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DanMer Amfincr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit. Ausnahme der Sonn- und Fei rtage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der M^liner Provinzial Correlpoudenz

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x Nr. 123. Dienstag den »hmmmm^^

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21» Oktober 1878.

Aus Grund der § 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die angeblich bei Con- zett und Ebner in Chur aus rothem Papier gedruckten, nichtperiodi- schen Druckschriften:Correspond enzBlatt Nr. 12. Als Ersatz für das Stibitzte" undCorrespondenz-B latt Nr. 13 mit demselben Zusätze, enthaltend einen Neuabdruck mehrerer Artikel auS den Nummern 12 bezw. 13 der in Zürich erscheinenden, durch den Herrn Reichskanzler unter dem 18. Oktober 1879 (Reichst Anzeiger" Nr 242. 79) verbotenen Zeitung:Der Sozialdemokrat", nach § 11 des gedacht ten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden sind.

Berlin den 9. Mai 1884.

Der Königliche Polizei-Präsident, von Madai.

Auf Grund der § 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 57 vom 13. , Mai 1884 der periodischen DruckschriftSüddeutsche Post", Unabhängiges demokratisches Organ und allgemeine deutsche Ar­beiterzeitung, redigjrt und verlegt von Dr. Bruno Schoenlank in Mün­chen, sowie das fernere Erscheinen dieser Druckschrift gemäß §. 11 des gedächten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.

München best 17. Mai 1884

Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern Frhr. von Pfeu fer.

GetanntmachAUßen Königl. Landrattzssm-ts.

Für die dieSjäWge Badezeit werden zur Verhütung voü Un­glücksfällen und zur Wahrung des Anständes beim Baden die nüch- stehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestattet; .

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses PhilipPSruhe und des dazu ge- i hörigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Urberlntungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark^ oder B,i Unvermögen mit Hast geahndet.

Hanau am 19. Mai 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

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Es ist besonders in letzterer Zeit vielfach wahrgenommen worden, daß die Vorschriften des Straßenreinigungs- Regulativs vom 19. Sep. tember 1838 unbefolgt gelassen werden, indem Miststätten rc. in ganz ungesetzlicher Weise angelegt sind, wodurch Mißstände aller Art und namentlich Gesnudheitsgefährdungen herbeigeführt werden.

Ich spreche die Erwartung aus, daß die Herren Ortsvorstände derartigen Oxdr urgemidrigkeiten, durch w lche Leben und Gesundheit der Ortsbewohner bedroht werden, für die Folge eine größere Aufmerksam teil zuwenden und überall, wo nöthig, auf Beseitigung, nöthigenfalls

27. Mai 1884.

durch die zu Gebote stehenden Zwangsmittel, hinwirken. Auch die Gen­darmerie hat in dieser Hinsicht zu thun, was ihres Amtes ist.

Hanau am 21. Mai 1884.

Der Königliche Landrath

4616 Freiherr v. Broich.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein junger grauer Schäfer- Hund W. Geschl. Ein kurzhaariger grauer Spitz M. Geschl.

Gefunden: Ein Notizbuch. Ein Kinderstrohhut. Ein abgetra­gener grauer Arbeitsrock. Ein schwarzseidener Sonnenschirm (auf dem Wochenmarkt stehen geblieben). Ein Spazierstock.

Hanau am 27. Mai 1884.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A " veröffentlicht: 1) Verordnung, betreffend die Bestimmung des Zeitpunkts, mit welchem das Gesetz, betreffend daS Staatsschuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Gesetz Sammt. S. 120) in Kraft tritt, vom 25 April 1884. 2) Allerhöchster Erlaß vom 17. Mai 1884, betreffend die Einsetzung der Behörden für die auf Grund des Gesetzes von demselben Tage über den weiteren Erwerb von Eisenbah­nen für den Staat in Verwaltung und Betrieb des Staates übergehest- den Privateisenbahn-Unternehmungen.

Berlin, 26 Mai Se. Majestät der Kaiser haben am 23. d. M., Nachmittags um 1/a Uhr, im hiesigen Königlichen Palais den bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Argentinischen Republik, Dr. Miguel Cand und demnächst dessen Nach­folger, den neu ernannten Gesandten Dr. Carlos Calvo in Audienz zu empfangen und aus deren Händen die Schreiben des Präsidenten der gedachten Republik entgegenzunehmen geruht, durch welche Dr. Eanä von Berlin abberufen und Dr. Calvo als argentinischer Gesandter am hiesi­gen Allerhöchsten Hofe beglaubigt wird. Als Vertreter des Auswärtigen Amtes wohnte beiden Audienzen der Staatssekretär, StamSüiinister Graf von Hatzfeldt bei.

Berlin, 26. Mai Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung theilt den Wortlaut eines : Telegramms des Reichskanzlers vom 24. April an den deutschen Consul in Capstadt mit, welches denselben aus- fordert, den englischen Colonialbehörden amtlich zu erklären, daß Lüderitz in Angra Pequena und seine Niederlassungen unter dem Schutze des Deutschen Reiches stehen. Das Blatt fügt hinzu, weiteres liegt in die« fer Angelegenheit bisher nicht vor.

Berlin, 26 Mai. Betreffs der beabsichtigten Erhöhung der französischen EingangSzölle auf Mehl und Vieh sagt die Nordd. Allg. Ztg.: Es sei bemerkenswerth, daß das Bedürfniß, dem Ackerbau den ihm gebührenden Schutz angedeihen zu lassen, gleichzeitig in verschiedenen Ländern in auffälligik Weise sich zu erkennen gebe;

Weimar, 25. Mai. Der von den Thüringer Nationallibera« len heute hier abgehaltene Parteitag war aus Müh thüringischen Staa­ten zahlreich besucht und nahm eine Resolution äst, welche das Einver- ständniß mit den Berliner und Heidelberger Erklärungen zum Partei­programm von 1881 ausspricht.

Turin, 26. Mai. Morgen Abend findet die feierliche Eröff­nung der internationalen ElekkricitätS Ausstellung im Beisein des Kö­nigspaares und der Prinzen statt. '

London, 26. Mai. Die Pall Mall Gazette sagt: Das Ca« binet beschloß am Samstag, die Vorschläge Frankreichs anzuNehmen, welche dahin gehen, Egypten binnen zwei Jchren zu räumen und seine Einwilligung zu einer unmittelbaren internationalen Controls zu geben, welche in allen finanziellen Angelegenheiten Egyptens die oberste Ent­scheidung haben soll.

London, 24. Mai. Der zur Berathung der Anlage eine» schiffbaren Kanals vom Flusse Ddrsey nach Manchester eingesetzte parla­mentarische Ausschuß hat sich für das Projekt ausgesprochen, indeß un­ter der Bedingung, daß die Arbeiten nicht eher in Angriff genommen werden sollen, bis das erforderliche Kapital von Lstl. 5 000 000 gezeich­net worden.

Petersburg, 26 Mai. In der Nacht vom 24. aus ben 25.