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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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»I- ifpalttge Garmrndzeilc ob. beten Saum 10 Pfg.

Sie Sspalt. Seile 20 Psg.

LieSspaltigeZeile 30 Pfg.

Nr. 90.

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Donnerstag den 17. April

1884.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Bekanntmachung.

I In Gemäßheit deS §. 61 der Ersatz Ordnung vom 28. September

1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Donnerstag den 1. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Stadt Bockenheim der Jahrgänge 1862, 1863 und älteren Jahrgänge, sowie des Jahrganges 1864 bis einschließlich des Buchstaben JL.

Freitag den 2. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Stadt Bockenheim des Jahrganges 1864 von Buchstaben M. bis Z. Ferner aus den Gemeinden Ber­kersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim und Preunges- Heim.

Sonnabend den 3. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1862 und 1863 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Montag den 5. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 von der Stadt Hanau.

Dienstag den 6. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bifchofs- heim, Bruchköbel und Baiersröderhof und Dörnigheim.

Mittwoch den 7. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Groß-Auheim.

Donnerstag den 8. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Groß-Krotzenburg, Hüttengefäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer-Hof, Kilianstädten und Langendiebach.

Freitag den 9. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden und Niederissig- heim.

Sonnabend den 10. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Niederrodenbach, Reuhof, Oberrodenbach, Oberdorfelden, Oberissigheim, Ostheim, Philipps­ruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer- Hof, Rückingen und Seckbach.

Montag den 12. Mai c.

Musterung der Mililitairpflichtigen aus den Gemeinden Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader-Hof.

Dienstag den 13. Mai c.

Classifikation und Loosung.

Das Ersatz-Geschäft wird am 1. und 2. Mai er. im 'Pfälzer Hof" zu Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens ö1^ Uhr.

Vom 3. Mai er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gast­hauszur Mainlust" in Keffelstadt statt und beginnt Morgens * O1^ Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Berlesens und Rangirens in Bockenheim um Tta und in Keffelstadt um 8Vs Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1864 geboren find und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik- arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen find.

2) Alle die im Jahre 1862 und 1863 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliesern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hier­her zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Mi- litairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine er- hoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hin« gewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelange« dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.

Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. d. MtS. hierher einzusenden.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

An der am 13. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Classifikation der Reservisten und Landwehrmannschasten, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 13. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. d. Mts. hierher einzusenden.

Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 2. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v Broich.

Polizei-Verordnung.

Aus Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Pslizeiverwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister dahier Folgendes verordnet:

Das Verbringen von Kinderleichen nach dem Friedhofe mit Lohn­kutschen wird mit Rücksicht auf die aus deren anderweiten Benutzung für das Publikum erwachsenden sanitären Gefahren untersagt.

Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldbuße bis zu 9 Mark, im Unvermögenssalle mit entsprechender Haft bestraft.

Hanau am 15. April 1884.

Der Königliche Landrath

Freiherr v. Broich.

Gefunden: Ein Spazierstöckchen. Ein rothes Kreuz. Ein s. g.

Kokos-Teppich. Ein Messer. Ein Sack mit ca. 16 Gescheit Hafer.

Verloren: Ein Portemonnaie mit Inhalt.

Hanau am 17. April 1884.

_____________________Aus Königl. Landrathsamt.

Bekanntmachung.

Postkarten mit Antwort nach Nicaragua.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Post­karten mit Antwort abgesandt werden können, sind nunmehr auch Nicaragua beigetreten. Das Porto für derartige Postkarten nach Nicaragua beträgt 20 Pfennig.

Berlin W, 8. April 1884.

Der Staatsfekretair des Reichs-Postamts.

Stephan.