ÄSoMnewKÄtik Vrr»:
Sibrii« , Wert. ♦«IbiMW.MMBfa.
Bi-rteljährlich
* Start as M«. Wir aurwSrtige Ldonncntcn
»tt betn betreffen.
*en P°slaus!chU>^ DteetnjelneStnm» stet 10 Psg.
Hanmer Inniger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samttags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
»te Ifpaltt«, •Nmenbfetle * Wies Reu« 10 *fs.
eu Spalt. Stile «>PIg.
ri«»ft>-ItigegeU« M Pk
Nr. 86.
Donnerstag den 10. April
1884.
BekanntmachNNgen Königl. Landrathsamts.
Den Herrn Standesbeamten des Kreises wird zufolge Verfügung der Königlichen Regierung vom 17. v. MtS. ä. I. 2381 bekannt gegeben, daß da wiederholte Verletzungen der in den §§. 28 und folg, des ReichsgesetzeS vom 6. Februar 1875 über die Eheschließung enthaltenen Bestimmungen vorgekommen sind, die genaueste Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hiermit eingeschärst wird. Gleichzeitig wird auf den §. 69 deS Gesetzes vom 6. Februar 1875 aufmerksam gemacht, wonach der Standesbeamte eintretenden Falles eine Geldstrafe bis zu 600 Mark verwirkt, wenn er sich eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften zu Schulden kommen läßt.
Bei den Revisionen der Standesämter wird eine dahin gehende Prüfung der Einträge rc. erfolgen.
Hanau am 2. April 1884.
Der Königliche Landrath
2701 Freiherr v. Broich.
Der Metzger und Gastwirth Selmar Kühn zu Seckbach beabsichtigt in seiner Hofraithe, Brandversicherungs-Nummer 2 der Leon- Hardsgasse daselbst, eine Metzgerei anzulegen.
Diejenigen Personen, welche Einsprache dagegen zu erheben haben, haben solche innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, hier vorzubringen, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben.
Antrag und Zeichnungen liegen zur Ansicht bereit.
Hanau am 2. April 1884.
Der Königliche Landrath
3159 Freiherr v. Broich.
Gefunden: Ein Springseil. Eine kleine Kratze. Ein Heft mit der Aufschrift „Oberförsterei Wolfgang". Ein Testament mit der Inschrift „August Krausse". Ein Waschzuber. Eine Heimath-Beschei« nigung für Heinrich Schnitzer aus Roßdorf. Ein goldener Kinder- Ohrring.
Hanau am 10. April 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 9. April. Das Allgemeinbefinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist, in Anbetracht deS noch nicht ganz gewichenen ErkältungSzustandes, ein zufriedenstellendes.
— Berlin, 9. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vortäge des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck und des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.
— Berlin, 8. April. Die längst angestrebte, aber bisher noch immer gescheiterte Vereinigung aller deutschen Militärvereine zu einem großen Bunde unter dem Protectorate des Kaisers soll nach Mittheilungen, welche dieser Tage in einem schlesischen Militärvereine gemacht worden sind, nunmehr in naher Aussicht stehen. Darnach werden alle preußischen Militär« und Kriegervereine dem Kricgerbunde beitreten, der seinerseits dadurch, daß den einzelnen Vereinen die Beibehaltung ihrer Statuten gestattet wird, den bayerischen und sächsischen Widerstand bricht, den die dortigen Mililärvereine der Einigung entgegengesetzt haben.
— Bekanntmachung auf Grund des ReichsgesetzeS vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Rr. 86 wurde unterm 9 April verboten: die vom Mittwoch, den 9. April 1884, datirte Nummer 100 der zu Berlin im Verlage von Julius Spitz u. Co. erscheinenden periodischen Druckschrift: „DaL kleine Journal". Zeitung für alle Gesellschaftsklassen.
— Bei mehreren Unterrichtsanstalten sind unter den Schülern und den in den Anstaltsgebäuden wohnenden Lehrerfamilien typhöse Erkran- kungen vorgekommen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die schlechte Beschaffenheit des Wassers und insbesondere die zeitweise erfolgte Jnfi- zirung desselben aus Abzugskanälen und Kloaken zurückzuführen waren. Der Kultusminister hat daraus Veranlassung genommen, den Provinzial- Schulkolleglen eine allgemeine Prüfung der in Betracht kommenden Ver- hältnrsse, insbesondere bei den JnternatSanstalten und eine Untersuchung
der Beschaffenheit des Wassers für alle diejenigen Fälle zu empfehlen, wo Grund zu der Vermuthung vorliegt, daß das Wasser der Anstaltsbrunnen gesundheitsschädliche Stoffe enthalten könnte.
— Während bei uns von gewisser Seite, so namentlich von den Freisinnlern gefordert wird, daß die gegenwärtige Besteuerungsform des Zuckers — nämlich die Besteuerung des Rohmaterials, der Rüben — aufgegeben und statt dessen die Besteuerung des fertigen Produkts, die Fabrikatsteuer, eingeführt werde, und während zur Begründung dieser Forderung namentlich auf die angeblich guten Erfolge des Fabrikatsteuersystems in Frankreich hingewiesen wird, ist man in Frankreich im Begriff, daS Fabrikatsteuersystem aufzugeben und zu der in Deutschland herrschenden Besteuerungsform, nämlich der Rübensteuer, Überzugehen. Wie aus Paris gemeldet wird, hat die Zuckerkommission nach der vom Ministerpräsidenten Ferry und vom Finanzminister Tirard gegebenen Auskunft eine Vorlage angenommen, wonach vom nächsten September ab die Zuckerrübe besteuert werden soll; die Besteuerung des Zuckerrüben- saftes wurde abgelehnt. Dieser interessante Vorgang wird den Freunden der Fabrikatsteuer in Deutschland recht ungelegen kommen.
— Wien, 8. April. Der Kaiser hat den russischen Militär- Attache v. Kaulbars in längerer Audienz empfangen.
— Paris, 9. April. An verschiedenen Punkten deS Kohlenreviers zu Anzin fanden Dynamit-Explosionen gegen Nichtgrevisten statt; es wurde jedoch keiner verletzt.
— London, 9. April. Die geringen Strafen, welche den landesüblichen „Weiberprüglern" in England zugemessen werden, und die ein« gefletschte Brutalität der Männer in den untern VolkSklassen, welche die surchtbarsten Mißhandlungen ihrer Frauen als eine Art berechtigten Sports betrachten, veranlaßte den Abg. Macfarlane in Folge einer unbefriedigenden Antwort seiner dießfälligen Interpellation im Unterhause anzumelden, daß er den Antrag stellen werde, die Frauen dem Thierschutzgesetze zu unterstellen, um ihnen besseren Schutz zu sichern, als dies gegenwärtig der Fall ist.
— London, 9. April, 11 Uhr 32 Min. Morgens. Reuter'S Büreau meldet aus Kairo von heute: Nachrichten aus Berber melden die Ankunft eines Boten, welcher am 27. Khartum verlassen hat. Der Bote sagt aus, die Lage sei eine kritische, die irregulären Truppen hät- ten revoltirt. Eine officielle Bestätigung dieser Nachricht ist bis jetzt nicht eingegangen.
— Bukarest, 9. April. In Folge des Vertrauensvotums beider Häuser zog Bratiano seine Demission zurück
— Kairo, 9. April Eine Depesche Gordons an Baring aus Khartum vom 30. März meldet, daß mehrere Zusammenstöße mit dem Feind stattgefunden hätten, worin Gordon die Oberhand behielt. Gor- don schätzt die Ausständischen auf 1500 bis 2000. Der Mahdi soll den Aufständischen 4 Gebirgsgeschütze und 2 Nordenfeldkanonen geschickt haben. — Gordon entwaffnete am 25. März die Baschibozuks, welche sich weigerten zu marschiren. Am weißen Ril herrscht Ruhe. Khartum ist gut verproviantirt.
— Hamburg, 8. April. Der Postdampfer „Frisia" von der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt- Aktien - Gesellschaft ist in New- Hork eingetroffen.
ReichsgerichtsCntscheidunge».
— Hat sich bei einem Darlehnsvertrage der DarlehnSnehmer dem Darleiher gegenüber verpflichtet, die Zinsen an dem jedesmaligen Wohnort des Darleihers zu entrichten und daselbst auch das Kapital zurück« zuzahlen, so ist der DarlehnSnehmer dadurch nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 1. März d. I., nur verpflichtet, die Zahlung der Zinsen und des Kapitals an dem jedesmaligen Wohnorte des ursprünglichen Darlehnsgläubigers, nicht aber an dem Wohnorte eines etwaigen Cessionars zu leisten. Für die Einklagung des Kapitals und der Zinsen ist in diesem Falle das Gericht des Wohnortes des CessionarS nicht zuständig.