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3 Mark 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen» »es Postnufschlag. Die einzelne Stum» «er 10 Pfg.

Ammer Aimiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erschein: täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell Correspondenz.

«» IfPtiti»« «armondzetle * leren Raum 10 »fg.

Sie rspalt. Seile 20 Pfg.

Sie BfpaltigeBeile 30 Pfg

Nr. 73.

MittW.ych den 26. März

1884.

Abonnements-Einladung.

Mit dem I. April 1884 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", amtliches Organ für den Kreis und StaM Hanau, mit Provinzial-Correspondenz.

Derselbe bringt täglich die neuesten Telegramme, amtliche Bekanntmachungen, die wichtigsten politischen u. Tagesereignisse, Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhal­tungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannichfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Reu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.

Die Expedition desHanauer Anzeiger.

Amtliches.

Mit der Kirchenbuchsührung in der katholischen Pfarrei Groß« krotzenburg ist bis auf Weiteres der Seminarlehrer Pauly beauftragt worden.

Gesuche um Ertheilung von Kirchenbuchs-Auszügen sind daher an den Genannten zu richten.

Kassel am 13. März 1884.

Königliches Regierungs-Präsidium.

BekarmtmachuNgen Königl. LandrathssMts.

An die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden.

In den Verhandlungen solcher Prozesse, welche vermöge Armen- rechts geführt werden (§ 106 ff. Civil-Prozeß-Ordnung) ist nicht selten der Zweifel aufgekommen, ob dem Atteste, welches dem Wortlaute des §. 109 Abs. 2 entsprechend die Bewilligung des Armenrechts ermög­lichte, eine genaue und sorgfältige Prüfung der Vermögensverhältnisse vorangegangen war. Diese Prüfung und somit die Zuverläsigkeit der Arwuthszeugnisse zu sichern, mahnt besonders die wachsende Zahl der bezeichneten Prozesse, die nicht selten zu Ungunsten der im Armenrechte streitenden Partei ausfallen.

Es ist dabei ebenso die Kasse des Staates wie der andern Pro­zeßpartei betheiligt, welche Partei einen Anwalt bestellen muß und dann Ersatz ihrer Kosten von dem verurtheilten alsarm" bezeugten Gegner nicht erlangen kann.

Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden wollen daher vor Ausstellung von Zeugnissen zur Erlangung des Armenrechts eine genaue Prüfung der einschlägigen Verhältnisse des Nachsuchenden vornehmen, die Ausstellung des Zeugnisses selbst aber fortan nach dem untenstehenden Formulare bewirken.

Hanau am 24. März 1884.

Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Baabe.

Das von Rechtssache D

Zeugniß.

Gesuch d

um Bewilligung

Armenrechts in der betreffend, von ,

obigen Rechtssache

des

der

welche um Bewilligung des Armenrechts in _ nachsuchen will, wird hiermit nach sorgfältiger Nachforschung pfllcht- mäßig bezeugt:

1) Alter, Stand und Gewerbe d Gesuchsteller?

2) Familienstand, insbesondere Zahl, Geschlecht und Alter vorhan­dener Kinder?

3) Gesundheitsumstände d Gesuchsteller und seiner Familien­angehörigen ?

4) Immobiliarvermögen und dessen Schätzungswerth.

5) Besitz einer Leibrente, einer Nutznießung eines Leibgedings oder AuszugSrechts, oder eines ständigen Einkommens an Besoldung, Ruhegehalt und dgl ? Wie hoch ist der jährliche Bezug anzu- schlagen?

6) Sonstiges Vermögen:

a an Werthpapieren und Forderungen?

b. an Mobiliar?

Un. esährer Werth?

7) Betrag der im Grundbuch oder im sonstigen gerichtlichen Buch eingetragenen Schulden? Sonstige bekannte Schulden?

8) Betrag der von dem Gesuchsteller zu entrichtenden direkten Staatssteuern? bezw. seine deshalbige Veranlagung?

9) Erwerbsfähigkeit des Gesuchsteller und seiner Familenangehö- rigen? Insbesondere Erwerb durch Betrieb eines Handels oder Gewerbes oder Ausübung einer Kunst? Muthmaßlicher Ertrag des Erwerbs.

a. d Gesuchsteller?

b. der einzelnen erwerbsfähigen Familienangehörigen in einem Tag, einer Woche, einem Monat?

10) Vermögensbesitz in andern Gemeinden? In welchen?

11) Ob d Gesuchsteller nach allen angegebenen Verhältnissen im Stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie nothwendigen Unterhalts die Kosten der hier in Frage stehenden Rechtsangelegenheit zu bestreiten?

den ten 188

Verloren: Ein Schreibheft, in welchem ein Brief an Herrn Justizrath Eberhard sich befand; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein schwarzseidener Regenschirm.

Gefunden: Ein farbiges Taschentuch. Eine Kette (doppelter Aufhalter). Ein Korallenkettchen.

Hanau am 26. März 1884.

_______Aus Königl. Landrathsamt.____________________ tonbWtljT^ M Hanau.

Generalversammlung

Samstag den 29. März, Nachmittags 2 Uhr, im Gasthause zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Besprechung über das in Aussicht stehende Jagdgesetz. Referent: Oberförster Ehrentreich.

2) Jahresbericht, Rechnungsablage, Vorstandswahl, Abänderung der Statuten.

Hanau am 17. März 1884

Der Vorstand.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 17. März 1884.

Der Königliche Landrath __In Vertr.: Baabe. BekanntmächÜM

Die Staats Klassensteuer-Rolle hiesiger Stadt für das Steuer jähr 1884/85 wird vom 1. bis einschließlich 8. April d. I. in dem Dienstlokale des Steuer Commissuriats (Rathhaus, 1 Treppe hoch, rechts) während der üblichen Dienststunden zur Einsicht der Steuerpflichtigen offen liegen.

Reclamationen gegen die Veranlagung sind innerhalb einer zwei­monatlichen Frist, beginnend mit dem 9. April d. Js., bei Königlichem Lavdraihsamte hier schriftlich anzubringen. Die Reclamations-Gesuche müssen außer genauer Angabe der Wohnung auch die betreffende Num­mer der Steuer. Rolle nachweisen.