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SSHrlich 9 Mari. Halbj.4M.L0Pf,.

Vierteljährlich

2 Mark 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postansjchlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Hammer Anreißer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzrat Correspondenz.

Welfpaltie« mwnbjeite »d. kenn Kaum 10 Pfg.

Die -spalt. Bette so Pfg.

DirSfPalttg-Aeile 30 Pfg

Nr. 105. Montag den 5. Mai 1884.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Bezug von Privatexemplaren der neu ausgegebenen Postportotoxe.

Von der Portotaxe (Verzeichniß der Postanstalten in Deutsch­land und Oesterreich-Ungarn, mit Angabe des Taxquadrats und der Zone zur Berechnung deS Fahrpost-Porto u. s. w) ist eine neue Ausgabe erschienen.

Exemplare derselben nebst der zugehörigen Tabelle der ausgerech­neten Portosätze werden an das Publikum käuflich abgelassen. Etwaige Anträge sind an die Kaiserlichen Postanstalten oder an die Kaiserlichen Ober.Postdirektionen zu richten. Der Erlaßpreis setzt sich zusammen aus den Druckkosten von M. 1,60 für das Stück, den Kosten für den Einband und den Schreibgebühren für das Ausfüllen der Portotaxe, welche letzteren für jeden Fall von den Kaiserlichen Ober-Postdirektionen festgesetzt werden.

Berlin W., 24. April 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

______________________In Vertretung: Sachse _______________

BekannLwachNNWN Könißl. Landrathsamts.

Die für dieses Jahr angeordnete allgemeine Pferdemusterung findet an nachstehenden Orten und Tagen statt:

Dienstag den 27. Mai c. zu Langeuselbold, Morgens 8 Uhr: Für die Ortschaften Langenselbold, Oberrodenbach, Nieder- rodenbach, Ruckingen, Langendiebach, Ravolzhausen, Rüdigheim, Rüdig- heimer.Hof, Hüttengesäß, Reuwiedermuß, Marköbel und Beiersröder- Hof.

Mittwoch den 28. Mai c. zu Wilhelmsbad, Morgens 7^9 Uhr: Für die Stadt Hanau, Gutsbezirk Wilhelmsbad mit Wil- Helmsbader. Hof.

Donnnerstag den 29. Mai c. zu WilhelmSbad, Mor­gens 7^2 Uhr: Für die Ortschaften Großauheim, Großkrotzenburg, Kesselstadt, Dörnigheim, Hochstadt, Wachenbuchen, Mittelbuchen, Bruch- köbel, Oberissigheim, Niedenssigheim und Kinzigheimer-Hof.

Freitag den 30. Mai c. zu Bergen, Morgens 7 Uhr: Für die Ortschaften Bergen, Bischofsheim, Fechenheim, Seckbach, Ber­kersheim, Gronau und Gronauer-Hof.

Sonnabend den 31. Mai c. zu Bockenheim, Morgens 7 Uhr: Für die Stadt Bockenheim.

Dienstag den 3. Jnni c. zu Bockenheim, Morgens 7 Uhr: Für die Ortschaften Eckenhem, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim und Preungesheim.

Mittwoch den 4. Juni c. zu Windecken, Morgens 7^2 Uhr: Für die Stadt Windecken und für die Ortschaften Niederdorfelden, Oberdorfelden, Dottenfelder-Hof, Kilianstädten/ Roßdorf, Ostheim, Erb. stadt und Eichen.

In Langenselbold sind die Pferde vor dem Gasthauszum weißen Roß", in Bockenheim in deroberen Königsstraße" und derunbebauten Falkenstraße", in Windecken auf demMarktplatz" vorzuführen.

Die Herrn Ortsvorstände haben dafür Sorge zu tragen, daß sämmtliche Pferde mit Ausnahme der nachstehend bezeichneten vorgesührt werden:

a. der Fohlen unter drei Jahren,

b. der Her gste,

c. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als acht Tagen abgesohlt haben.

In beiden Fällen ist eine vom Ortsvorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzulegen,

d. der zum Dienstgebrauch der Beamten im Reichs- oder Staats­dienste, sowie ber- zur Ausübung des Berufes nothwendigen Pferde der Aerzte und Thierärzte und derjenigen Anzahl sterbe der

. Posthalter, weiche zur Beförderung der Posten gehalten werden müssen.

e. der Pierde, welche laut obrigkeitlichen Attestes auf beiden Augen blind sind,

f. die tu Bergwerken dauernd unter Tage arbeitenden Pserde. >

Die Herrn Ortsvorstände haben sich in den anberaumten Terminen persönlich emzufinden.

Hanau am 25. April 1884.

Der Königliche Landrath

2422 Freiherr v. Broich.

Polizei'Ordnung.

Im Anschluß an die Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833, die regelmäßige Straßenreinigung in Hanau betr., wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 hiermit angeordnet:

In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann. Die Zuwiderhandlung hat Strafe von 1 bis 9 Mark eventuell Haft zur Folge.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Publikation in Kraft. Hanau am 15. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die oben angezogenen Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790 §. 18, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833 lauten:

Die Straßen der Stadt müssen Mittwochs und Samstags Nach­mittags, soweit eines Jeden Haus reicht, gereinigt werden. Ver­antwortlich sind die Eigenthümer der Häuser oder Diejenigen, welche solche in Miethe haben.

Polizei-Ordnung

Auf Grund des §. 5 der Beiordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister dahier Folgendes erorbnet:

Das Stehenlasfen von nicht zur Personenbeförderung bestimmten Fahrzeugen, beladenen oder unbeladenen, vor den Häusern hiesiger Sradt zur Nachtzeit, ist verboten.

Ausnahmen können auf Nachsuchen in solchen Fällen zugelassen werden, wo es sich um das Stehenlasfen von Fuhrwerken an außer dem Verkehr gelegenen Plätzen handelt.

Zuwiderhandlungen werden mit 1 bis 9 Mark eventuell entsprechen, der Haft bestraft.

Hanau am 26. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Tagesschau.

Berlin, 3. Mai. Dem zum serbischen General-Konsul für die Hansestädte, mit dem Amtssitz in Hamburg, ernannten Herrn Henri Lion ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Berlin, 3 Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Adjutanten Grafen von der Goltz, welcher sich auf kurze Zeit beurlaubte, hörten den Vortrag des Generallieute- nants von Albedyll, nahmen die Meldung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm und vor dem Diner den Vortrag des Staatssekretärs Grafen von Hatzseldt entgegen.

Gerli n, 3. Mai. Der Reichsanzeiger publicirt das Gesetz über den Zinsfuß für die nach den ein feinen Gesetzen auszugebenden Staatsschmdverschretbilngen.

- Berlin, 4 Mai. Die Mitglieder der deutschen Cholera- kommiffion, Geh Regierungsrath Dr. Robert Koch, Stabsarzt Dr Güsify und Assistenzarzt Dr. Fisch-r, sind in verflossener Nacht um 12 Uhr 25 Minuten mit dem aus München fälligen Zuge auf dem An- Halter Bahnhof eingetroffen; ihnen zu Ehren sind verschiedene Ov..tiomn in Aussicht genommen.

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 2. Mai. Der Reichs­tag beschäftigte sich zunächst mit den Wahlp^üsungen, an welche sich eine kurze Debatte genereller Natur über die Verzögerung der Wahlprü-