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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erschein- täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner PrDnzial Correspondenz.
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Nr. 87.
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Samstag den 12. April
1884.
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Bekanntmachungen KönigL. Landrathsamts.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz- Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz. Geschäft bekannt gemacht:
Donnerstag den 1. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Stadt Bockenheim der Jahrgänge 1862, 1863 und älteren Jahrgänge, sowie des Jahrganges 1864 bis einschließlich des Buchstaben h.
Freitag den 2. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Stadt Bockenheim deS Jahrganges 1864 von Buchstaben M. bis Z. Ferner aus den Gemeinden Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim und Preunges- Heim.
Sonnabend den 3. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1862 und 1863 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Montag den 5. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 von der Stadt Hanau.
Dienstag den 6. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel und Baiersröderhof und Dörnigheim.
Mittwoch den 7. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Groß-Anheim.
Donnerstag den 8. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Groß-Krotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer-Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Freitag den 9. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorselden und Riederissig-
heim.
Sonnabend den 10. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Niederrodenbach, Reuhof, Oberrodenbach, Oberdorfelden, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer-
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Mi- litairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werde». Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß 8 31 Nr. 1 der Ersatz Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelange» dürfe», als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. d. MtS. hierher einzusenden.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigens Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 13. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Classifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche beiden Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 13 Mai er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche sür den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. d. Mts hierher einzusenden.
Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt z« bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau am 2. April 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Hof, Rückingen und Seckbach.
Montag den
Musterung der Mililitairpflichtigen
Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad
Dienstag den
Classifikation
12. Mai c.
aus den Gemeinden Wachenbuchen, und Wilhelmsbader-Hof.
13. Mai c.
und Loosung.
am 1. und 2. Mai er. im
Das Ersatz-Geschäft wird
„Pfälzer Hof" zu Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens 8V2 Uhr.
Vom 3. Mai er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gast- i haus „zur Mamlnst" in Kefselstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.
Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens in Bockenheim um 7'/« nnd in Kefselstadt um 8V2 Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1864 geboren find und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik- arbeitet und Dienstboten im Kreise sich aushalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand
1)
2)
veisehen sind.
Alle die im Jahre 1862 und 1863 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Erfatz- Commission versehen sind.
Der Maurer Wilhelm Walzer zu Enkheim beabsichtigt auf seinem Grundstücke in der Gemarkung Seckbach, im JhmeSfelde, Karte Nr. 749, 2,94 Ar haltend, eine Talgschmelzerei anzulegen.
Sollte Jemand Einsprache dagegen zu erheben haben, so ist diese innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, bei Vermeidung des Ausschlusses hier vorzubringen.
Antrag und Zeichnungen liegen zur Ansicht bereit.
Hanau am 3. April 1884.
Der Königliche Landrath
3110 Freiherr v. Broich.
Für den Jean Georg Jassoy aus Hanau, 16 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbände behufs Aus- wanderung nach Amerika ncchgesucht.
Hanau am 9. April 1884.
Der Königliche Landrath
3401 Freiherr v. Broich.
t Die politische Lage.
In der kurzen Zeit, während welcher der Reichstag seit seiner Eröffnung bis zur Vertagung beschäftigt war, sind zwar, abgesehen von der Bewilligung der für Marinezwecke geforderten Mittel, die parlamentarischen Geschäfte nur wenig gefördert worden. Gleichwohl haben diese wenigen Wochen genügt, um über die parlamentarische und politische Situation eine Klarheit zu verbreiten, welche auf die weitere Entwickelung der Dinge nur förderlich einwirken kann. Zwei Aufgaben