich.

Bekanntmachung.

Auf Grund eines Erlasses des Herrn Ministers für Landwirth- schast, Domainen und Forsten, betreffend die Tilgung der Schaft äude, ist von der Königlichen Regierung unter dem 15. v. M. angeordnet worden, auch in diesem Jahre wieder sämmtliche verseuchte Bestände zu ermitteln, weil unermittelt gebliebene kranke Heerden, die geheilten, bezw. gesunden Bestände von Neuem inficiren würden.

Zu d m Ende weise ich die Ortsvorstände hiermit an:

Die »Schafbesitzer des Orts unter Hinweisung aus die Strasvor- schriften im § 65 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Ab­

wehr und Unterdrückung der Viehseuchen zur alsb a l dig en Anzeige auf- zufordern, ob unter ihren Schafen noch Räude herrscht und über das Resultat der Anzeigen mir schleunigst Bericht zu erstatten. Hierbei ist auch die Stückzahl jedes Schafbestandes genau anzugeben.

Nach beendigter Schafschur sind dann die Heerden, welche räudig sind, oder in denen sich räudige Schafe befinden, der vorgeschriebenen Badekur zu unterwerfen.

Ferner wird nochmals unter Hinweis auf den § 328 des Straf­gesetzbuches eingeschärft, daß räudekranke Schafe oder Heerden, in denen im letzten halben Jahre Räude herrschte, weder angekauft noch verkauft bezw. transportirt werden dürfen.

Eine Ausnahme von diesem Verbot findet nur beim Au- und Ver­kauf von Schafen zum Zwecke sofortiger Abschlachtung statt und ist für den Transport solcher Schafe landräthliche Genehmigung einzuholen. (S. § 126 der Instruktion zum Reichs-Viehseuchen Gesetz vom 23. Juni 1880.)

Schließlich werden die Schäfer nochmals auf das Nachdrücklichste angewiesen, vom Austreten der Räude oder solcher Erscheinungen in ihren Heerden, durch welche sie zur Ausübung der sog. Schmierkur ver- anlaßt werden, der Ortspolizeibehörde und den Besitzern der Schafe sofort Anzeige zu machen.

Hanau, den 3. Juni 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Tagesschau.

Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen den Vortrag des Geheimen Ober - Regierungs­raths Anders entgegen, begaben Sich gegen 12 Uhr nach dem Bahnhof Friedrichsstraße, um daselbst, umgeben von Ihren Kaiserlichen und- niglichen Hoheiten den Prinzen und Prinzessinnen, Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland bei Ihrer Ankunft zu begrüßen. Nach der Em­pfangsbegrüßung folgten Allerhöchstdieselben Ihrer Majestät nach der russischen Botschast.

Berlin, 4. Juni. Die Kaiserin von Rußland ist heute Mittag um 12 Uhr hier eingetroffen und wurde am Bahnhöfe von dem Kaiser, dem Kronprinzen, der Kronprinzessin und den übrigen Prinzen, der Prinzessin Victoria und der Erbprinzessin von Meiningen empsan- gen. Die Begrüßung der Allerhöchsten Herrschaften war sehr herzlich. Die Kaiserin fuhr mit der Kronprinzessin und der Großfürstin Xenia in einem Galawagen nach dem Botschafterhotel, wohin der Kaiser, die Prinzen und die genannten Prinzessinnen den hohen Gast begleiteten und wo die Zarewna von der Großherzogin von Baden im Namen der Kai­serin und von den übrigen Prinzessinnen empfangen wurde. Auf dem ganzen Wege dorthin wurden die Kaiserin und der Kaiser von der zahl­reich zusammengestlömten Bevölkerung mit enthusiastischen Hochrufen empfangen.

Berlin, 4. Juni. Im Laufe des Nachmittags empfing die Kaiserin von Rußland den Kaiser, die Kronprinzessin, die Großherzogin von Baden, sowie die übrigen Prinzessinnen des königlichen Hauses zum Besuch. Zu Ehren der Kaiserin von Rußland fand heute Nachmittag 4 Uhr bei dem Kaiser Galadiner statt, woran auch die Großfürstinnen Katharina und Helene, der dänische Prinz Waldemar, alle Mitglieder des königlichen Hauses und die russischen Botschaftsmitglieder theil- nahmen.

Berlin, 4. Juni. Der Gala-Oper zu Ehren der Kaiserin von Rußland wohnten der Kaiser, sowie sämmtliche Prinzen und Prin­zessinnen bei. Die Kaiserin wurde beim Erscheinen vom Publikum durch Erheben von den Sitzen begrüßt. Nach dem Schluß der Oper verab­schiedete sich die Kaiserin von Rußland vom Kaiser und reffte sodann um 11 Uhr 25 Minuten nach - Petersburg ab. Auf dem Bahnhof waren die Großherzogin von Baden, der Kronprinz und die anderen Prinzen zur Verabschredung erschienen.

Berlin, 4. Juni. Der Reichsanzeiger veröffentlicht das Programm der Grundsteinlegung des Reichstagsgebäudes, woraus noch hervorzuheben ist: Die Geistlichen nehmen zwischen dem Potest der Ab­geordneten und der vor demselben gelegenen Kanzel Platz. Bei dem