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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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10 Psg.

Die a»«IL Seite 20 Pfg.

Die SspaltigeZeile 30 Psg

Nr. 116. Samstag den 17. Mai 1884.

Bekanntmachungen Königl. LandrathsaMts.

Die Herrn Ortsvorstände und Ortspolizeiverwalter des Kreises fordere ich hiermit auf, mit allem Eifer auf die Beseitigung der einer mir heute zugegangenen Mittheilung zufolge in Unmasse vorhandenen Raup ennester, welche im Begriff sind, auszukriechen, hinzuwirken.

Es wird dabei besonders darauf aufmerksam gemacht, daß §. 368 pos. 2 mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder entsprechender Haft Denjenigen bedroht, der das gebotene Raupen unterläßt. Von diesem Strafrecht ist erforderlichen Falls selbstredend unnachsichtlich Gebrauch zu machen.

Ferner ist wahrgenommen worden, daß auch die den Obstbäumen bekanntlich sehr gefährliche Blutlaus an sehr vielen Stellen sich zeigt. Indem ich nachfolgend die auf Vertilgung derselben hinzielende R.-P.- V. v. 29./10. 83 zur allgemeinen Kenntniß bringe, spreche ich die Er- wariung aus, daß die Befolgung auch dieser Vorschriften Seitens der dazu verpflichteten Polizeiorgane mit größerer Strenge überwacht und gegen die Säumigen sofort mit Strafe vorgegangen wird. Die durch das Amtsblatt Nr. 34 pro 1883 veröffentlichte Abhandlung über die Erkennung und Vertilgung der Blutlaus wird hierunter zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Hanau am 16. Mai 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Polizei-Verordnung.

Da die den Obstbau in hohem Grade schädigende Blutlaus (wolltragende Rindenlaus, Schizoneura Janigera) in mehreren Kreisen unseres Verwaltungsbezirks ausgetreten ist so verordnen wir zur Ver­hütung der Weiterverbreitung dieses gefährlichen Insekts auf Grund des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen für den Um­fang unseres Regierungsbezirks, was folgt:

§ 1. Die Besitzer von Apfelbäumen jeder Art (Hochstämmen, niederen Formettbäumen, veredelten und unveredelten Stämmchen der Baumschulen) sind verpflichtet, diese Bäume, sobald sich die Blutlaus an ihnen zeigt, von letzterer gründlich zu reinigen (Vergl. die Belehrung über die Bluilaus und deren Vertilgung).

§. 2. Von dem Ausfinden der Blutlaus ist der Ortspolizeibe­hörde sofort Anzeige zu machen.

§. 3 Zuwiderhandlungen gegen den Inhalt dieser Polizei-Ver­ordnung werden mit einer Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder bei Zahlungs Unfähigkeit mit verhältnißmäßiger Haft geahndet.

§. 4. Diese Polizei Verordnung tritt vom 1sten Januar k. I. an in Kraft.

Kassel den 29. Oktober 1883.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Blutlaus (Schizoneura lanigera) und deren Vertilgung betreffend.

Ein sehr gefährlicher Feind des Apfelbaumes, die Blutlaus oder wolltragende Apfelbaum-Rindenlaus, bedroht unseren Bezirk und da die­ses Insekt sich außerordentlich rasch vermehrt, so ist ein rapides Vor­schreiten desselben sehr zu befürchten.

Man muß diesen neuen Feind, um ihn wirksam zu bekämpfen, kennen; wir lassen deshalb die nachstehende Beschreibung folgen:

Die Blutlaus war im Anfang dieses Jahrhunderts nur auf Eng­land beschränkt, wohin sie wahrscheinlich aus Amerika eingeschleppt wor- den ist. Im Jahre 1810 erschien sie in Jersey, 1814 in der Normandie, Bretagne und heute ist sie über ganz Frankreich verbreitet, sowie über einen großen Theil Süddeutschlands.

In der jüngsten Zeit ist sie in fast sämmtlichen Gemarkungen des benachbarten KreiseS Offenbach aufgetreten und hat auch bereits in ver­schiedenen Gemarkungen der Kreise Hanau und Gelnhausen ihr Zerstö- rungswerk begonnen.

Die Blutlaus gehört zum Geschlecht der Blattläuse und hat mit dieser Gattung die ganz enorme Vermehrung gemein.

Ihren Namen hat sie von dem rothen Farbstoff, welcher beim Zerdrücken des Thiers zu Tage tritt. Sie kündigt ihre Gegenwart an jungen, noch glatten Rinden der Bepfelbäume durch einen weißen, wol "gen Streifen oder breiten Flecken schon aus einiger Entfernung an,

denn der Körper der einzelnen Blutläuse ist mit einer weiß-wolligen Ausschwitzung überzogen und nach Art aller Blattläuse sitzt immer eine große Gesellschaft saugend beisammen.

Die Blutlaus saugt nach Durchstechnng der jungen Rinde mit ihrem Rüssel den Splint aus. Die verderblichen Folgen hiervon zeigen sich bald. Während der angegriffenen Stelle fortwährend Saft entzogen wird, fließt ihr neuer zu, welcher durch die Arbeit der Zellen unter der Rinde erzeugt wird und dies veranlaßt die Rinde zum Reißen.

An den Rändern der Risse sammelt sich nun immer mehr Bil­dungssaft an; sie schwellen krankhaft und die Stelle gewinnt bald ein grindiges, krebsartiges Ansehen. Weil sich hier aller Nahrungssast über­mäßig ansammelt und höheren Theilen entzogen wird, so kränkelt und vertrocknet das Obere des Baumes schließlich gänzlich.

Aus dem Gesagten erhellt, daß sich die Blutläuse besonders gern an jungen Bäumen der Baumschulen, an Zwergbäumen rc. einfinden. Sie gehen aber auch ältere Bäume an, namentlich gewähren schadhafte Stellen, Risse rc. Angriffspunkte, die ihnen den Zugang zum Splint gestatten. Hier sitzen sie klumpenweise in allen Größen als eine schmie­rige, grau-weiße, formlose Masse, welche sich immer weiter ausdehnt.

Man hat die Blutläuse auch an den Wurzeln gefunden. Hier in der Erde oder an den bezeichneten Stellen der oberen Theile deS Bau­mes überwintern sie vorzugsweise.

Mit dem Erwachen der Vegetation im ersten Frühjahr finden sich auch die Blutläuse alsbald wieder ein und zwar als Larven und als erwachsene flügellose Geschlechtsthiere. Nach mehreren Häutungen wer­den sie geschlechtsreif und zeigen bei 1,5 Millimeter Länge einen ge­wölbten Körper von röthlich. brauner Grundfarbe, welche durch weißliche oder bläuliche Wolliäden mehr oder weniger bedeckt wird.

Jede Laus bringt, sobald sie erwachsen ist, lebendige Junge zur Welt. Es finden sich 30 bis 40 Eier im Mutterleibe und ebensoviel Junge können geboren werden. In der Regel finden 8 Bruten in einem Jahre statt, wodurch sich die so enorm rasche Vermehrung des Insekts erklärt. Nimmt man 30 Junge an, so gibt das bei der ersten Brut 30, bei der zweiten 900, bei der dritten 27 000 und so fort, bei der achten Brut aber 57 Milliarden Läuse!

Die Gefährlichkeit des Thieres erhöht sich durch den Umstand, daß im Nachsommer und Herbste bei den beiden letzten Generationen beflügelte Exemplare erscheinen, welche zahlreiche neue Ansiedelungen in der Nachbarschaft bilden. Diese mit Flügeln versehenen Blutläuse sind gegen Nässe und Kälte weniger empfindlich und bleiben oft lange in den Winter hinein an den Zweigen sitzen. Allmählig ziehen sie sich in die geschilderten grindigen Wucherungen und an den Wurzelhals der Bäume zurück, von wo aus im Frühjahr die ersten Läuse wieder erscheinen.

Die Vertilgung des Thiers ist möglich es gehört aber die größte Achtsamkeit dazu. Am sichersten gelingt sie, wenn das Insekt sich an einzelnen Stellen des Baumes zu zeigen beginnt.

Versäumt es der Baumbesitzer in dieser ersten Zeit des Auftretens gegen das Insekt einzuschreiten, so überzieht es bald den Baum bis in die kleinsten Zweige hinaus und seine Vertilgung ist dann weit schwie­riger, der Baum aber geht zu Grunde.

Deshalb müssen alle Apfelbäume jeder Gemarkung von Anfang Mai an, so oft als möglich durchgesehen und die Nester des Ungeziefers mit rauhen Lumpen und Bürsten zerdrückt und zerstört werden.

Bei größeren Bäumen ist es nöthig, die stark befallenen Aeste ab< zuschneiden und sofort an Ort und Stelle zu verbrennen.

Wenn bereits die ganze Baumkrone stark befallen ist, so empfiehlt sich auch im Spätsommer oder Herbst das Verjüngen derselben unter sorgfältiger Reinigung der stehen gebliebenen Aeste.

Außerordentlich bewährt zur Vertilgung der Blutläuse und anderer schädlicher Insekten hat sich folgende von dem verdienten Hofrath Pro­fessor Br. Reßler, in Karlsruhe, zusammengesetzte Mischung:

40 Gramm Schmierseife,

50 Fus-löl,

50 Tabaksextrakt,

2 Decftiier Weingeist mit Wasser auf 1 Liter verdünnt.

Dieses ganz sicher wirkende Vertilgungsmittel nebst Gebrauchsan­weisung kann man aus dem Central-Depot des Herrn Carb Gaulö, Generalagent, Heinrichsstraße Nr. 73, in Darmstadt beziehen.