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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 93. Montag den
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Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Collekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung aus Looseerneuerung und auf Ge« Win nz ahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver. fahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus- geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder endlich indem sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr G eschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" b ezeich nen den Pri- vatverkä»fern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General - Lotterie - Direktion.
Dammas. Liliental.
OekanntwmhmlgeA Königl. LandraltzsKmtH, Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Donnerstag den 1. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Stadt Bockenheim der Jahrgänge 1862, 1863 und älteren Jahrgänge, sowie des Jahrganges 1864 bis einschließlich des Buchstaben D.
Freitag den 2. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Stadt Bockenheim des Jahrganges 1864 von Buchstaben M bis'«. Ferner aus den Gemeinden Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim und Preunges- Heim.
Sonnabend den 3. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1862 und 1863 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau
Montag den 5. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 von der Stadt Hanau.
Dienstag den 6. Mai' v.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Brüchköbel und Baiersröderhof und Dörnigheim.
Mittwoch den 7. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Dottenfelderhof, Eibstadt, Eichen, Fechenherm, Gronau, Gronauer-Hof und Groß-Auherm.
Donnerstag den 8. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Groß-Krotzenburg,
21. April 1884.
Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer-Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Freitag den 9. Mai c.
Musterung der Militarrpflichiigen aus den Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden und Riederissig- heim.
Sonnabend den 10. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Niederrodenbach, Reuhof, Oberrodenbach, Oberdorselden, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer« Hof, Rückingen und Seckbach.
Montag den 12. Mai c. Musterung der Mililitairpflichtigen aus den Gemeinden Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wiihrlmsbad und Wilhelmsbader-Hof.
Dienstag den 13. Mai c.
Clasfifikation und Loosung.
Das Ersatz Geschäft wird am 1. und 2. Mai er. im „Pfälzer Hof" zn Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens 8V2 Uhr.
Vom 3. Mai er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gasthaus „znr Mainlust" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.
Die Militairpflichtigen habe» jedoch Behufs Verlesens und Rangirens in Bockenheim um Vh und in Kefielstadt um 8V2 Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1864 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdfinst eingitreten oder mit einem Nusstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1862 und 1863 gebotenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosunasscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so wilden sie hiermit ausgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Mi- litairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden Ausdrücklich wird darauf hin« gewiesen, dass gemäß § 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelange» dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Sie erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. d. Mts. hierher einzusenden.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 13. Mai er. siattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Classifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche beiden Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 13 Mai er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz. Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum i 15. d. Mts hierher einzusend-n.