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HilNMN Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell Correspondenz.

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Nr. 120.

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Freitag den 23. Mai

1884.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe III zu den Schuldverschreibungen der Preußischen vierprozentigen konsolidirten Staasanleihe von 1876 bis 1879.

Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 8 zu den in den Jahren 1876 bis 1879 ausgesertigten Schuldverschreibungen der Preußischen vierpro­zentigen konsolidirten Staatsanleihe über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1884 bis 30. Juni 1888 nebst den Anweisungen zür Abhe­bung der Reihe IV werden vom 15. Mai d. I. ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vor­mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/M. bezogen werden. Wer die Empfängnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nummerirte Marke als Empsangs-Bescheini- gung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Be­scheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke der Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliesern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen un­entgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsschein. Reche nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provin- zialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Zum Schluß wird schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß zu den gedachten Schuldverschreibungen vom Jahre 1888 a b nicht mehr, wie bisher, nur 8 Stück Zinsscheine sür vier Jahre, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren 20 Stück Zinsscheine gleichzeitig werden ausgereicht werden und demgemäß die den Zinsscheinen Reihe III jetzt beigegebenen Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV eine ent­sprechende Fassung erhalten haben.

Berlin, den 19. April 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. Sydow. Hering. Marleker. Rüdorff.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur Kenntniß ge­bracht.

Hanau am 8. Mai 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v Broich.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un- Mckssällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nach­stehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade. und Schwimmanstalten darf im

Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu ge­hörigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werben mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 19. Mai 1884.

Der Königliche Landrath

Freiherr v. Broich.

In Folge eines Specialfalles sehe ich mich veranlaßt die Herren Bürgermeister des Kreises aus die zur Vollziehung des Ministerial- Ausschreibens vom 26. Mai 1852 (Gesetz-Sammlung Rr. V Seite 45) über die Erhebung und Auszahlung deS Schul- und Holzgeldes erlasse­nen Bestimmungen der vorhinnigen Kurfürstlichen Regierung vom 2. Juli 1852 mit dem Eröffnen hinzuweisen, daß bei fernerhin zur Anzeige kommenden Fällen, wo das Schul- und Holzgeld, sowie der Gehaltszu­schuß mit dem letzten Tage der Quartals nicht in seinem vollen Betrage an den Lehrer zur Auszahlung gekommen ist, unnachsichtlich gegen den säumigen Ortsvorstand bezw. Gemeinde-Erheber mit Strafe vorgegangen werden wird.

Diese Verfügung haben die Herrn Bürgermeister dem Herrn Pfar­rer ihrer Gemeinde und dem Herrn Lehrer zur Kenntniß und Notiz- nahme alsbald mitzutheilen.

Hanau am 20. Mai 1884.

Der Königliche Landrath

4567 Freiherr v. Broich.

Gefunden: Ein weißes Taschentuch. Eine blaue Schürze. Ein silbernes Armband.

Vom Wasenmeister ein gefangen: Ein schwarzer Pinscher Und ein gelber Spitz, beide m. Geschl.

Verloren: Ein Fünfmarkstück in Gold. Ein Kasseler Pferde- loos Nr. 32540. Eine Brieftasche.

Hanau am 23. Mai 1884.

_____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________

Bekanntmachung.

In der neuen Anlage ist an der Bierbrauerei des Herrn Koch s. g.Wiener Spitze" ein Briefkasten angebracht worden.

Der Briefkasten wird geleert werden an Wochentagen:

7, 9% 12 Uhr Vorm., 3, 5, 6% 9 Uhr Nachm; an Sonntagen:

7, 12 Uhr Borm., 3, 5, 6'/,, 9 Uhr Nachm.

Hanau, den 21. Mai 1884.

Kaiserliches Postamt. Schnitzer.

Tagesschau.

Berlin, 21. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Geheimen Ober-Regierungsraths Anders, welcher den Chef des Civilkabinets vertritt, empfingen den Prof. Rafch« dorff und den Gesandten Grasen Radolinski und sprachen darauf den General der Infanterie von Ollech.

Berlin, 21. Mai Die Kaiserin von Rußland traf Abends 8.19 am Bahnhof in der Friedrichsstraße ein, wo der Kaiser Wilhelm dieselbe im Salonwagen herzlichst begrüßte. Nach einem Aufenthalte von etwa 10 Minuten verabschiedete sich der Kaiser, und die Kaiserin setzte ihre Reise fort. Orloff und Dolgorucki haben hier den Zug ver­lassen und sich von der Kaiserin verabschiedet. _