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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samllags mit der Berliner Provinzral Correspondenz.

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Nr. 75.

Freitag den 28. März

1884.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. April 1884 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", amtliches Organ für den Kreis nnd Statt Hanau, mit Provinzial-Correfpondenz.

Derselbe bringt täglich die neuesten Telegramme, amtliche Bekanntmachungen, die wichtigsten politischen u. Tagesereignisse, Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhat. tungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannichfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

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Die Expedition desHanauer Anzeiger.

Bekanntmachungen Königl. LandrathsaMts.

Die Herrn Ortsvorstände werden an die sofortige Einsendung der Klaffensteuer-Zu- und Abgangslisten pro II. Halbjahr 1883/84 so­wie der Listen der zu den Klassensteuerstufen 1 und 2 durch Zugang, stellung neu veranlagten, in keine Rolle aufgenonnnenen Personen hier, mit erinnert.

Hanau am 27. März 1884.

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Zugelaufen: Ein gelber Spitz mit weißer Stirn und weißer Schweifspitze.

Bergen am 27. März 1884.

Bölp, Bürgermeister.

Tagesschau.

Berlin, 27. März. DerR - u. St.-A." meldet: Durch Beschluß des StaatsministeriumS ist für den Umfang des Sprengels des Erzbisthums Köln die Wiederaufnahme der eingestellten Staatsleistungen von Neujahr 1884 ab angeordnet worden.

Berlin, 27. März. Die Communalsteuer Commission des Abgeordnetenhauses nahm in zweiter Lesung den §. 1 nach dem Beschluß der ersten Lesung in etwas mobificitter Fassung an. Hinsichtlich der zu besteuernden Consumvereine wurde folgende nähere Bezeichnung angenom- wen: Consumvereine jeder Art, insofern dieselben den Gewinn für ihre Mitglieder verrechnen.

Berlin, 27. März. In der heutigen Sitzung der Unter­richts. Commission des Abgeordnetenhauses erklärte der Regierungskom- Missar, daß das Schuldotationsgesetz fertiggestellt sei. Das Staatsmini, sterium habe bereits darüber berathen, wann dasselbe vorgelegt werden solle, einen Beschluß hierüber noch nicht gefaßt. Das Dotations. Gesetz regele nicht nur die SchulunterhaltungSpflicht, sondern auch die Alters, zutage und die Pensionsfrage. Die Bestimmungen der Pensionsverhält- nisse lehnen sich unmittelbar an die bestehenden Bestimmungen für Staats- beamte an. Rücksichtlich dieser Erklärung beschloß die Commission eine motivirte Tagesordnung über sämmtliche hierauf bezügliche Petitionen.

Berlin, 27. März. (Commission des Socialistengesetzes.) 3n der Generaldebatte erklärte Reichensperger (Crefeld) sich vorläufig gegen das Gesetz Die Socialisten seien am besten durch die Freigebung der katholischen Kirche und auf dem Boden des gemeinen Rechts zu be. sümpfen. Sein Schlußvotum behielt Reichensperger sich vor. Die Commission beräume die nächste Sitzung auf den 24. April an und

setzte die Frist für etwaige Abänderungsanträge bis zum 23. April fest. Minister v. Puttkamer erklärte, die verbündeten Regierungen könnten irgend welche Abänderungsanträge nicht acceptiren.

Berlin, 27. März. Der Antrag auf die Resolution des Reichstags betreffs der Vorlegung des Börsengesetzes und eines wirk­sameren Börsensteuergesetzes (etwa aus Grundlage des Register- oder SchlußnotenzwangeS unter Steigerung nach Skala oder Procenten) ist bereits eingegangen und von zahlreichen Conservativen, Centrumsmit­gliedern und einigen Mitgliedern der Reichspartei unterzeichnet.

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 26 März. Im Reichstage gelangte heute der von den Abgg. Dr. Barth Dirichlet eingebrachte Antrag zur Berathung, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, beim Bundesrathe zu beantragen, die in den §§ 30 und 31 des GefitzeS, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 festgesetzten AuSsuhrvergütungssätze nunmehr in vollem Umfange zur Einführung zu bringen. Nach kurzer Begründung dieses Antrages durch den Mitan- tragfteller Abg. Dr. Barth erklärte Reichskanzler Fürst v. Bismarck, daß der Antrag leicht den Anschein erwecken könnte, äls ob der Bundesrath aus eigenem Antriebe nicht schnell genug seine Ausgabe erfülle. Dieser Auffassung müsse er entgegentreten, derselbe habe sich unausgesetzt mit dem Gegenstände beschäftigt, die Einführung der vollen Ausfuhrvergütung stehe in ganz kurzer Zeit bevor. Der Herr Reichskanzler hob zugleich besonders die staatsrechtlichen Bedenken hervor, zu welchen die Form deS Antrages Anlaß biete. Der Reichskanzler sei gar nicht in der Lage, derartige Anträge an den Bundesrath zu stellen. Man möge dieselben als Resolution durch das Reichstags-Präsidium dem Bundesrathe mit­theilen. Er müsse den Reichskanzler hier aus dem Gefechte ziehen und verhindern, daß dessen Befugnisse größer erscheinen, als sie in Wirklich­keit nach der Reichsverfassung seien. In der durch diese Erklärung veranlaßten Diskussion konstatirte zunächst Abg. Dr. Buhl, daß der vor­liegende Antrag keineswegs einen Vorwurf gegen den Bundesrath ent­halte. Die Form des Antrages sei die bisherige. Für die tabakbauende Bevölkerung sei im Uebrigen ein dringendes Bedürfniß vorhanden, dem Anträge zu entsprechen. Der Herr Reichskanzler erwiderte, daß über den letzteren Punkt eine Meinungsverschiedenheit gar dicht existire, er müsse das ausdrücklich konstatiren, weil sonst die Ausführungen der Vor­redner bei den künftigen Wahlen leicht die größten Mißverständnisse her­vorrufen könnten. Abg. Dr. Windthorst sprach feine Befriedigung über die Aeußerungen des Herrn Reichskanzlers aus, dieselben entsprächen durchaus den Bestimmungen der Verfassung. Er beantragte deshalb prinzipaliter: mit Rücksicht auf die Erklärung des Herrn Reichskanzlers über den vorliegenden Antrag zur Tagesordnung Überzugehen, event, denselben dahin abzuändern, daß an Stelle der Worte:den Herrn Reichskanzler zu ersuchen" gesetzt werdeden Bundesrath zu ersuchen". Bei der Abstimmung, die durch Auszählung erfolgte, stimmten 104 Mit­glieder für, 80 gegen den Prinzipalanirag Windtstorst, das Haus war somit nicht beschlußfähig. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Ma­rineanleihegesetz, Vorlage die Prisengerichte betreffend und Literarkonven­tion mit Belgren.)

Das Herrenhaus genehmigte heute den Gesetzentwurf, betreffend den Betrieb des Hufbeschlaggewerb^s, und den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des § 13 des Gesetzes über die Befugnisse der Strom­bauverwaltung rc. Der Gesetzentwurf, betreffend die weitere Herstellung von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung rc., wurde in allen seinen Theilen unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses ge­nehmigt. Im Weiteren wurden noch Berichte der Eisenbahnverwaltung nach einiger Debatte durch Kenntnißnahme erledigt, und schließlich ge­mäß dem Anträge der betreffenden Kommissionen über einige Petitionen Beschluß gefaßt.

Das Abgeordnetenhaus trat heute in die zweite Berathung der Jagdordnung ein und erledigte in den heutigen, mit Rücksicht auf die Sitzung des R ichstags um 1 Uhr abgebrochenen Verhandlungen den ersten Abschnitt, von den Jagdbezirken. Die KommissioaSbeschlüsse erfuhren nur unerhebliche, unwesentliche redaktionelle Aenderungen. Morgen um 10 Uhr werden die Berathungen fortgesetzt

Berlin, 27. März. (Reichstag. 13. Sitzung) In heutiger Sitzung wurde in zweiter Berathung die Marinevorlage nach den An-