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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fenrwge, mit belietrist scher Beilage, und Samttags mit der Berliner Promnznrl Correipondenz

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Nr. 88.

Mittwoch den 16. April

1884.

BLZanntmachNNgerr Königl. Landrathsamts.

Polizei-Ordnung.

Im Anschluß an die Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790, vorn 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833, die regelmäßige Straßenreinigung in Hanau betr., wird noch Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 hiermit angeordnet:

In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann. Die Zuwiderhandlung hat Strafe von 1 bis 9 Mark eventuell Haft zur Folge.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Publikation in Kraft.

Hanau am 15. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die oben angezogenen Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790 §. 18, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833 lauten:

Die Straßen der Stadt müssen Mittwochs und Samstags Nach­mittags, soweit eines Jeden Haus reicht, gereinigt werden. Ver­antwortlich sind die Eigenthümer der Häuser oder Diejenigen, welche solche in Miethe haben.

Im Frühjahr dieses Jahres findet eine allgemeine Musterung des Pferdebestandes statt. Die Herrn Ortsvorstände wollen deshalb alsbald den in ihren Gemeinden vorhandenen Pferdebestand aufnehmen und sich hierzu des nachstehenden Schemas bedienen.

Die Namen der Pferdebesitzer sind alphabetisch einzutragen.

Fohlen unter drei Jahren, Hengste, die zum Dienstgebrauch noth- wendigen Pferde der Beamten im Reichs- oder Staatsdienste, sowie die zur Ausübung des Berufs nothwendigen Pferde der Aerzte und Thier, ärzte'und diejenige Anzahl Pferde der Posthalter, welche zur Beförde- rung der Posten kontraktlich gehalten werden müssen, sind nicht mit aufzunehmen.

Die aufgestellten Nachweisungen find bis zum 24. d. Mts. hierher

Lfd.

Nr.

Namen des Besitzers.

Anzahl der Pferde.

Bemerkungen.

Hanau am 10. April 1884.

Der Königliche Landrath.

2128 In Vertr.: B aabe.

Mehrfach habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß Seitens der Herren Ortsvorstände Bittstellern Gesuche atüftirt oder besondere Atteste ausgestellt und diese dann den Betheiligten unverschlossen ausgehändigt, auch Berichte und Aeußerungen über Gesuche wie sonstige amtliche Schriftstücke Privatpersonen unverschlossen zur Weiterbeförderung über» geben werden.

Dies Verfahren führt zu Unzuträglichkeiten, welche vermieden wer­den müssen. Ich weise daher die Herren Ortsvorstände des Kreises zu­gleich im Verfolg einer Verfügung der Königlichen Regierung vom 15. Juni 1868 an, Bittgefuche (über welche ja doch in der Regel der Be­richt des Bürgermeisters eingesordert wird) überhaupt nicht zu attestiren, Atteste nur in den gesetzlich statthaften Fällen auszustellen und gehö­rig verschlossen unter der Adresse der bezüglichen Be­hörde rc. auszuhändigen, auch alle Berichte und sonstigen Schriftstücke

in besonderen Couverts verschlossen abzusenden und muß ich erwarten, daß hiergegen nicht verstoßen wird.

Hanau am 8. April 1884.

Der Königliche Landrath

3381 In Vertr.: Baabe.

Tagesscha«.

Berlin, 15. April. Se. Majestät der Kaiser und König liessen Sich am ersten Osterfeiertage von dem Polizeipräsidenten von Madai und am zweiten von dem Wirklichen Geheimen Rath von Wil- mowski sowie von dem Staatsminister Grafen von Hatzfeldt Vortrag halten. Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge des Chefs der Admiralität, Generallieutenants von Caprivi sowie des Chefs des Militärkabinets, General - Adjutanten von Albedyll.

Berlin, 14. April. DerKöln. Ztg." wird berichtet:Wie­derholte Audienzen, welche Fürst Bismarck in der letzten Zeit bei dem Kaiser und dem Kronprinzen gehabt hat, werden allgemein auf Vorträge des Reichskanzlers über die Wiederbelebung des Staatsraths bezogen. Indessen wird die Angabe bestätigt, daß der Plan dazu doch erst in den äußern Umrissen entworfen und alle näheren Ausführungen noch vorbe­halten seien."

Berlin, 15. April. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung erblickt in der Aufnahme der russischen Eisenbahn-Anleihe einen charak- teristischen Umschwung gegen früher. Selbige werde sehr vertrauensvoll als ein Schritt zur Consolidirung der inneren Verhältnisse des Zaren­reiches angesehen. Dieser Eindruck sei verstärkt worden durch die Theilnahme der Preußischen Seehandlung an der Finanzirung der An­leihe.

In Köln ist am Samstag der Aufruf zur Katholikenversamm­lung und ebenso dieKölnische Volkszeitung", welche denselben enthielt, auf Grund des §. 131 des Strafgesetzbuches" (Wer erdichtete oder ent­stellte Thatsachen" u. s. w.) beschlagnahmt worden.

B reslau, 15. April. Die Schlesische Volksztg. will wissen, Ledochowski habe auf das Erzbisthum Posem Gnesen verzichtet und der Papst habe diese Resignation angenommen.

Paris, 15. April. Nachrichten aus Anzin sagen: die Stimmung unter den Strikenden sei eine erheblich günstigere, sodaß eine Wieder­aufnahme der Arbeit in größerem Maßstabe demnächst erwartet werde.

Cahors, 15. April. Bei der Enthüllung der Statue Gam- betta's gab Ferry den Gefühlen des Schmerzes über das frühe Hin- scheiden Gambetta's Ausdruck, welches eine nicht auszufüllende Lücke gerissen habe. Gambetta's Andenken werde nicht erlöschen, weil es ver­knüpft sei mit tiefen Schmerzen des Vaterlandes, sondern könne nur noch wachsen in der Unparteilichkeit der Geschichte. Die Liebe zu Frankreich sei die ihn beherrschende Leidenschaft gewesen. Für Frankreich habe Gambetta in 12 Jahren mehr Kräfte aufgewendet, als es sonst in langen Leben möglich sei. Der Kriegsminister brächte Gambetta die Hul­digung der Armee dar. Gambetta habe die nationale Vertheidigung organisirt und sei niemals verzweifelt an der Rettung des Vaterlandes. Die Liebe zu Frankreich habe Gambetta zn guter Stunde gelehrt, daß die Ration in der Welt nur unter der Bedingung mitzähle, daß sie stark und jederzeit bereit sei, die Rechte Anderer zu respektiren, aber auch ihr Blut zu vergießen für die Vertheidigung der Heimath und der Ehre Frankreichs. Die Armee werde Gambetta niemals vergessen.

Im Jahre 1866 starb in Dublin der Wollwaarenfabrikant Ja­mes Egan und hinterließ sein ganzes, eine Million Pfund Sterling be­tragendes Vermögen dem seitdem verstorbenen katholischen Erzbischof Süllen für kirchliche und wohlthätige Zwecke. Die Verwandten Egan's strengten einen Prozeß an, der noch nicht zur Austragung gelangt ist und jetzt eine neue Wendung erhalten hat. Das Testament ist nämlich verloren gegangen und Erzbischof Mac Eabe schreibt eine Belohnung von Lstrl. 2000 auf die Zustandebringung desselben aus.

St. Petersburg, 15. April. Durch Kaiserlichen Ukas vom 8. April (27. März) erfolgte bie Ernennung des bisherigen G-sandten in München, von Staat, zum Botschafter in London.