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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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Nr. 70. Samstag den 22. März 1884.
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 2i. Ortober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von L. Bailliöre und H- Messager zu Paris im Jahre 1884 erschienene nicht periodische Druckschrift: „Die Frau und die Revolution. Lichtstreifen auf Ehe und Familie" von Friedrich Stackelberg, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist.
Berlin den 11. März 1884.
Der Königliche Polizei-Präsident.
In Vertr.: Friedheim.
Auf Grund der §§. 11 und 12 deS Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 werden die Nummern 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 10 2. Jahrgangs der „Halberstädter Sonntagszeitung", sowie das fernere Erscheinen dieser Zeitung verboten.
Magdeburg den 12. März 1884.
Der RegierungS-Präsident. von Wedell.
Gemäß §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachstehend bezeichnete nicht periodische Druckschriften:
1) Arbeiter-Marsch (Melodie deS dänischen Sozialisten. Marsches), beginnend: „Schon dämmert in der Ferne das Morgenroth," ohne Angabe des Verfassers rc.;
2) Ein Flugblatt, enthaltend auf der Vorderseite: Arbeiterlied (Weise: Schleswig. Holstein rc., auch eigene Weise), anfangend: „Bet' und arbeit'!" unterzeichnet G Herwegh,
2. Seite: Arbeiter.Reveille (Weise: „Heil Dir im Siegerkranz" rc.) beginnend: „Arbeiter all' erwacht", unter- zeichnet „Ein Braunschweiger Arbeiter". Druck und Verlag von W. Bracke jr. in Braunschweig; auf Grund des §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes Polizei-Behörde verboten worden sind.
Düsseldorf den 6. März 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
________von Roon. ________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Am 16. d. Mts, früh 7 Uhr, wurde dahier aus dem Main ge- ländet: die Leiche eines Mädchens von V/a bis 2 Jahren.
Die Leiche, welche erst wenige Stunden im Wasser sich befunden zu haben scheint, war bekleidet mit schwarz- und rothkarrirtem wollenen Kleidchen mit schwarzen Glasknöpfen, schwarz- und rothgestreiftem Flanell-Unterrock, weiterem Unterrock von rothem Barchent mit roth- und weißgestreiftem Leibchen, weiß-leinenem Hemdchen, rosa wollenen Strümpfen, Filzschuhen mit Lackleder besetzt und roth gefüttert, roth- und weiß, gestreifter leinenen Schürze.
Um den Hals des Kindes war ein Streifen Leinwand gewickelt, welcher 0. B. roth gezeichnet war. Derselbe war nicht zugebunden, lag jedoch fest am Halse und zeigte dieser eine tiefe Rinne. Hinter dem linken Ohr, welches wund war fand sich ein geschwürartiger Ausschlag vor, auch am Hinterkopf eine dunkle Stelle.
Um Recherchen und schleunige Nachricht wird ersucht.
Frankfurt a. M., den 18. März 1884
Königliches Polizei-Präsidium.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 21. März 1884.
Der Königliche Landrath
Freiherr v. Broich.
Bewerber um die mit dem 1. April er. erledigte lte Lehrerstelle
in Bergen, mit welcher neben freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung ein Einkommen von 900 Mark pro Jahr verbunden ist, werden zur Einreichung ihrer Meldungsgesuche nebst Zeugnissen aufgefordert.
Hanau am 20. März 1884.
Der Königliche Landrath
Freiherr v. Broich.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden an die sofortige Einreichung des Berichtes über den Stand der Industrie erinnert.
Hanau am 21. März 1884.
Der Königliche Landrath
Freiherr v Broich.
Das am 23. v. Mts in Nr. 48 des „Hanauer Anzeiger" erlassene Ersuchen um Auskunft über den Aufenthaltsort des Tagelöhners Nikolaus Niebling, geboren zu Gersfeld, ist erledigt.
Hanau am 19. März 1884
Der Landrath.
Freiherr von Broich.
Gefunden: 1 Schraubenschlüssel. 1 silb. Cylinderuhr. 1 Peitsche.
2 Grundsteuer-Kataster-Auszüge der Gemeinde Erlabrunn (Würzburg). Ein hölzernes Kleiderhackenbrett.
Verloren: 1 Leihhauszeitel.
Hanau am 21. März 1884.
Aus Kgl. Landrathsamt.
Gefunden: Ein schwarzes wollenes gehäckeltes Halstuch.
Zugelaufen: Am 16. ds. ein großer gelblicher Hund m Geschl.;
Empfangnahme bei Schreinermeister Johannes Schäfer 7r zu Langen- diebach.
Verloren: Ein goldener Ohrring.
Hanau am 22. März 1884.
_______________ Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Landwirthschafüicher^n M Hanau.
Generalversam mlung
Samstag den 29. März, Nachmittags 2 Uhr,
im Gasthause zum „goldenen Löwen" in Hanau. Tagesordnung:
1) Besprechung über das in Aussicht stehende Jagdgesetz. Referent: Oberförster Ehrentreich.
2) Jahresbericht, Rechnungsablage, Borstandswahl, Abänderung der Statuten.
Hanau am 17. März 1884
Der Vorstand.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 17. März 1884.
Der Königliche Landrath _______________________In Vertr.: Baabe.______________________ "TemKaiser!
„Ein Kaiser auserkoren, Ein Kaiser ehrenreich,
Vom edlen Stamm geboren, Wo findet man sein Gleich?!"
So darf die deutsche Nation mit jenem uralten den Kaisern gewidmeten Bolksliede ausrufen und kann heute mehr als eS je der Fall war, die Wahrheit und Liebe jener Worte empfinden, wenn es auf seinen erhabenen Kaiser Wilhelm blickt, der den nationalen Traum langer Jahrhunderte verwirklichte und am 22. März ein neues Ruhmesjahr seiner wunderbar gesegneten Regierung zufügte. Ja, fürwahr eine wunderbar gesegnete Regierung muß diejenige Kaisir Wilhelms genannt werden ! Begleitet von den herzlichsten Glückwünschen einer ganzen Nation und ungezählter Freunde und Verehrer im Auslande hat Kaiser Wilhe m sein acht und achtzigstes L bensjabr angetreten und trotz der Last dieses patriarchalischen Alters schenkte ihm die Vorsehung noch Kraft genug, Schwert und Scepter mit Würde zu führen, ja gewährte ihm auch die hohe Gunst, nachdem er so manches schwere Kriegsjahr rühm-