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Abonnenten mit dem betreffen, den Postaufschlag. Weetn,eine Num­mer 10 Psg.

Hanauer Ammer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und ^Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

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Sir sfralt Seite 20 M.

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Nr. 88. Dienstag den

15. April 1884.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Polizei-Ordnung.

Im Anschluß an die Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833, die regelmäßige Straßenreinigung in Hanau betr., wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 hiermit angeordnet:

In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Auswirbeln von Staub nicht stattfinden kann. Die Zuwiderhandlung hat Strafe von 1 bis 9 Mark eventuell Haft zur Folge.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Publikation in Kraft. Hanau am 15. April 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Die oben angezogenen Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1790 §. 18, vom 23. Mai 1822 und vom 27. September 1833 lauten:

Die Straßen der Stadt müssen Mittwochs und Samstags Nach­mittags, soweit eines Jeden Haus reicht, gereinigt werden. Ver­antwortlich sind die Eigenthümer der Häuser oder Diejenigen, welche solche in Miethe haben.

Unter der Schasheerde des Pachter Diehl zu Dottenfelderhof ist die Räude ausgebrochen.

Hanau am 7. April 1884.

Der Königliche Landrath.

3265 In Vertr.: Baabe.

Mehrfach habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß Seitens der Herren Ortsvorstände Bittstellern Gesuche attestirt oder besondere Atteste ausgestellt und diese dann den Betheiligten unverschlossen ausgehändigt, auch Berichte und Aeußerungen über Gesuche wie sonstige amtliche Schriftstücke Privatpersonen unverschlossen zur Weiterbeförderung über­geben werden.

Dies Verfahren führt zu Unzuträglichkeiten, welche vermieden wer­den müssen. Ich weise daher die Herren Ortsvorstände des Kreises zu- gleich im Verfolg einer Verfügung der Königlichen Regierung vom 15. Juni 1868 an, Bittgesuche (über welche ja doch in der Regel der Be­richt des Bürgermeisters eingefordert wird) überhaupt nicht zu attestiren, Atteste nur in den gesetzlich statthaften Fällen auszustellen und g e h ö« rig verschlossen und der Adresse der bezüglichen Be­hörde rc. auszuhändigen, auch alle Berichte und sonstigen Schriftstücke in besonderen Couverts verschlossen abzusenden und muß ich erwarten, daß hiergegen nicht verstoßen wird.

Hanau am 8. April 1884.

Der Königliche Landrath

3381 In Vertr.: Baabe.

Tagesschau.

Berlin, 12, April. Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs schreitet fort, so daß Allerhöchstderselbe bereits wieder längere Vorträge entgegennehmen kann. Das Zimmer dürfen Se. Majestät noch nicht wieder verlassen.

Berlin, 12. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag 11 ^ Uhr die Vorträge des Kriegsministers und des Generallieutenants von Albedyll entgegen.

DerR. u. St.-A." enthält: Gesetz, betreffend die weitere Her. stellung von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung für Rechnung des Staates, die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Heide nach der Landesgrenze bei Ribe, sowie die Beschaffung von Mitteln für die Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staats- eisenbahnnetzes, vom 4. April 1884.

M e tz, 14. April. Der Gouverneur von Metz, General von Schwerin, ist gestern Abend 91/» Uhr gestorben. (Der Verstorbene hätte am 14. August dieses Jahres sein 50'jähriges Dienstjubiläum gefeiert. General v. Schwerin entstammte einer altprmßischen Offiziersfamilie, aus welcher schon mehrere bewährte Truppenführer hervorgegangen sind.

Auch der Verstorbene hat sich im deutsch > französischen Kriege als Com­mandeur der 10. Infanterie Brigade wiederholt ausgezeichnet, namentlich in den Schlachten von Spichern, Vionville, Mars - la. Tour und Le Mans. Später zum Commandeur der 6. Division befördert, übernahm er im Jahre 1876 das Gouvernement von Metz, in welcher Stellung er sich nach allen Richtungen hin auf einem Posten trefflich bewährte, der zu den wichtigsten militärischen Aemtern gehört und mit welchem eine ungemein große Verantwortlichkeit verknüpft ist.) (Fr. Jl.)

Metz, 12. April. Der Gouverneur von Metz, General von Schwerin, ist gestern Abend von einem Schlaganfall betroffen worden; sein Zustand soll, derLothringer Zeitung" zufolge, bedenklich sein.

Wien, 12. April. Das Fremdenblatt vernimmt, der Kaiser spendete zur Herstellung des zweiten Gebäudes für das deutsche Landes­theater in Prag zehntausend Gulden aus seiner Privatschatulle.

Wien, 12. April. DieWiener Zeitung" veröffentlicht das Finanzgesetz und den Budget Voranschlag für 1884.

Paris, 11. April. Wie das Journal ^Tälägrophe" meldet, hätten sämmtliche Minister und die hervorragenderen Mitglieder des Hoses von Annam Hue verlassen und den Sitz der Regierung nach der Provinz Hanghoa verlegt, um sich dem französischen Einfluß zu ent­ziehen. Eine Bestätigung dieser Nachricht liegt freilich in keiner ande­ren Zeitung vor.

Paris, 11. April. Mehrere Regierungsblätter veröffentlichen nachstehende Note:Nach einer im Vatikan aus Laos eingelaufenen De­pesche haben die Mandarinen der Provinz Than Hoa jüngsthin eine ge­wisse Anzahl christlicher Missionäre gefangen genommen. Nachdem diese eine Zeit lang eingesperrt waren, wurden sie scheinbar in Freiheit ge­setzt ; in Wahrheit aber lieferte man sie einer Räuberbande aus, welche sie ermordete. Fünf Missionäre, die Patres Gelot, Rival, Söguret' Antoine und Manissot, wurden auf diese Weise mit dreißig Katechisten der Provinz Than-Hoa masiakrirt. Die zahlreichen in diesem Theile Tongkings gegründeten Christenniederlassungen sind seit kurzem vollstän­dig zerstört. Dem französischen Residenten kommt es zu, eine exempla­rische Bestrafung zu fordern. Vor allem muß man nach oben hin treffen und gerade die Mandarinen sind es, die gezüchtigt werden müssen."

Paris, 12. April. Ein Telegramm aus Songtay vom 10.

d. meldet: Die Brigade Negrier wurde durch ihre Artillerre aufgehal­ten, welche sehr langsam in den Dschunken stromaufwärts fährt und erst morgen mit der Brigade zusammentreffen dürfte. Die Brigade Briöre, auf dem rechten Ufer des Schwarzen Flusses vereinigt, bemerkte auf dem anderen Flußufer einige feindliche Abtheilungen. Zwischen den beiden Colonnen sind optische Telegraphenverbindungen hergestellt worden. Annamiten sagen aus, daß Honghoa geräumt sei.

Paris, 13. April. Aus Songtay vom 11. d. wird gemel­det: Die Brigade Negrier bombardirte am Mittwoch das vor Honghoa gelegene Dorf. Der Feind begann darauf die Stadt zu räumen, nach­dem er Feuer an dieselbe gelegt hatte. Die Brigade Bridre passirte während des Rückzuges des Feindes den schwarzen Fluß, um Honghoa von der Seite der Berge her zu umgehen. Dieselbe wird morgen in Honghoa einrücken. Die Chinesen fliehen in der Richtung auf Phula.

London, 12. April. Der Prozeß gegen Daly und Egon dürfte zu wichtigen Enthüllungen über das Treiben des' irisch - amerika- nifilen Dynamitarsen führen Es verlautet, der in London verhaftete Fitzgerald, welcher angeblich in allen Femercomplotm eine bedeutende Rolle spielte, sei Kronzeuge geworden.

Mad rid, 13. April. Der Generalgouverneur von Cuba telegraphirie gestern aus Havannah, daß die Bande Aguerro's, die aus 15 Mann bestehe, nach den Dschungels geflohen sei und daß ihr die Gendarmerie auf den Ferien sei. Der Generalgouverneur habe keinen Anlaß gehabt, außergewöhnliche Maßregeln zu ergreifen. Cuba fei ruhig.

Madrid, 14. Apr l. Nach weiteren Meldungen aus Cuba wird die Verfolgung der Bande Aguerro's noch fortgesetzt und hoffte man sich ihrer in kürzester Frist bemächtigen zu können. Eine andere Bande von 42 Mann unter der Führung eines gewissen Duranas ist gänzlich aufgehoben worden.

Petersburg, 14. April Die geographische Gesellschaft hat gestern via Kiachta folgendes Telegramm vom Forschungsreifenden Prschewalsky aus Alaschan vom 20. Januar erhalten: Die Wüste Gobi