Beilage zu Nr. 101 des Hanauer Anzeiger.
Ei- e vielsagende Tagesordnung.
Eine Tagesordnung welche sogut wie ein Programm ist, ist für die erste Jahresversammlung des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke — in Berlin am 20. Mai — ausgestellt. Sie soll sich beschäftigen mit
1. Reform der Schank Gesetzgebung,
2. Kaffee-Schenken,
3. Schutz des häuslichen Lebens gegen die Anziehungskraft der Schenken
Die Absicht bei der Behandlung des ersten dieser Gegenstände ergibt sich aus den um Weihnachten veröffentlichten Vorschlägen der Schenken-Commission des Vereins-Vorstandes. Auf den kürzesten Ausdruck gebracht, bedeutet sie soviel wie daß durch gesetzliche Maßregeln d.e Zahl der Branntwein-Schenken wirksam und thunlichst durchgreifend vermindert werden soll.
Das genügt indessen nicht. Ein gewisses Schenken-Bedürfniß, unabhängig vom Getränk, muß immerhin anerkannt werden; deshalb soll durch Errichtung oder mittelbare Herbeiführung von Kaffee-, Thee- und Cocao-Schenken für Lolale gesorgt werden, in denen keine Alkohol-Vergiftung vorkommen kann.
Hieraus möchte nun der Schein entstehen — und in der That ist uns in Hamburg, wo entgegenkommendes wiikliches Handeln noch auf sich warten läßt, neben vielen anderen theilnehmenden Bedenken auch dies geäußert wo-den —, als wolle ober werde der deutsche Mäßigkeits Verein das Schenken-Leben befördern. Weil er nicht jegliches Bedürfniß nach dem Aufenthalt in Schenken leugnet oder so thut als gäbe es nichts dergleichen, und daher der Entstehung guter Schenken Vorschub leistet, um von den schlechten abzuziehen, soll er dem häuslichen Leben Eintrag thun. Dasselbe ist einst auch den Bildungsvereinen vorgerückt worden, als sie für ledige junge Leute gesellige Abende schufen. Allein um nichts zu versäumen, was das Schenken Leben grade wie den Alkoholgenuß in den Grenzen der Vernunft und Mäßigkeit zu halten vermag, und um selbst den leichtesten bösen Schein zu meiden, hat der Vorstand hirter die Kaffee-Schenken als dritten Verhandlungsgegenstand gesetzt: den Schutz des häuslichen Lebens gegen die Anziehungskraft der Schenken. Wir wollen hier natürlich den Berichterstattern und Rednern über diese vielseitige Frage nicht vorgreifen. Aber was jener sorgenvolle Ham- burger Freund der Sacke statt der Kaffee-Schenken betrieben haben wollte: volksthümliche Büchersammlungen zur Förderung häuslichen Lesens und Vorlesens, — das schließt der Rahmen des Themas nun so gut ein, wie die Erziehung der künftigen Arbeiter-Frauen zu praktischer HauLhaltungSkunst.
Dieser dritte Punkt der Tagesordnung sagt außerdem roch etwas anderes. Er charakterisirt den umfassenden Sinn der heutigen Mäßig- keits-Bewegung, und daß sie weit entfernt ist von dem kindlicken Ber-
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I träum auf ein Naiver salheilmittrl, beiße dies nun Nüchternheits-Gelübde, oder einschränkende Gesetzgebung, oder Bildung u .d Aufklärung, oder wie immer sonst. Alle Hindernisse der Mäßigkeit in der Lage des Einzelnen will sie Hinwegzuräumen suchen, alle sie befördernden Triebe und Gemohuhei-eu nach Möglichkeit pflegen. Zugleich zieht sie so die ganze gemeinnützig und wohlthätig aufgelegte Frauenwelt in ihren Bund.
(Aus „Nordwest".)
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 28. April. Der Reichfs- tag trat heute zunächst in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. Die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern Wie erinnerlich wurden schon in der ersten Lesung nur gegen die Erhöhung des Zolles von 3 auf 10 Mark Bedenken erhoben, im Nebligen aber die Zweckmäßigkeit der Vorlage anerkannt. Heute wurde von der linken Seite des Hauses diesen Bedenken von Neuem Ausdruck gegeben, die Majorität hielt dieselben aber für unbegründet, und schloß sich auch in dieser Beziehung dem Borschlage der Regierung an. — In dritter Lesung gelangte hierauf die Novelle zum Hülfskasfengesetz zur Berathung. In der allgemeinen Besprechung kamen noch einmal diejenigen Gesichtspunkte zur Erörterung, welche bereits in der zweiten Lesung den Gegenstand einer eingehenden Berathung gebildet hatten. Dementsprechend wurden auch die früher abgelehnten Anträge nochmals ausgenommen, jedoch auch heute wieder verworfen und das Gesetz im Wesentlichen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung, sowie eine vom Abg. Hirsch gestellte Resolution auf beschleunigte Durchführung des Gesetzes beschlossen. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Anträg-.)
Das Abgeordnetenhaus setzte die dritte Berathung der Jagd- ordnung fort. Nachdem in der Sonnabendsitzung die Wildschaden-Ersatzpflicht festgestellt worden, wurde heute zu denjenigen Bestimmungen übergegangen, welche von der Verhütung von Wildschäden handeln. Von nationalliberaler Seite wurde die Aufrechihaltung der Eingatterungspflicht der Forstbesitzer nicht blos für Schwarz-, sondern auch für Roth- und Damwild um deshalb für nothwendig erachtet, weil die beschlossene Er- satzpfltcht für Wildschaden ungenügend erscheine. Von fortschrittlicher Seite und von einem Mitgliede des Centrums wurde zudem die obligatorische Eingatterungspflicht als die alleinige ausreichende Garantie gegen Wildschaden bezeichnet, während die Majorität der Ansicht war, daß in den beschlossenen Bestimmungen über die Ersatzpflicht und über die Polizeijagden ein genügender Schutz gegen den Wildschaden enthalten sei; man wolle wohl das Schwarzwild, nicht aber das gesummte Hochwild ausrotten. Außerdem fei aber auch die Vorschrift einer obligatorischen Eingatterungspflicht undurchführbar. Die Majorität beschloß nach dem konservativen Anträge, die Eingatterungspflicht auf das Schwarzwild zu beschränken und vertagte darauf die weitere Berathung auf Dienstag 10 Uhr. ______
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