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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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Nr. 9 2 .

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Samstag den 19. April

1884.

Bekanntmachungen KönigL. Landrathsamts.

Auf den 26. d. Mts. ist eine Kreistags-Sitzung anberaumt mit nachfolgender Tagesordnung, was ich hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringe.

Hanau am 17. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Tagesordnung:

1) Ersatzwahl für das ausgeschiedene Mitglied des Kreiskommunal- kassen-Kuratoriums Herrn Fabrikanten Kehl;

2) Ersatzwahl für das ausgeschiedene Mitglied der Commission zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen preußischen Armenverbänden, Herrn Fabrikanten Kehl;

3) Nenregulirung des Hebammen-Wesens im hiesigen Kreise in Ge- mäßheit der Verfügung Königlicher Regierung vom 5. November 1883;

4) Gutachten bezüglich der angeregten Neubauten oder bedeutenderen Korrektionen von Landwegen, sowie Brücken- und Kunstbauten im hiesigen Kreise, gemäß Zuschrift deS Landesdirektors in Hessen vom 8. Februar 1884;

5) Bestellung der Jmpiärzte für das Jahr 1884;

6) Errichtung von Natural-Verpflegungs-Stationen im hiesigen Kreise zur Bekämpfung deS Landstreicherwesens;

7) Bildung einer Commiision für die Ausführung des Arbeitsr- Krankenversicherungs-Gesetzes vom 15. Juni 1883;

8) Kreishaushalts-Gtat pro 1884/85.

t Erfahrungen mit der Privatverstcherung gegen Unfälle.

Die Verhandlungen der ReichstagSkommission zur Vorberathung des Unfallversicherungsgesetzes haben sich bisher wesentlich um einen Punkt gedreht: um die Frage nämlich, ob die Versicherung bei privaten Versicherungs-Anstalten zugelassen werden solle. Von dem Abgeordneten Max Hirsch war vorgeschlagen worden, die Unternehmer lediglich zur Versicherung bei irgend einerzugelaffenen" Versicherungs. Anstalt zu verpflichten, während der Abgeordnete Gutfleisch den eventuellen Antrag stellte, den bereits versicherten Unternehmern den Zutritt zu den staatlich begründeten Genossenschaften zu erlassen. Eine Abstimmung über diese Anträge hat noch nicht staitgefunden; für feststehend kann indessen an­gesehen werden, daß außer derfreisinnigen" Partei auch die Mehrhei; der nationalliberalen Abgeordneten für dieselben eintreten und daß die Regierung dabei beharren wird, die Zulassung der Privatverstcherung für unannehmbar zu erklären.

Die Gründe dieser Ablehnung sind bekannt. Haben die Unter­nehmer die freie Wahl der Art der Versicherung, so ist an die Bildung großer festgefügter und zur Uebernahme weiterer Verpflichtungen be­fähigter BerussgeuossensÄssten nicht zu denken; weiter waltet die Gefahr ob, daß die günstigen Risiken von den privaten Anstalten vorweg genommen und daß den auf die gefährlichen Gewerbe beschränkten Ge­nossenschaften die ungünstigen Risiken unter erschwerten Bedingungen aufgebüröet werden Endlich kommt in Betracht, daß die private in gewinnbringender Absicht begründeten Versicherungs. Anstalten erfahrungS- wäßig aus geschäftlich günstige Resultate nur rechnen können, wenn sie sich ihre Verpflichtungen möglichst erleichtern, d. h. wenn sie die Aus­zahlung der Versicherung von Bedingungen abhängig machen, deren Last naturgemäß aus die Arbeiter füllt.

Von den in dieser Rücksicht gemachten deutschen Erfahrungen ist bereits vielfach die Rede gewesen. Minder bekannt dürfte sein, daß die­selben Erfahrungen in Frankreich gemacht worden sind. Gerade wie bei uns, ist auch in Frankreich die Klage über den zweifelhaften Ausgang, die lange Dauer und den r. oralisch schädlichen Einfluß der Versicherungs. und ÄicksMdigungsKroz-sfe eine beständig wiederkehrende. Wie der fran­zösische Abgeordnete Frouard neulich nachgewiesen hat, dauern diese Pro­zesse,- soweit sie von den Pariser Gerichtshöfen geführt werden, in der Mehrzahl der Fälle 6 Monate bis zwei Jahre, eine Frist innerhalb welcher der geschädigte Arbeiter zum vollständigen wirthschaftlichen Ruin

gebracht und das Verhältniß zwischen dem Unternehmer und den für ihren Kameraden Partei ergreifenden Arbeitern vollständig vergiftet wird. Naturgemäß sucht der Unternehmer, so lange er nicht an feste und klare Normen gebunden ist, die ihm zufallende Entschädigungslast möglichst zu mindern; hat er sich an eine private Versicherungs Anstalt gewendet, so verfährt diese genau in derselben Weise. Besonders bemerkenswerth ist dabei der Umstand, daß die Mehrzahl dieser Gesellschaften in Frankreich schlechte Geschäfte macht und daß dieselben gar nicht bestehen könnten, wenn sie nicht immer wieder zu Processen ihre Zuflucht nehmen wollten. Bon 15 derartigen französischen Gesellschaften haben 8 mit Verlust, nur 7 mit Gewinn gearbeitet und dadurch bereits im Jahre 1868 d?e Be­gründung eines osficiellen Versicherungs-Instituts nothwendig gemacht, zu welchem der Staat 2 Millionen Francs besteuerte, ohne daß damit eigentlich befriedigende Resultate herbeigeführt worden wären.

Bereits bei Gelegenheit der vorjährigen Berathungen über den sog. Buhl'schen Antrag war regierungsseitig darauf hingewiesen worden, daß private Versicherungs-Anstalten, die allen Ansprüchen genügen soll­ten, staatsseitig so streng kontrollirt werden müßten, daß die Freiheit ihrer geschäftlichen Grbahrung eine bloß scheinbare sein würde. Die Behauptung ist durch die in Frankreich gemachten Erfahrungen so schla- gend bestätigt worden, daß die Debatte über die Zulässigkeit der privaten Unfallversicherung für geschlossen angesehen werden kann.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." Nr. 92 veröffentlicht den internationalen Vertrag, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nord­see außerhalb der Küstengewäsier, vom 6. Mai 1882.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgefetzes vom 21. Oktober 1878 Nach demR.- u. St.-A." Nr. 91 wurden unterm 15. und

16. April verboten: 1) das mit der Ueberschrift:An das arbeitende Volk der Rheinprovinz!* und der Unterschriftdas sozialdemokratische Wahlkomitä" versehene Flugblatt, gedruckt in der Schweizerischen Ge­nossenschaftsbuchdruckerei Hottingen - Zürich. 2) die nichtperiodische Druckschrift:Das Recht auf Faulheit." Von Paul Lafargue. Aus dem Französischen. Hottingen - Zürich. Schweizerische Genossenschafts' buchdruckerei 1884.

Berlin, 18 April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen zunächst den Polizeipräsidenten zum Vortrage, nahmen die Meldung des zum Präses der General Ordenskommission ernannten Generals der Kavallerie, General Adjutanten von Rauch ent­gegen und ertheilten dem Präsidenten des Reichsgerichts, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Simson und dem Obersten und Flügel -A jutanten Sr. Majestät des Königs von Schweden und Norwegen, Audienz. Wenn in dem Befinden Ihrer Maj stät der Kaiserin und Königin auch noch keine wesentliche Veränderung eintrat, so ist doch der Verlauf der Krankheit ein befriedigendender.

Berlin, 18. April. Das Militär Wochenblatt veröffentlicht die Genehmigung des Abschiedsgesuchs des Herzogs Paul von Mecklen­burg, sowie die Ernennung des Generals Rauch II. zum Präses der Generalorderskommission an Stelle des zur Disposition gestellten Gene­rallieutenants Steinäcker.

Berlin, 17 April Ueber die Heizfysteme für Gebäude höhe- I rer Unterrichtsonstalten hat sich der Unterrichtsminister nach einberichte- I ter Aeußerung der Bauabtheürwg im Ministerium der öffentlichen Ar- betten den Schulcollegien gegenüber ausgesprochen. Danach soll von ei­ner Dampfheizanlage abgesehen, es jedoch, näherer, von örtlichen Ver- hältuissen abhängenden Erörterung jedesmal üb dessen werden, ob eine Central-Laftheizanlage oder Lokalheizung mit Ventilationsöfen zu wäh­len sei. Es sei davon aaszugehen, daß in Bezug auf Gesundheitsrück­sichten ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Ofenheizung mit ausgie­bigen Mtungseinrzchtungen und einer rationell angelegten Luftheizung ! nicht besteht; bei beiderlei Anlagen komme es nur darauf an, durch zweckmäßige Einrichtungen eine richtige Wirksamkeit derselben zu sichern.

Wesel, 14. April. Bor eine eigenthümliche Entscheidung ist der hiesige Buchdruckereibesitzer W. Bertram gestellt Derselbe, Preuße ' von Geburt, wanderte vor Erfüllung seiner Militärpflicht nach Belgien